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AB 365305

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-03

Wortprotokoll

Ja, wofür die aktuelle Bedrohungslage doch alles hinhalten muss. Der Bundesrat hat bei diesem Artikel keine Änderung beantragt. Es gab keine Vernehmlassung und in erster Lesung weder in unserer Kommission noch in unserem Rat eine Diskussion darüber. Der aktuelle Artikel lautet: "Die Armee verfügt über einen Soll-Bestand von 100[NB]000 und einen Effektivbestand von höchstens 140[NB]000 Militärdienstpflichtigen." Nun hat der Nationalrat einen Soll-Bestand der Armee "von mindestens 100[NB]000 Militärdienstpflichtigen" beschlossen sowie einen "Effektivbestand, der geeignet ist, den Soll-Bestand jederzeit sicherzustellen".

Ich halte den Beschluss des Nationalrates für keine gute Lösung. Zur Kernaufgabe des Parlamentes gehört es, nicht nur die budgetorientierten Aufgaben, sondern auch die personellen Eckwerte der Armee verbindlich zu bestimmen. Diese Aufgaben hat das Parlament bisher stets wahrgenommen. Mit der Festlegung des Soll-Bestands auf "mindestens 100[NB]000 Militärdienstpflichtige" verweigert sich der Nationalrat nun diesen Aufgaben. Der Bundesrat könnte den Armeebestand auf 200[NB]000 oder eine halbe Million erhöhen - ohne irgendjemanden anzuhören, ohne eine Vernehmlassung durchzuführen und ohne das Parlament zu fragen. Wir wurden vom Volk nicht gewählt, um ein derartiges Ausmass an Selbstentmachtung durchzuwinken. Ich appelliere an Ihr Selbstbewusstsein als gewählte Parlamentsmitglieder, nicht ohne Not auf jede Mitsprache zu verzichten, sollte der Bundesrat jetzt oder irgendwann in Zukunft den Armeebestand nach oben anpassen wollen.

Es fragt sich auch, welches Verständnis wir davon haben, was ein Soll-Bestand und was ein Effektivbestand ist. Beides hat nichts mit den zu Recht beklagten Unterbeständen in den Wiederholungskursen, das heisst in der Ausbildungsarmee, zu tun. Das muss klar voneinander unterschieden werden. Die oft beklagten Unterbestände in den WK sind allein eine arithmetisch zwingende Folge davon, dass einfach deutlich weniger WK zu leisten sind, als es Jahre mit Wehrpflicht gibt. Wenn Sie die Obergrenze des Soll- und des Effektivbestands beseitigen, wird sich an der heutigen Problematik in den WK absolut nichts ändern. In meinen Augen ist das ein Denkfehler.

Der Soll-Bestand ist im Grunde nichts anderes als ein sehr abstraktes Mengengerüst. Er ist das Ergebnis der Gliederung unserer Armee, die aktuell aus 15 grossen Verbänden und 109 Bataillonen besteht. Aus diesem Mengengerüst ergibt sich ein Soll-Bestand von 12[NB]000 Offizierinnen und Offizieren und 16[NB]900 Unteroffizierinnen und Unteroffizieren bzw. insgesamt 99[NB]107 Angehörigen der Armee, für die eine ganz bestimmte Funktion in einem der 109 Bataillone definiert ist. Das sind, nur in Klammern bemerkt, 900 Personen weniger als "mindestens 100[NB]000" gemäss Nationalrat. Falls Sie der Mehrheit zustimmen, müsste die Armee meines Erachtens also subito ihre aktuelle Struktur anpassen und irgendwo noch 900 Positionen definieren und dafür wohl vielleicht ein 110.[NB]Bataillon aufstellen. Das ist doch keine Strategie, die irgendjemand versteht, wenn allein aus einer unüberlegten Folge von Zahlenspielereien ein 110.[NB]Bataillon geschaffen werden muss. Es könnte ja durchaus sein, dass aufgrund neuer Entwicklungen und eben der sogenannten Bedrohungslage, etwa im Cyber- oder im Weltraumbereich, das Aufstellen neuer Bataillone erforderlich sein wird. Dann sollte der Bundesrat das aber konkret begründen und uns, dem Parlament, einen neuen Soll-Bestand beantragen.

Ich komme nun zum Begriff des Effektivbestandes. Der Nationalrat wünscht einen Effektivbestand, der geeignet sein soll, den Soll-Bestand jederzeit sicherzustellen. Wenn der Bundesrat diese neue Bestimmung ernst nehmen würde, so[NB]müsste er dafür sorgen, dass der Effektivbestand gegenüber heute deutlich sinkt. Denn Ziel des Effektivbestandes ist es allein, dass im Ereignisfall alle im Soll-Bestand definierten 99[NB]107 Positionen tatsächlich besetzt werden können. Der Effektivbestand hat die einzige Funktion, die Einsatzarmee sicherzustellen. Die Erfahrung zeigt aber, dass die aktuelle Vorgabe eines Effektivbestandes von höchstens 140[NB]000 Armeeangehörigen bei Weitem genügt, um dieses Ziel zu erreichen. Eine Reserve von 40 Prozent ist nun wirklich sehr grosszügig bemessen.

Ich habe schon in anderen Debatten und betreffend den Zivildienst erwähnt, dass die Erfahrung während Covid gezeigt hat, dass die Bereitschaft, einzurücken, im Ereignisfall glücklicherweise sehr gross ist. Während Covid rückten mehr als 95 Prozent der Aufgebotenen tatsächlich ein. Die neue Formulierung des Nationalrates ist aus meiner Sicht deshalb nicht nur ein unbedachter Hüftschuss, sondern im Grunde ein unhaltbares Misstrauensvotum gegenüber unseren Wehrpflichtigen. Denn es schwingt die fast schon bösartige Vermutung mit, dass im Ernstfall mehr als 40 Prozent unserer Armeeangehörigen einem Aufgebot keine Folge leisten würden. Das ist eher eine Beleidigung als eine Begründung, um die aktuelle Regelung des Effektivbestandes abzuändern.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, meiner Minderheit zuzustimmen und am geltenden Recht festzuhalten.