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Ettlin Erich · Ständerat · 2025-12-10

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-10

Wortprotokoll

Vorab: Ich begrüsse dieses Gesetz und den Austausch der Daten. Sie sind nötig, um die Besteuerung der flexiblen Telearbeit auch zwischen diesen beiden Staaten zu regeln. Das ist eine gute Sache. Dass der Austausch von Lohndaten notwendig ist, versteht sich von selber. Es geht auch um den Austausch zwischen kantonalen Steuerverwaltungen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die sich dann mit den ausländischen Pendants austauscht.

Aber es ist auch der Arbeitgeber in der Pflicht. Das können Sie aus den Strafbestimmungen ersehen, wenn Sie die Verweise auf Artikel 3 Absatz 1 oder Artikel 16 Absatz 1 dieses Gesetzes lesen. Es ist nicht nur so, dass Nichtmeldungen bestraft werden, sondern es werden auch falsche Meldungen bestraft. Man muss hier schon noch präzisieren: Wenn die Meldung falsch ist, fällt sie ebenfalls unter die Verletzung der Pflicht des Arbeitgebers; der Verweis ist für mich relativ klar.

Wieso bin ich gegen die Fahrlässigkeit als Straftatbestand? Nicht bestritten ist - Sie sehen das im Antrag der Minderheit -, dass bestraft werden soll, wer seiner Pflicht vorsätzlich nicht nachkommt, Daten zu liefern und die richtigen Daten zu liefern. Vorsatz ist gar kein Thema. Aber wir machen hier eine Ausweitung auf die Fahrlässigkeit. Auch wenn in anderen Gesetzen Fahrlässigkeit bestraft wird - hier geht es um den internationalen Austausch von Daten, und das ist schon eine qualitative Veränderung. Es werden die Arbeitgeber bestraft, wenn sie ihren Informationspflichten fahrlässig, also nicht willentlich, nicht nachkommen.

Wir haben in vergangenen Diskussionen bei fahrlässigen Tatbeständen mit grosser Zurückhaltung gehandelt, beim internationalen Auskunftsrecht und der Auskunftspflicht sowieso. Ich verweise auf die Voten von Kollege Rieder, der jeweils gesagt hat, dass auch das Risiko besteht, dass Schweizer Behörden und Gerichte mit fahrlässigen Tatbeständen überlastet werden - hier ist wieder so eines vorhanden. Ich glaube, es ist ein nicht notwendiger Straftatbestand. Es geht immer um Fahrlässigkeit; man will es richtig machen, schafft es aber aus irgendwelchen Gründen nicht. Risiken ausgesetzt sind auch die Mitarbeitenden der Arbeitgeber, zum Beispiel die Human Resources oder die Personalabteilung; sie können ja auch bestraft werden. Sie sind dann diesem Risiko ausgesetzt, weil sie nicht richtig gehandelt haben.

Ein Beispiel ist, dass der richtige Wohnort gemeldet werden muss. Ich meine, der Arbeitgeber ist dann dafür verantwortlich, dass er den richtigen Wohnort des Arbeitnehmers kennt. Und wenn der Arbeitnehmer sich nicht an die Meldefristen hält oder vielleicht auch selber nicht weiss, was jetzt ein Wohnort ist - das gibt es ja -, dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht und wird wegen fahrlässiger Falschmeldung gebüsst. Der Arbeitgeber ist verantwortlich. Und auch wenn die Busse nicht hoch ist - ich verstehe das, die Bundespräsidentin hat es gesagt -, so ist es doch eine Busse. Es ist ein Verfahren, und dagegen kann man sich wehren; das wird dann die Behörden beschäftigen.

Deshalb bin ich der Meinung, dass der Nationalrat hier den richtigen Weg gewählt hat, indem er sagt, es muss bestraft werden, aber nur bei Vorsatz und nicht bei Fahrlässigkeit in so schwierigen Umständen. Das ist die Begründung für die Minderheit.