Gutjahr Diana · Nationalrat · 2025-12-09
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-09
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, auf dieses Geschäft nicht einzutreten. Die Vorlage zur Angleichung der EO-Leistungen mag harmlos wirken, doch sie bedeutet eine erhebliche Ausweitung unseres Systems. Es geht um eine nicht ganz einfache Lebenssituation für die Betroffenen, das ist unbestritten. Es trifft aber auch nicht sehr viele Personen. Die SVP-Delegation ist der Meinung, dass wir hier Gesetze für die Mehrheit machen und unser System nicht aus dem Gefühl heraus ausweiten sollten.
Die Erwerbsersatzordnung wurde geschaffen, um die soziale Sicherheit während klar definierter Dienstzeiten oder während bestimmter Lebenssituationen zu garantieren, aber nicht, um sämtliche Lebensrisiken abzudecken. In den letzten Jahren wurden die Leistungen der EO aber immer weiter ausgebaut. Heute geht es also nicht nur um eine kleine Anpassung, sondern um zahlreiche neue Bestimmungen, die zusätzliche Fragen und vor allem auch Unklarheiten schaffen. Schon in der Kommission musste mehrfach nachgefragt werden, was wie genau definiert wird. An Komplexität ist das kaum mehr zu überbieten. Ich bin der Meinung, dass wir hier eine Basis für mehr Juristenfutter schaffen.
Mit den vorgesehenen Bestimmungen wird die EO zur Versicherung in allen Lebenslagen. Auch wenn die Kosten mit rund 80 Millionen Franken vielleicht nicht extrem hoch erscheinen und keine Beitragserhöhungen vorgesehen sind, befürchten wir eine weitere schleichende Ausdehnung unseres Systems. Jede zusätzliche Leistung schafft Erwartungen und öffnet auch Türen für weitere Forderungen. Wir kennen diese Dynamik: Heute sind es wenige Fälle, morgen wird der Kreis erweitert, und übermorgen werden höhere Beiträge fällig, die dann niemand übernehmen möchte. Die Vorlage ist zudem auch ein Sammelsurium von verschiedenen Vorstössen. Einzelne Anliegen hätten wir vielleicht noch unterstützen können, aber nicht in der vorliegenden Form.
Wir machen Gesetze für die Mehrheit und nicht aus dem Gefühl heraus für Einzelfälle. Die EO ist auch keine Vollkaskoversicherung für alle Lebenslagen. Sie soll die soziale Sicherheit in klar definierten Situationen gewährleisten, nicht mehr und nicht weniger. Besonders kritisch sehen wir die Ausdehnung auf die Betreuungskosten und auf die institutionelle Betreuung. Die Betreuung von Kindern ist eine private Aufgabe und sollte nicht über die EO abgerechnet werden können. Wenn wir hier nun eine Basis schaffen, wird das System weiter ausgebaut, und irgendwann steht die Frage der Gegenfinanzierung im Raum. Das lehnen wir klar ab.
Wir sprechen oft davon, den finanziellen Rückhalt der Familien zu stärken und keine zusätzlichen Belastungen zu schaffen. Diese Vorlage geht aber in eine entgegengesetzte Richtung. Sie schafft neue Ansprüche, neue Erwartungen, neue Bürokratie. Auch wenn uns die Verwaltung gesagt hat, die Digitalisierung werde die Ausgleichskassen entlasten, bleibt die Tatsache, dass jede neue Leistung zusätzlichen Aufwand, also auch zusätzliche Kosten, bedeutet.
Zusammengefasst: Die Vorlage ist für uns unnötig und systematisch sehr problematisch. Sie erweitert die EO in einer Weise, die nicht mehr dem ursprünglichen Zweck dient. Wir wollen deshalb keine Ausweitung auf institutionelle Betreuung, keine zusätzlichen Ansprüche und keine schleichende Entwicklung hin zu einer immer grösseren Sozialversicherung.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag auf Nichteintreten zuzustimmen und somit bei der geltenden Regelung des Gesetzes zu bleiben.