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Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-03

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragte im Nachtrag II zum Voranschlag 2025 ursprünglich zehn Nachtragskredite im Umfang von 105,7 Millionen Franken, zwei neue Verpflichtungskredite sowie drei Zusatzkredite im Umfang von 486,9 Millionen Franken, dazu Nachträge für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) im Umfang von 46 Millionen Franken. Nach der Vorberatung in den Subkommissionen stiessen die bundesrätlichen Anträge in der Beratung in der Finanzkommission zum Teil auf Kritik.

Insbesondere wurden die geplanten Massnahmen des Bundesrates zur Standortsicherung von internationalen Organisationen in Genf hinterfragt. Besonders die Streichung der Rückzahlung von Immobiliendarlehen der Fondation des immeubles pour les organisations internationales (Fipoi) stiess auf Widerstand, was in einem Antrag mündete, den dafür nötigen Verpflichtungskredit von 38,7 Millionen Franken abzulehnen. Der Antrag wurde mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Es liegt ein Minderheitsantrag vor.

Aus den Reihen der Kommission wurde nach Bekanntwerden der zusätzlichen Steuereinnahmen aus Genf für 2025 im Umfang von 440 Millionen Franken der Antrag gestellt, einen Teil dieser Mittel - 100 Millionen Franken - in den BIF einzulegen. Der Antrag wurde mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

In einer zweiten Sitzung behandelte die Finanzkommission den zusätzlichen Nachtragskredit von 50 Millionen Franken für humanitäre Hilfe im kriegsversehrten Sudan, den der Bundesrat mit einer Nachmeldung vom 19.[NB]November dringlich beantragt hatte. Der Kredit soll es der Schweiz ermöglichen, einen Beitrag zur Linderung der Folgen der erneuten Eskalation dieses brutalen Konflikts zu leisten. Nachdem die Finanzdelegation bereits entschieden hatte, 25 Millionen Franken dringlich zu bewilligen, stimmte die Finanzkommission an ihrer Sitzung dem Nachtragskredit von 50 Millionen Franken zu, nach ausführlicher Diskussion über die Verwendung der beantragten Mittel und deren Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. Sie stellt dem Rat einstimmig bei 1 Enthaltung den Antrag, die von der Finanzdelegation bereits bewilligten 25 Millionen Franken als dringlichen Nachtrag nachträglich zu genehmigen und die restlichen 25 Millionen als ordentlichen Nachtrag gutzuheissen.

In der Gesamtabstimmung hat die Finanzkommission dem Nachtrag II mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.