Lexipedia

Janiak Claude · Nationalrat · 2003-09-22

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-22

Wortprotokoll

Die Kommission hat über das Anliegen von Herrn Vollmer, der seinen Antrag aufrechterhält, diskutiert. Sie beantragt Ihnen mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, an der beschlossenen Fassung festzuhalten.

Wie ist der Status quo? Es werden bei bestimmten Abstimmungen die Namen veröffentlicht, und zwar bei Gesamt- und Schlussabstimmungen sowie bei anderen Abstimmungen, wenn dies von 30 Mitgliedern verlangt wird. Alle anderen im Computer existierenden Namenlisten sind hingegen geheim.

Das hat sich durch das neue Parlamentsgesetz geändert, d. h., es ändert sich ab 1. Dezember dieses Jahres. Mit dem Parlamentsgesetz werden diese bisher vertraulichen Namenlisten öffentlich zugänglich gemacht. Man beachte den terminologischen Unterschied: Sie werden "öffentlich zugänglich gemacht", während die Abstimmungen, bei denen heute bereits eine Namenliste erscheint, "veröffentlicht" werden. Wenn Sie dem Antrag Vollmer zustimmen, werden alle Namenlisten gleich behandelt, d. h., sie erscheinen alle auf Papier im Amtlichen Bulletin. "Öffentlich zugänglich machen" bedeutet nicht, dass jemand nach Voranmeldung auf dem Sekretariat der Bundesversammlung Einsicht nehmen kann, sondern beinhaltet die Publikation via Internet, nicht aber auf Papier.

Im Parlamentsgesetz wurde diese Unterscheidung vorgesehen, um der drohenden Papierflut entgegenzutreten. Im Übrigen ging es bei den Diskussionen vor allem darum, den Ständerat von der Notwendigkeit der Transparenz zu überzeugen - ohne Erfolg, wie Sie wissen.

Das Sekretariat hat der Kommission mitgeteilt, die zuständigen Stellen, vor allem der Dienst für das Amtliche Bulletin, seien der Auffassung, die Unterscheidung von Abstimmungen bringe mehr Aufwand als der Papierberg, den man bei Annahme des Antrages Vollmer produziere. Die Kommissionsmehrheit liess sich davon nicht überzeugen, sondern sie hält es für Verhältnisblödsinn, bei Gesetzesberatungen den hintersten Eventualantrag administrativ aufzuarbeiten.

Folgt man dem Antrag Vollmer, so entfällt selbstverständlich auch die Regelung, wonach 30 Mitglieder eine Namenliste verlangen können.

Entscheiden Sie, welcher Lösung Sie den Vorzug geben. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, bei der in der ersten Lesung beschlossenen Lösung zu bleiben.