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Graber Michael · Nationalrat · 2025-12-09

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-09

Wortprotokoll

Ich äussere mich zu meiner Minderheit bei den Artikeln 16mbis, 16sbis und 16x - es handelt sich gewissermassen um einen Konzeptantrag - sowie zu meiner Minderheit bei Artikel 16t Absatz 1bis.

Bei der ersten Minderheit geht es darum, dass die Kantone, wenn es nach dem Willen der Mehrheit ginge, höhere und längere Entschädigungen für einen Elternteil vorsehen könnten. Das sehen wir kritisch, denn es ist kaum zielführend, dass man hier einen Sozialversicherungswettbewerb unter den Kantonen installiert und dass für Elternteile der gleichen Familie, die in verschiedenen Kantonen arbeiten, unterschiedliche Leistungen vorgesehen werden können. Auch für die Arbeitgeber wäre das nicht ohne, denn diese könnten ebenfalls in verschiedenen Kantonen tätig sein und verschiedene Zweigniederlassungen an verschiedenen Orten haben. Somit würden innerhalb des gleichen Unternehmens unterschiedliche Sozialleistungen für die Arbeitnehmenden bestehen, und das kann es nicht sein. Sowohl seitens der Arbeitgebenden wie auch seitens der Verwaltung würde dies notwendigerweise zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen und auch mehr Bürokratie nach sich ziehen.

Schlussendlich sind auch die finanziellen Folgen heute schlicht nicht abzuschätzen. Denn die mit der Vorlage verbundenen Kosten könnten zumindest theoretisch ausufern, weil man das nach oben hin öffnet, eigentlich ohne Limit. Aus diesem Grund bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen.

Ebenso bitte ich Sie um Unterstützung meiner Minderheit bei Artikel 16t Absatz 1bis, wo wir eine Rückkehr zum geltenden Recht beantragen. Ich bitte Sie, die beantragte Streichung zu unterstützen, denn wir möchten nicht, dass der Schutz auch auf Arbeitnehmende ausgeweitet wird, die nicht für wenigstens fünf Monate oder die gar nicht erwerbstätig waren, bevor die Aufnahme des Kindes erfolgt ist. Aus diesem Grund bitten wir Sie, hier beim geltenden Recht zu bleiben.