Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-12-04
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-12-04
Wortprotokoll
Nachdem wir die eher philosophische Debatte beim letzten Artikel geführt haben, wird es mit meiner Minderheit nun etwas technischer. Aber immerhin habe ich festgestellt, dass ich mit Niklaus von Flüe einen Vorfahren von Kollege Ettlin zitiert habe, und dann ist mir in den Sinn gekommen, dass auf der anderen Seite des Saales mit Winkelried ein Nidwaldner steht; wahrscheinlich müsste das ein Vorfahre von Hans Wicki gewesen sein. Ich glaube, auch[NB]Winkelried wäre froh gewesen, es wären weniger Waffen im Umlauf gewesen. Kaffee hätte jedenfalls weniger wehgetan.
Aber kommen wir jetzt mit meiner Minderheit, der Minderheit II (Zopfi), zum Technischen. Mit der Ausnahme von Absatz 2 Buchstabe a, die ich anders als meine Vorrednerin schlicht und einfach streichen will, erlauben Sie es, dass auch Waffen in Länder geliefert werden können, die in interne oder internationale bewaffnete Konflikte verwickelt sind. Das sehen Sie, wenn Sie den betreffenden Absatz 2 anschauen.
Mir scheint es doch relativ klar, dass wir für ein Land in einem internen Konflikt, also einem Bürgerkrieg, eigentlich keine Ausnahmebestimmung bräuchten, weil wir nicht unbedingt Waffen in ein Land liefern wollen, das in einem Bürgerkrieg ist. Das scheint mir relativ klar geboten. Auf den ersten Blick könnte es vielleicht sinnvoller sein, in ein Land zu liefern, das in einem internationalen bewaffneten Konflikt steht und sich zum Beispiel selbst verteidigt, weil es angegriffen worden ist. Aber auch hier meine ich, dass die Ausnahmebestimmung, die wir hier einführen, auf den zweiten Blick nicht ganz durchdacht ist. Denn aufgrund des Neutralitätsrechts, das nun einmal gilt, könnte in einem solchen Fall geliefert werden. Es müsste aber auch an die andere Partei in diesem internationalen bewaffneten Konflikt geliefert werden. Das ist aus meiner Sicht aufgrund des Haager Abkommens klar gegeben. Ich kann mir persönlich wenig Zynischeres vorstellen, als in einem bewaffneten Konflikt, in einem Krieg beide Seiten zu beliefern.
Ich komme zum Fazit, dass es diese Ausnahme schlicht nicht braucht, dass sie keinen Sinn macht und dass ich mir keine Konstellation vorstellen kann, in welcher sie nicht nur mit dem Neutralitätsrecht vereinbar ist, sondern auch im Hinblick auf eine konsequente Haltung überhaupt Sinn machen kann. Ich glaube, es kann nie Sinn machen, beide Seiten in einem Krieg zu beliefern.