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preparatory:AB 365027

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-02

Wortprotokoll

Ich spreche für meine vier Minderheiten sowie für die Sozialdemokratische Fraktion.

Meine vier Minderheiten zielen alle darauf ab, die Ratio Legis des KMG zu wahren und eine mit dem Neutralitätsrecht und der humanitären Tradition der Schweiz kompatible Lösung zur Unterstützung der völkerrechtswidrig angegriffenen Ukraine zu ermöglichen. Diese einleitende Bemerkung scheint mir für die weitere Beratung zentral. An Lösungen, um die angespannten Beziehungen mit unseren europäischen Nachbarn wegen der Nichtwiederausfuhren von Schweizer Kriegsmaterial zu entspannen, die Ukraine indirekt zu unterstützen und damit auch der Rüstungsindustrie mit einem schmerzhaften Kompromiss entgegenzukommen, hat es in der langwierigen Kommissionsarbeit nicht gemangelt. Nur ist die bürgerliche Mehrheit darauf nicht eingetreten.

Nun komme ich zuerst zu den Nichtwiederausfuhren in Artikel 18 Absatz 1 KMG. Statt, wie von der Mehrheit beschlossen, die Nichtwiederausfuhr-Erklärung grundsätzlich abzuschaffen - und zwar, Herr Tuena, nicht nur für die im Anhang 2 KMV aufgeführten Länder, sondern grundsätzlich für alle -, beantrage ich mit meiner Minderheit, diesen Absatz konsequent anzuwenden und bei allen Empfängern von Schweizer Kriegsmaterial einheitliche Kriterien anzuwenden. Heute ist es so, dass nur staatliche Empfänger eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung unterzeichnen müssen. Private Empfänger, also Unternehmen, müssen dies nicht tun. Dies betrifft etwa einen Drittel der Schweizer Rüstungsexporte. Diese uneinheitliche Praxis des SECO widerspricht dem Sinn und Geist des KMG und gehört im Rahmen dieser Revision beseitigt.

Bei Artikel 18 Absatz 1bis unterstützen wir die Minderheit Flach. Dadurch würde die Nichtwiederausfuhr-Erklärung für Staaten des Anhangs 2 KMV untereinander aufgehoben. Mit dieser Änderung könnten diese Staaten Kriegsmaterial untereinander weitergeben, blieben aber an die Auflage gebunden, Kriegsmaterial darüber hinaus nicht weiterzugeben. Diese Änderung wäre ein Beitrag für gute Beziehungen mit unseren europäischen Nachbarn im Rüstungsbereich und wäre als Kompromiss tragbar.

Nun komme ich zu des Pudels Kern. Bei Artikel 18 Absatz 3 beantragt Ihnen die Minderheit I (Molina), dass Staaten, die über ein vergleichbares Kontrollregime bezüglich Kriegsmaterial verfügen und im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung aufgeführt sind, Schweizer Waffen an ein völkerrechtswidrig angegriffenes Land weitergeben dürfen, sofern dieses die Menschenrechte nicht schwerwiegend oder systematisch verletzt und kein erhöhtes Risiko besteht, dass diese Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden. Diese Lösung würde es europäischen Staaten ermöglichen, Schweizer Kriegsmaterial an die Ukraine weiterzugeben, und sie entspricht mit kleineren Änderungen exakt der Lösung, die die Mehrheit der SiK am 18.[NB]Juni 2024 selber beschlossen und in die Vernehmlassung geschickt hat. Ich bitte Sie entsprechend, diesem vor einem Jahr in der Kommission mehrheitsfähigen Kompromiss zu folgen und das Kriegsmaterialgesetz gezielt den neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gibt eine Lösung, wie wir der Ukraine helfen können, und sie liegt auf dem Tisch. Ich bitte Sie, dies zu unterstützen.

Nun komme ich zu den direkten Ausfuhren. Bei Artikel 22a Absatz 2bis beantrage ich Ihnen mit meiner Minderheit, beim [PAGE 1973] geltenden Recht zu bleiben. Die Mehrheit der SiK übernimmt hier den Beschluss des Ständerates, der die Ausfuhr von Kriegsmaterial in 25 Staaten - diejenigen Staaten, die im Anhang 2 KMV aufgeführt sind - ohne Auflagen und Einschränkungen ermöglichen will, und zwar selbst dann, wenn sich das betreffende Land im Krieg befindet.

Damit verabschiedet sich die Mehrheit nicht nur komplett vom Gedanken der Rüstungskontrolle und der Einzelfallprüfung, sondern sie verstösst auch gegen Neutralitätsrecht. Daran ändert auch das von der Kommission eingefügte Adjektiv "neutralitätspolitisch" nichts. Wenn Sie der Mehrheit folgen, widersprechen sich neues Kriegsmaterialgesetz und altes Völkerrecht. Was das bedeutet, wurde in der Kommission und auch heute nicht beantwortet und wird sich erst in der Praxis zeigen. Rechtssicherheit sieht definitiv anders aus, und Kohärenz seitens der SVP ebenfalls. Eines ist jedoch sicher: Die Ukraine profitiert von der Lockerung nicht. Entsprechend bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen und die Bestimmung zu streichen.

Bei Artikel 22b beantrage ich Ihnen hingegen, dem Ständerat zu folgen. Die Variante der Mehrheit der SiK-N stellt dem Bundesrat einen Blankocheque aus, um Kriegsmaterialexporte auch in Bürgerkriegsländer, an autokratische Regimes oder an Staaten, die das humanitäre Völkerrecht verletzen, zu genehmigen. Die Bestimmung bedeutet eine vollständige Aufhebung der strengen Exportbeschränkungen, die das Parlament vor 2021 beschlossen hat. Es ist kein Zufall, dass der Ständerat diese Bestimmung streichen möchte. Ich bitte Sie daher, dies ebenfalls zu tun.

"Saudis töten mit Schweizer Sturmgewehren", "IS-Terroristen töten mit Schweizer Handgranaten", "Schweizer Handgranaten und Granatwerfer in Libyen" - diese Schlagzeilen sind rund sieben Jahre alt. Im Monatsrhythmus kamen neue Skandale an die Öffentlichkeit. Es gab kaum einen Krieg oder bewaffneten Konflikt, in dem keine Schweizer Waffen zum Einsatz kamen. Das war der Grund, weshalb dieses Parlament, auf massiven Druck der Bevölkerung hin, im Jahr 2021 das Kriegsmaterialgesetz verschärfte. Das Volk will nicht, dass Schweizer Waffen die Kriege dieser Welt anheizen. Doch genau das wird mit diesem Gesetz wieder möglich. Neu sollen Schweizer Waffen an Unrechtsstaaten wie Saudi-Arabien, China oder Myanmar geliefert werden können, ohne jegliche Kontrollen, ob diese Waffen beispielsweise gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden.

Mit diesem Gesetz werden die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen grundsätzlich für alle Empfängerstaaten abgeschafft. Das bedeutet, dass Schweizer Waffen beispielsweise via die USA an Israel weitergegeben werden könnten oder dass Schweizer Waffen via Vereinigte Arabische Emirate bald auch im Sudan landen könnten. Über Jahre haben Politikerinnen und Politiker in diesem Haus betont, dass es ihnen bei der Änderung des Kriegsmaterialgesetzes um die Unterstützung der Ukraine geht. Während Jahren haben Politiker der SVP erklärt, dass ihnen die Neutralität heilig sei. Nun beschliessen sie jedoch eine Lösung, die der Ukraine nicht nützt und gegen das Neutralitätsrecht verstösst. Ich muss sagen: Bravo, der Berg hat nicht nur eine Maus geboren, sondern eine ziemlich hässliche Ratte! Die Masken sind gefallen.

Diese Revision nützt einzig der Schweizer Kriegsindustrie, Völkermördern, Autokraten und Diktaturen auf der ganzen Welt. Es wird behauptet, wir müssten die Schweizer Rüstungsindustrie retten. Das ist der Grund für diese Revision. Dabei handelt es sich um eine Industrie, die im letzten Jahr Kriegsgerät im Umfang von 665 Millionen Franken exportiert hat und damit immer noch deutlich über dem Zehnjahresschnitt der Kriegsmaterialexporte liegt. Bei dieser Gesetzesrevision geht es nicht um die Existenz, sondern um die Gier der Schweizer Rüstungsindustrie. Das muss ganz klar gesagt werden.

Ausserdem muss noch etwas in aller Deutlichkeit betont werden: Die Revision hat das Potenzial, die Beziehungen zu unseren europäischen Partnern im Sicherheitsbereich weiter zu verschlechtern. Das SECO muss in Zukunft eine Liste aller Staaten führen, die Schweizer Kriegsmaterial potenziell an die Ukraine ausführen, und es muss ihnen die Weitergabe explizit verbieten. Damit wird das Unverständnis über die Schweizer Exportpraxis weiter zunehmen, und die Schweizer Rüstungsindustrie wird im europäischen Kontext noch mehr ins Abseits geraten. Das ist ein wahrer Schildbürgerstreich, man kann es nicht anders sagen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Diese Gesetzesrevision bricht mit der humanitären Tradition der Schweiz. Sie verletzt die Neutralität, sie schädigt die Beziehungen zu unseren europäischen Nachbarn, sie tötet Unschuldige in Bürgerkriegen und Diktaturen und schädigt das Ansehen der Schweiz. Dieses Gesetz ist eine Schande für unser Land. Wir werden es mit allen Mitteln bekämpfen.