Tuena Mauro · Nationalrat · 2025-09-25
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-25
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat ursprünglich die parlamentarische Initiative Schmid Pascal 24.437 diskutiert, welche forderte, dass eine Landesverweisung von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht auch im Strafbefehlsverfahren angeordnet werden kann. Sie hat diese Forderung im Grundsatz gutgeheissen, mindestens diesen Teil. In der parlamentarischen Initiative Schmid Pascal gab es einen weiteren Teil zur Rechtshilfe. Von diesem Teil wollte die Kommission nichts wissen. Sie hat dann der parlamentarischen Initiative Schmid Pascal mit 15 zu 9 Stimmen keine Folge gegeben, hat aber gesagt, dass sie den ersten Teil aufnehmen will. Deshalb beantragt sie Ihnen, die jetzt vorliegende Kommissionsmotion anzunehmen. Dies entschied sie mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Es geht um Folgendes: Heute ist es so, dass ein Staatsanwalt bei Raub oder Einbruch eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen verordnen kann. Bei einem Schweizer gibt das einen Strafbefehl. Jetzt ist es eigentlich so, dass das sogenannte Katalogdelikte sind. Sie mögen sich erinnern, "Katalogdelikte" würde heissen, dass ein Ausländer des Landes verwiesen werden kann. Heute ist es aber so, dass die Landesverweisung ausschliesslich durch ein Gericht angeordnet werden kann. Was ist die Konsequenz dieses Faktums? Entweder scheuen sich die Staatsanwälte, eine höhere Strafe zu geben, und geben dann einfach eine tiefere Strafe. Sie gehen dann eben nicht vor Gericht, weil sie diesen Weg meiden wollen. Oder sie gehen trotzdem vor Gericht, und so werden die Gerichte massiv überlastet; Sie wissen das. Die Kommissionsmehrheit möchte Ihnen daher beantragen, dass ein solcher Landesverweis neu auch per Strafbefehl angeordnet werden kann.
Ich möchte Sie noch auf Folgendes hinweisen, einfach damit es keine Missverständnisse gibt: Selbstverständlich ist eine solche Landesverweisung, welche per Strafbefehl kommt, separat innerhalb von zehn Tagen anfechtbar und kann dann entsprechend von einem Gericht beurteilt werden. Es ist also keine Rede davon, dass das ein abschliessender Entscheid wäre.
Ich möchte Sie bitten, diese Kommissionsmotion zu unterstützen, und möchte Ihnen noch Folgendes mit auf den Weg geben - wir haben ja inzwischen die bundesrätliche Stellungnahme erhalten -: Für den Fall, dass Bundesrat Jans nicht in sich gegangen ist, diese Motion nach wie vor zur Ablehnung beantragt und somit dieses Anliegen nicht in das ganze Paket hineinnehmen will, liegt eine gleichlautende Kommissionsinitiative auf dem Tisch. Damit müsste halt dann die Kommission diese Arbeit machen, was schade wäre, Herr Justizminister, denn dann würde die Arbeit doppelt laufen. Die Kommissionsmehrheit möchte Sie also bitten, das aufzunehmen und sich hier nicht zu verweigern.
Eine Kommissionsminderheit - das sind die 8 Stimmen, die ich erwähnt habe - will, dass es wie bis anhin läuft. Sie will also, dass die Staatsanwaltschaft, wenn sie eine Landesverweisung möchte, das von Anfang an vor Gericht durchsetzen muss.