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preparatory:AB 363789

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen mit einer Mehrheit von 7 zu 4 Stimmen die Streichung dieser nationalrätlichen Bestimmung, und zwar aus folgenden Gründen:

1.[NB]Der Regelungsumfang dieses Absatzes ist unverhältnismässig breit. Die Bestimmung gemäss Minderheit und Bundesrat erfasst eine Vielzahl von Unternehmen, von Spitälern und Lebensmittelverteilungszentren bis hin zu Banken und Telekommunikationsunternehmen. Damit würde eine generelle Genehmigungspflicht für Übernahmen entstehen, die auch in Fällen gelten würde, in denen keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht.

2.[NB]Viele der betroffenen Sektoren sind bereits heute durch Spezialgesetze und Aufsichtsbehörden umfassend reguliert, beispielsweise durch die Finma oder das Bundesamt für Verkehr. Eine zusätzliche Genehmigungspflicht würde lediglich zu doppelter Regulierung und unnötiger Bürokratie führen.

3.[NB]Mit einer solchen Regelung würde die Standortattraktivität der Schweiz geschwächt. Es würde, so die Mehrheit der Kommission, der Eindruck entstehen, dass sich unser Land gegenüber internationalen Investitionen verschliesst. Gerade für eine kleine, offene Volkswirtschaft wie die Schweiz wäre das ein falsches Signal. Die Kommissionsmehrheit ist im Gegenteil der Auffassung, man müsste Investitionen fördern.

Die Minderheit indes ist der Auffassung, dass man mit der Einschränkung dieses Absatzes viel zu weit gehen würde und dass sich damit die Einführung einer Investitionskontrolle quasi erübrigen würde. Der Entwurf des Bundesrates sei ausgewogen, zielgerichtet, aber dennoch griffig; die vom Bundesrat definierte Liste enthalte Bereiche, die potenziell sensibel seien.

Die Kommissionsmehrheit beantragt also die vollständige Streichung, während die Kommissionsminderheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates beantragt.