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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2025-12-04

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-04

Wortprotokoll

Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin Vizepräsidentin des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen. Auch der Bundesrat beantragt die Ablehnung.

Der Bund ist bereits heute aktiv bei der Unterstützung von Haushalten mit tiefen Einkommen, so beispielsweise bei der Förderung von preisgünstigem Wohnraum, gestützt auf das WFG. Der Bundesrat hat bereits Ende September beschlossen, dass er zusätzliche Gelder für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung stellen will. Der Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll für die Jahre 2030 bis 2034 um 150 Millionen Franken aufgestockt werden. Davon profitieren in erster Linie Mietende mit tiefen Einkommen. Sodann werden Mietende im Pensionsalter, die darauf angewiesen sind, im Rahmen der Ergänzungsleistungen unterstützt. Dabei werden die Mietkosten berücksichtigt; deren Anstieg hat das Parlament in der Revision per 2021 bereits berücksichtigt.

Weitere Hilfsangebote und finanzielle Unterstützungen erfolgen durch die Gemeinden, was auch der Aufgabenteilung zwischen den Staatsebenen entspricht.

Beim Abriss oder bei der Renovation von Mietbauten sind die Mietenden bereits durch das geltende Mietrecht gut geschützt. Sie können ihre Rechte mittels Anfechtungen in [PAGE 1197] einem niederschwelligen, kostenlosen Schlichtungsverfahren geltend machen. Die Rechtmässigkeit wird im Anfechtungsverfahren überprüft und die Kündigung bei Missbräuchlichkeit aufgehoben. Selbst wenn eine Kündigung als gültig erachtet wird, prüft die Schlichtungsbehörde noch eine Erstreckung des Mietverhältnisses. Eine solche Erstreckung kann bei Wohnräumen bis zu vier Jahre über den Kündigungstermin hinaus betragen. Beim Entscheid über die Erstreckung werden die Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche von älteren Personen mit tiefen Einkommen stark gewichtet.

Sanierungen von Mietliegenschaften sind für Vermieter bereits nach geltendem Recht sehr hürdenreich, sehr anspruchsvoll und langwierig, da Mieter aufgrund der etlichen Schutzmassnahmen diese erheblich behindern oder verhindern können. Dies ist mit ein Grund für die tiefe Sanierungsquote von lediglich 1 Prozent und eine Abrissquote von gerade einmal 0,06 Prozent des schweizerischen Immobilienbestands. Weitere regulatorische Eingriffe ins Mietrecht wären daher für die angestrebte Erneuerung des Wohnungsparkes kontraproduktiv. Eine erneute Massnahmenüberprüfung ist deshalb nicht nötig. [GZ]

Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.