AB 365487
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-04
Wortprotokoll
Der Nationalrat will einen Paradigmenwechsel. Artikel 18 Absatz 1 fordert heute, dass jedem Ausfuhrgesuch eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung beiliegt. Diese Pflicht will der Nationalrat abschaffen und dem Bundesrat stattdessen die Kompetenz erteilen, nur noch in dringenden Ausnahmefällen eine solche Erklärung einzufordern.
Diese Regelung birgt das grosse Risiko, dass Schweizer Kriegsmaterial in Zukunft umgeleitet wird und in die falschen Hände gerät. Die "NZZ" zitiert Evelyne Schmid, Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne: "Die Nichtwiederausfuhrklausel ist das zentrale Mittel, um zu verhindern, dass Schweizer Waffen in die Hände von Terrorgruppen, in Bürgerkriegsländer oder an Kriegsparteien gelangen."
Es geht dabei auch um unsere eigene Sicherheit. Allein die Nichtwiederausfuhr-Erklärung ermöglicht es, auch Jahre nach der Lieferung zu verhindern, dass die früher bezogenen Waffen gegen die Schweiz eingesetzt werden. Dieses ureigenste Sicherheitsinteresse war das Hauptmotiv, dass die Schweiz seit 75 Jahren die Pflicht zu einer Nichtwiederausfuhr-Erklärung in ständiger Praxis durchsetzt.
Die Pflicht, dem Gesuch auf eine Ausfuhrbewilligung eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung beizulegen, hat eine völkerrechtliche Grundlage und kann meines Erachtens nicht einfach abgeschafft werden, wie das der Nationalrat will. Seit dem Beitritt der Schweiz zum von der UNO verabschiedeten Vertrag über den Waffenhandel sind wir auch völkerrechtlich verpflichtet, systematisch Nichtwiederausfuhr-Erklärungen zu fordern. Artikel 11 dieses Vertrags fordert unmissverständlich ein nationales Kontrollsystem, um Umleitungen zu verhüten.
Werden Nichtwiederausfuhr-Erklärungen einfach abgeschafft, so kann der Bundesrat die Lage nur noch zum Zeitpunkt der Ausfuhr einschätzen, nicht aber Jahre später. Die Lage kann sich aber auf der Zeitachse stark verändern. Deshalb führt die Schweiz regelmässig sogenannte Post-Shipment Verifications durch. Damit prüft die Schweiz Jahre nach der Ausfuhr vor Ort, ob das seinerzeit gelieferte Kriegsmaterial immer noch vorhanden ist. Solche Verifications sind Teil des nationalen Kontrollsystems, zu dem sich die Schweiz im UNO-Waffenhandelsvertrag verpflichtet hat. Nur so kann auch verhindert werden, dass es nie mehr zu Schlagzeilen wie "Schweizer Handgranaten beim IS" kommt. Das Umleitungsrisiko erhöht sich markant, wenn der Bundesrat allein noch zum Zeitpunkt der Ausfuhr abschätzen darf, ob das gelieferte Kriegsmaterial beispielsweise von den USA an Jordanien, Israel, Ägypten oder Marokko weitergegeben wird. Für diese vier Länder hat der Bundesrat seit Jahren systematisch keine Bewilligung mehr erteilt.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zuzustimmen, um völkerrechtlich gesehen fassbar zu sein. Wir haben andere Möglichkeiten, um der Ukraine mittels Wiederausfuhr zu helfen.