Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-09
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-09
Wortprotokoll
Zu diesem Postulat: Wenn in der Schweiz ein Bauprojekt auf der Strasse, der Schiene oder dem Flughafen umgesetzt wird, braucht es ein Plangenehmigungsverfahren. Darin werden die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen, die Umweltverträglichkeit und eventuelle Enteignungen wie auch die Anliegen betroffener Dritter geprüft.
Dass die Umsetzung von Bauprojekten im Mobilitätsbereich eine lange und intensive Planung erfordert, hängt einerseits mit den Gegebenheiten zusammen, die wir bei uns in der Schweiz haben. Das sind insbesondere die hohe Bebauungsdichte, der Mangel an verfügbaren und geeigneten Bauflächen, die Anforderungen aus der Umweltgesetzgebung sowie ein rechtlicher Rahmen, der strenge Vorgaben für das Recht auf Gehör und Eigentum vorsieht. Andererseits gibt es in Plangenehmigungsverfahren immer öfter längere Verzögerungen aufgrund von Einsprachen und Beschwerden. Einsprachen gegen ein Projekt können bis vor das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht weitergezogen werden - ohne echte finanzielle Folgen für die Einsprechenden bzw. Beschwerdeführer. Das bringt jeweils erhebliche Verzögerungen mit sich. Wenn die Verfügungen rechtskräftig sind, werden die Bauleistungen ausgeschrieben. Auch bei den Vergabeentscheiden wird bisweilen von unterlegenen Unternehmen Beschwerde erhoben, was ebenfalls zu Verzögerungen führen kann.
Ein Vergleich mit anderen Ländern ist, wenn man diese Faktoren anschaut, schwierig, da wir in der Schweiz eine sehr hohe Auslastung der Verkehrsinfrastrukturen haben. Das macht für das Bauen bei laufendem Betrieb eine zeitintensive Bauphasenplanung nötig, damit die Auswirkungen möglichst gering gehalten werden. Im Bereich der Schiene sind die verfügbaren Intervalle für die Durchführung von Arbeiten oft auf wenige Stunden in der Nacht begrenzt oder erfordern ein schrittweises Vorgehen, wodurch sich die Bauzeit verlängert. Unsere Sicherheitsanforderungen auf der Schiene entsprechen für das interoperable Netz im Wesentlichen den europaweit geltenden Vorgaben. Ein Benchmark-Vergleich zwischen der Schweiz und anderen europäischen Ländern ist deshalb wenig zielführend. Der Bundesrat erkennt deshalb keinen unmittelbaren Mehrwert in der Durchführung eines solchen Benchmark-Vergleichs. Aktuell prüft das Bundesamt für Verkehr im Rahmen des Postulates Würth 23.3703, "Mehr Verhältnismässigkeit und Augenmass bei Projekten des Substanzerhalts und Unterhalts bei der Bahninfrastruktur", inwiefern sich neue Normen und Regulierungen auf die Komplexität und Kosten von Projekten des Substanzerhalts der Infrastruktur auswirken. Dabei ergeben sich möglicherweise auch Hinweise auf Vereinfachungen bei Ausbauprojekten.
Der Bundesrat geht mit dem Postulanten darin einig, dass wir Handlungsbedarf betreffend die Dauer haben, ist aber der Meinung, dass ein Vergleich aufgrund anderer Ausgangslagen, anderer Gesetzgebungen und eines anderen Umfelds nur schwierig zu realisieren ist.
Deshalb beantragt er Ihnen, das Postulat nicht anzunehmen.