Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-09-22
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-22
Wortprotokoll
Die Disziplinarbusse, die hier mit diesem Artikel 188 im Militär eingeführt werden soll, passt wohl zum neuen Konzept des revidierten Strafgesetzbuches, aber sie passt nicht zur Schweizer Armee, die noch immer eine Milizarmee darstellt. Wenn wir Dienst leisten, tragen wir die Uniform. Wie es der Begriff ausdrückt, sind in Uniform alle gleich. Es werden auch alle gleich behandelt, ob einer jetzt Hilfsarbeiter oder Prokurist sei. Die Geldbusse muss ihrem Zweck gemäss bei jedem Betroffenen in Beachtung seiner Strafempfindlichkeit das gleiche Ausmass der Betroffenheit auslösen. Dem Begüterten muss die Strafe in gleicher Intensität wehtun wie dem Mittellosen. Das Prinzip der Gleichheit der Armeeangehörigen müsste bei Einführung der Geldbusse gerechterweise verletzt werden - einen Tarif wollen wir ja nicht einführen.
Wer diese Bestimmung über die Geldbusse erfunden hat, war entweder nie im Dienst oder dann lediglich in den Halbschuhen. Die Geldbusse passt nicht zu unserer Milizarmee. Bei einer Berufsarmee können Sie die Kürzung des Lohnes bei groben Verfehlungen vereinbaren und ins Reglement aufnehmen. Es werden jetzt in dieser "Armee XXI" Änderungen und Neuerungen in ausreichendem Mass durchzuführen sein. Beschränken wir uns dabei auf das Notwendige. Tief greifende Änderungen im Bereich der persönlichen Betroffenheit sind zweckmässigerweise zu vermeiden.
Ich bitte Sie daher, meinen Streichungsantrag zu unterstützen.