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Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · 2003-09-22

Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-22

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 23. Juni 2003 die heute zur Diskussion stehende Vorlage behandelt. Das Hauptziel der Totalrevision der Disziplinarstrafordnung ist die gesetzliche Anpassung an die aktuellen Verhältnisse unter Berücksichtigung der Praxis seit der letzten Revision 1979. Die Disziplinarstrafordnung soll ferner an die Rechtsprechung des Militärkassationsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte angepasst werden und insofern verfassungskonform sein.

Um was geht es im Wesentlichen? Es soll ein neuer Sanktionskatalog eingeführt werden, der Folgendes beinhaltet:

1. Es besteht die Möglichkeit eines Verweises, einer Ausgangssperre - das bedeutet den Verbleib während des Ausgangs in der Unterkunft für 3 bis 15 Tage - sowie einer Disziplinarbusse. Der Kommandant im Dienst hat die Möglichkeit, Bussen bis maximal 500 Franken auszusprechen, die Militärbehörden ausserdienstlich bis maximal 1000 Franken. Schliesslich haben wir den Arrest: Dieser soll inskünftig nur noch als scharfer Arrest ausgesprochen werden können und maximal zehn Tage dauern. Bis zur Maximaldauer von zehn Tagen fällt die Strafe im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht unter den Begriff der Anklage und kann daher in einem Disziplinarstrafverfahren verhängt werden.

2. Im Zusammenhang mit der Korrektur der Strafbarkeitsgrenzen sollen neu Widerhandlungen gegen Befehle und Dienstvorschriften, auch wenn sie fahrlässig begangen wurden, strafbar sein. Damit wird dem Umstand Beachtung geschenkt, dass solche Widerhandlungen in Zukunft formal-rechtlich korrekt bestraft werden können. Die Vollstreckungsfrist von Disziplinarstrafen soll von sechs auf zwölf Monate angehoben werden. Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherigen sechs Monate zu kurz sind.

3. Schliesslich bleibt das Ruhen der Verjährung im Disziplinarstrafrecht bestehen. Durch eine einheitliche Regelung auf Gesetzesstufe soll eine Gesamtübersicht hergestellt werden. Ein Disziplinarreglement soll jedem Angehörigen der Armee zugänglich sein.

Der Ständerat hat am 10. Juni 2003 die vorliegende Disziplinarstrafordnung behandelt und sie mit 28 zu 0 Stimmen angenommen. Ihre Kommission für Rechtsfragen ist ohne Gegenantrag auf das Geschäft eingetreten, und ich empfehle Ihnen, Gleiches zu tun.