Schilliger Peter · Nationalrat · 2025-12-04
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-04
Wortprotokoll
Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat nach vielen Sitzungstagen der verschiedenen Subkommissionen an ihrer ordentlichen Sitzung vom 17., 18.[NB]und 19.[NB]November sowie an der Sitzung von gestern Morgen früh, am 3.[NB]Dezember 2025, als Zweitrat die beiden Vorlagen zum Nachtrag II zum Voranschlag 2025 und zum Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 beraten.
Ich beginne mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2025. Diese Vorlage enthält zwei Bundesbeschlüsse. Der Bundesrat beantragt dem Parlament im Rahmen seiner Botschaft vom 19.[NB]September den zweiten Nachtrag. Er beantragt insgesamt zehn Nachtragskredite in der Höhe von total 105,7 Millionen Franken. 50 Millionen Franken, also fast die Hälfte dieser Nachträge, betreffen eine ergänzende Winterreserve im Strombereich. Der zweite grössere Verpflichtungskredit betrifft Aufgaben der Schweiz als Gastland von internationalen Organisationen. Insgesamt werden dafür 21,5 Millionen Franken beantragt. Der dritte grössere Bereich ist "Jugend und Sport". Dafür werden 20 Millionen Franken beantragt. Die Teilnahme an Angeboten von "Jugend und Sport" steigt kontinuierlich an, zum einen wegen der wachsenden Bevölkerung, zum andern wegen zusätzlicher Fördermassnahmen. Die weiteren Nachtragskredite summieren sich auf 14,2 Millionen Franken und betreffen verschiedene Bereiche.
Noch zum Bahninfrastrukturfonds: Mit dem separaten Bundesbeschluss II wird beim Bahninfrastrukturfonds eine Aufstockung von drei Voranschlagskrediten um insgesamt 46 Millionen Franken unterbreitet. Davon sind 25 Millionen Franken für den Betrieb bestimmt und werden beim Substanzerhalt kompensiert.
Mit einer dringlichen Nachmeldung vom 19.[NB]November beantragte der Bundesrat 50 Millionen Franken für humanitäre Hilfe für den Sudan und dessen Nachbarländer. Die Hälfte dieser Hilfsgelder hat die Finanzdelegation bereits freigegeben.
Diese Nachträge in der Gesamtsumme von rund 156 Millionen Franken sollten gemäss Hochrechnung über vorhandene Kreditreste im Rahmen der Vorgaben der Schuldenbremse finanzierbar sein. Mehrere Korrekturanträge werden dem Rat im Rahmen der Detailberatung zum Beschluss vorgelegt. Die Finanzkommission hat die Vorlage an ihrer Gesamtabstimmung mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt.
Nun komme ich zum Geschäft 25.041 mit dem Voranschlag 2026 und dem Finanzplan 2027-2029. Vorab eine Bemerkung zum Verlauf unserer Beratung: Da der Finanzplan ab dem Jahr 2027 ein grosses Defizit prognostiziert, hat der Bundesrat im Oktober 2025 ein Entlastungspaket 2027 (EP 27) verabschiedet und in die parlamentarische Beratung versendet. Erstrat für das EP 27 ist der Ständerat. Damit sind für die Jahre ab 2027 zwei unterschiedliche Erlassentwürfe im Umlauf, welche jedoch eine gegenseitige Beeinflussung haben. Wir haben uns entschieden, dass der Finanzplan in zwei Bereiche aufgeteilt wird. Der Teil, welcher nicht vom EP 27 betroffen ist, wird in dieser Wintersession abgeschlossen. Der andere Teil mit Massnahmen aus dem EP 27 wird dann zusammen mit dem EP 27 vermutlich in der Frühjahrssession zur Beratung und zum Beschluss kommen. Dank dieser Aufteilung vermeiden wir eine zweimalige Debatte über gleiche Finanzplanbereiche.
Der Voranschlagsentwurf des Bundesrates, welcher am 12.[NB]September, 25.[NB]Oktober und 12.[NB]November 2025 um drei Nachmeldungen ergänzt wurde, sieht im ordentlichen Haushalt ein Defizit von 348 Millionen Franken vor. Die Schuldenbremse würde ein konjunkturelles Defizit von 720 Millionen Franken zulassen, sodass ein struktureller Überschuss, also Handlungsspielraum gemäss Berechnung der Schuldenbremse, von 372 Millionen Franken resultiert. Damit präsentiert der Bundesrat einen mit der Schuldenbremse konformen [PAGE 2020] Voranschlag 2026, was aber abermals nur dank umfangreichen Bereinigungsmassnahmen möglich war.
Zu diesen gehört insbesondere die weitere Inanspruchnahme ausserordentlicher Kredite für die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S in Höhe von rund 600 Millionen Franken, die Umsetzung vorgezogener Massnahmen aus dem Entlastungspaket 27 sowie Kürzungen im Eigenbereich der Verwaltung. Hinzu kommen zusätzliche Einnahmen aus dem Kanton Genf, welche am 12.[NB]November 2025 mittels Nachmeldung in den Budgetentwurf des Bundesrates aufgenommen wurden und den Finanzierungssaldo um 290 Millionen Franken verbessern.
Das Budget 2026 basiert auf den Konjunkturprognosen der Expertengruppe vom Juni 2025 und damit auf der Annahme, dass die US-Zölle auf einem tieferen Niveau liegen. Aktuell scheint die Lage um diese US-Zölle bereinigt. Sollten die Zusatzzölle trotzdem zu einer konjunkturellen Abkühlung führen, dann dürften die Mehrwertsteuereinnahmen 2026 geringer ausfallen.
Die Subkommissionen der FK-N haben den Voranschlag 2026 und den Finanzplan 2027-2029 in den vergangenen Wochen vorberaten und der Kommission zahlreiche Änderungsanträge gegenüber dem Entwurf des Bundesrates gestellt. Nach einer dreitägigen Beratung und der gestrigen Sitzung zur Beratung der Beschlüsse des Ständerates beantragt die FK-N nun dem Nationalrat einen Voranschlag, welcher gegenüber dem Bundesratsentwurf Mehrausgaben von 238,6 Millionen und Mehreinnahmen von 14,8 Millionen Franken im ordentlichen Haushalt vorsieht. Damit beträgt der strukturelle Überschuss nach der Vorberatung durch die FK-N noch 138,7 Millionen Franken.
In der Gesamtabstimmung hat die FK-N diese Version des Voranschlags mit 8 zu 7 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen. Einstimmig unterstützt die Kommission die Bundesbeschlüsse über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds und über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2026.
In der Detailberatung, welche sieben Blöcke umfasst, wird eine Vielzahl von Anträgen zur Beratung kommen. Die Haltung der FK-N werden wir Ihnen jeweils im entsprechenden Block unterbreiten; mein Kollege Nicolet und ich werden uns dabei jeweils abwechseln.
Vorab noch einige Hinweise auf strittige Punkte:
1.[NB]Um für die Planung des Voranschlags 2027 etwas Luft zu erhalten, wird im Fonds der Arbeitslosenversicherung der Betrag von 290 Millionen Franken ins Budget 2026 aufgenommen.
2.[NB]Die Sozialhilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge wird um 130 Millionen Franken gekürzt. Die aktuellen Zahlen zu den Personen, die zu dieser Sozialhilfe berechtigt sind, lassen dies zu. Im Gegenzug wird die ausserordentliche Verbuchung von Leistungen für Flüchtlinge mit Status S um die gleiche Summe reduziert. Mit dieser Umbuchung verbleibt noch ein Aufwand von 470 Millionen Franken als ausserordentliche Ausgabe. Ab 2027 sollen diese Ausgaben ordentlich verbucht werden. Einer Mehrheit der Finanzkommission ist dies ein grosses Anliegen. Eine weitere Kürzung im Jahre 2026 war nicht möglich, weil für eine ausserordentliche Verbuchung gemäss Gesetzgebung eine Mindestgrösse von 0,5 Prozent des Finanzhaushalts vorgegeben ist.
3.[NB]Bei der Verteidigung wird der Funktionsaufwand um 25 Millionen Franken gekürzt. Dies soll durch eine Weiterführung der Effizienzverbesserung kompensiert werden. Mit diesem Beitrag und den zusätzlich gesprochenen Mitteln von 25 Millionen Franken kann die Investitionsfähigkeit um insgesamt 50 Millionen Franken verbessert werden. Damit können wir zur Verteidigungsfähigkeit der Schweiz einen kleinen Beitrag leisten. Weiterhin auf das Jahr 2032 terminiert bleibt die anvisierte Zielsetzung, dass zur vollen Ausfinanzierung der Armee der 1-Prozent-BIP-Pfad erreicht werden soll.
Eine Resolution des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt fordert, dass der Nachtzug nach Malmö weiterhin subventioniert wird. Diese haben wir zur Kenntnis genommen.
Abschliessend halte ich fest, dass die Mehrheit der Finanzkommission die Budgetplanung für das Jahr 2027 als grosse Herausforderung betrachtet. Sollte mittels der anstehenden EP-27-Beratung nicht eine wesentliche Budgetentlastung erreicht werden können, wird die Planung in den schwach gebundenen Haushaltsbereichen sehr grosse Sparbeiträge[NB]erfordern.[NB]Das Risiko einer nicht kontrollierbaren Eigendynamik in den zu fassenden Beschlüssen ist dann gross. Finanzplanung braucht klare Ziel- und Prioritätensetzung, nur so kann längerfristig die Verlässlichkeit des Bundes gesichert werden.
Ich bedanke mich auch im Namen meiner Kollegen aus der Finanzkommission beim Bundesrat, insbesondere bei Frau Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter als Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements, bei der gesamten Bundesverwaltung und speziell beim Sekretariat der Finanzkommission für den grossen Einsatz, für die Unterstützung und die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Besten Dank! [GZ]
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Anträge.