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AB 365442

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-12-03

Wortprotokoll

Ich habe Verständnis für das Anliegen und für die Überlegungen von Frau Ständerätin Binder. Man muss einfach verstehen, dass das Verfahren in dieser Form besteht, weil man sicherstellen möchte, dass der waffenlose Dienst nur von denjenigen Angehörigen der Armee gewählt wird, die den Dienst an der Waffe nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Man möchte nicht, dass Leute, die aus Bequemlichkeitsgründen oder aus anderen Gründen keine Waffe tragen möchten, ganz vereinfacht zu einem waffenlosen Dienst kommen. Der waffenlose Dienst soll nur für diejenigen Armeeangehörigen zur Verfügung stehen, die aus Gewissensgründen keine Waffe tragen können. Darum braucht es hier eine Hürde, die eingehalten werden muss.

Dem waffenlosen Dienst kommt seit der Einführung des Zivildienstes eine andere Rolle zu. Er ist heute für Leute, die aus Gewissensgründen keinen Dienst leisten können, nicht mehr die einzige Möglichkeit. Es ist im Interesse der Armee, dass man den waffenlosen Dienst nur denjenigen Armeeangehörigen ermöglicht, die aus Gewissensgründen keine Waffen tragen können. Deshalb braucht es hier einen klaren, definierten, etablierten Prozess, der durchlaufen werden muss, um zu diesem waffenlosen Dienst zu kommen. Es dürfen nicht [PAGE 1175] zu viele Armeeangehörige sein, die den Militärdienst ohne Waffen leisten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Armeeaufgaben nicht mehr erfüllt werden können. Der Soldat hat nicht nur Aufgaben, die er mit der Waffe erfüllen muss, er hat auch Aufgaben im Bereich des Selbstschutzes. Und wenn der Selbstschutz nicht vom Soldat selber gewährleistet werden kann, braucht es Leute, die ihn schützen, was für die Armee wiederum eine Belastung ist.

In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat, dieses Postulat abzulehnen.

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