Schmid Martin · Ständerat · 2025-12-09
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-09
Wortprotokoll
Ich melde mich aufgrund des Votums von Kollege Fässler. Aus meiner Sicht hat diese Legitimation bezüglich der Einsprache- und Beschwerdeverfahren ihren Ursprung in einem Entscheid des Bundesgerichts. Historisch war es nämlich so geregelt, dass die persönliche Betroffenheit und das schutzwürdige Interesse vorausgesetzt wurden. Das Bundesgericht hat diese Legitimation und die Einsprache- und Beschwerdegründe dann erweitert, ohne dass der Gesetzgeber hierzu etwas beigetragen hätte. Frau Kollegin Gmür-Schönenberger will mit ihrem Vorstoss eigentlich nur diesen Fehlentscheid wieder rückgängig machen. Auch in diesem Bereich hat der Gesetzgeber nichts dazu beigetragen.
Wenn der Kanton Appenzell Innerrhoden vorsieht, den Bereich wesentlich zu erweitern, so wird er das aus meiner Sicht auch zukünftig tun können. In dieser Motion geht es aber eben auch darum, dass die anderen Kantone durch das Bundesgericht nicht wieder zu einer Öffnung gezwungen werden. So interpretiere ich das.
Die persönliche Betroffenheit und das schutzwürdige Interesse zeigen sich gut am Beispiel des Lärms. Warum macht der Nachbar, der in einem lärmbelasteten Haus wohnt, bei seinem Nachbarn, der neu bauen will, Einsprache mit dem Argument, die Bautätigkeit verursache Lärm? Ich glaube, solche Einsprachen - es geht hier nur darum, durch eine Verzögerung Geld zu erpressen - müssen wir in Zukunft unterbinden. Wir wollen ein solches Vorgehen auch als missbräuchlich erfassen, wie wir das im anderen Vorstoss behandelt haben.
Kollege Fässler hat natürlich schon recht: Mit dem materiellen Recht legen wir die Basis. Ich möchte diese Gelegenheit gerade nutzen, auch Herrn Bundesrat Rösti darin zu bestärken, in seinem Bereich genau hinzuschauen. Wir haben im USG betreffend Lärmschutz eine grosszügige, klare Regelung beschlossen, die Lärmeinsprachen verhindert, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung eingebaut wird. Danach wird vonseiten des Bundesrates eine Verordnung in die Vernehmlassung gegeben, die dann wieder sehr viele unbestimmte Rechtsbegriffe schafft und den Anwälten unglaublich viele Möglichkeiten bietet, wieder Einsprachen zu machen. Darauf sollte man verzichten. Viele Einsprachen haben ihren Ursprung im materiellen Recht. Ich möchte den Bundesrat auch motivieren, nochmals genau hinzuschauen, ob es gerade in diesem Beispiel wie auch in der Raumplanungsgesetzgebung diese Verordnungen wirklich braucht oder ob sie vielmehr dazu führen, den gesetzgeberischen Willen zu unterlaufen, statt ihn umzusetzen. Ich bin überzeugt: Frau Kollegin Gmür-Schönenberger hat mit dieser Motion einen extrem wichtigen Punkt aufgenommen. [GZ]
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen.