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de Courten Thomas · Nationalrat · 2025-09-24

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-24

Wortprotokoll

Grundsätzlich teilen wir alle die Grundmotivation dieser Motion, die aus dem Ständerat kommt. Wir sind auch der Meinung, dass das Potenzial der überregionalen Spitalplanung heute nicht ausgeschöpft wird. Nach der Bundesverfassung unserer Eidgenossenschaft sind es aber die Kantone, die für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zuständig sind. Das Bundesgesetz, unser liebes KVG, sieht eine Planungspflicht für die Kantone für den stationären Bereich und insbesondere eine Verpflichtung zur Koordination der Planung vor. Wir sollten die Kantone in die Pflicht nehmen - die Kantone! -, statt die Verantwortlichkeiten aufzusplittern.

Neben der bestehenden Verpflichtung für die interkantonale Koordination, die ich erwähnt habe, will dieser Vorstoss neu auch die Leistungsaufträge innerhalb der Versorgungsregionen mitgestalten. Das geht noch mehr ins Detail und ist noch viel komplizierter zu bewerkstelligen. Falls die Kantone ihren Aufgaben nicht nachkommen, soll der Bund subsidiär intervenieren; das heisst, er soll die Kantone eben doch übersteuern, wenn sie ihre Hausaufgaben nicht machen - das ist der Grund meines Widerstands. Dieser Drohfinger des Bundes ist für mich die Grundmotivation, diesen Vorstoss abzulehnen.

Der Bundesrat vereinheitlichte bereits im Juni 2021 in der Verordnung über die Krankenversicherung die Kriterien für die Planung der Spitäler durch die Kantone. Das wurde am[NB]1.[NB]Januar 2022 in Kraft gesetzt. Der Bund wurde also bereits aktiv, es braucht kein neues Instrumentarium. Die Kantone haben eine Frist bis Ende 2025, um ihre Planung auf die neuen Bestimmungen abzustimmen. Bevor wir weiter intervenieren, müsste zumindest diese Frist abgewartet werden, um überhaupt beurteilen zu können, wo die Versorgungsregionen ihre Hausaufgaben machen und wo nicht.

Dennoch will die Motion des Ständerates mit einer subsidiären Bundesplanungskompetenz für die eidgenössische Spitalversorgung den bereits unter massivem Druck stehenden Dampfkessel weiter anheizen. Wer in diesem Saal wirklich glaubt, die zuständige Bundesbehörde könne das besser machen als die Zuständigen und Verantwortlichen in den Kantonen, der wird noch auf die Welt kommen. Ich sage Ihnen: Dieses Druckmittel ist untauglich, wenn nicht sogar kontraproduktiv. Wenn schon, dann müssten wir andere Anreizsysteme dafür finden, dass die Kantone ihren Aufgaben tatsächlich nachkommen. Und wir sollten aus alten Fehlern lernen. Wir exerzierten das Instrument der subsidiären Bundeskompetenz bereits bei den Verhandlungen zum neuen Arzttarif Tardoc durch. Das Resultat war, dass die Verhandlungen der Tarifpartner über Jahre blockiert wurden, jeweils von jener Verhandlungspartei, die sich von der drohenden Bundeskompetenz einen Verhandlungsvorteil erhoffte. Genau diese Blockaden werden auch in der Spitalversorgungsplanung auftreten, wenn wir dem Bund die Kompetenz zur Planung abtreten.

Die Spitalplanung ist heute bereits sehr komplex. Schränkt ein Kanton Leistungsaufträge ein oder entzieht er sie, wird das vielfach gerichtlich angefochten. Die entsprechenden Prozesse ziehen sich über Jahre hin. Mit zusätzlichen Vorgaben und Regulierungen auf Bundesebene wird der Strukturwandel in der Spitallandschaft sicher nicht beschleunigt, im Gegenteil. Die Spitallandschaft in der Schweiz befindet sich in einem starken Wandel. Es geht in Richtung Konzentration und Spezialisierung: Vor 25 Jahren gab es in der Schweiz 376 Spitäler, heute sind es noch 275. Die Bettendichte in der Schweiz liegt im europäischen Mittelfeld, und die Kosten im spitalstationären Bereich sind plus/minus auch in etwa stabil.

Die kantonalen Gesundheitsdirektoren arbeiten auch in der GDK an den Grundlagen für eine verbindliche und systematische Zusammenarbeit der Kantone, und die GDK wird diese Arbeiten bald abschliessen.

Deshalb bitte ich Sie, heute auf eine neue subsidiäre Bundeskompetenz bei der Spitalversorgungsplanung zu verzichten.