Leuthard Doris · Nationalrat · 2003-09-24
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-24
Wortprotokoll
Falls wir auf diese Vorlage eintreten, möchte ich Ihnen beliebt machen, diese an die Kommission zurückzuweisen, und zwar nicht aus einem taktischen Manöver heraus, sondern weil ich gewohnt bin, mir ein gesamtes Bild über eine Vorlage zu machen und auch die Details zu kennen. Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass Verordnungen kreiert wurden, die überhaupt nicht dem Willen des Parlamentes entsprachen. Weil bei diesem Gesetz Unklarheiten bestehen, laufen wir Gefahr, dass uns die Verordnung einmal mehr mit Details überrascht, mit Änderungen, die nicht unserer Absicht entsprechen.
Diese Vorlage löst Emotionen aus, das erleben wir auch heute wieder. Aber gerade das bedingt, dass wir uns seriös auch mit den Details befassen, dass wir die Grundlagen kennen. Ich möchte auch die Verordnung kennen. Ich habe gehört, dass die Verordnung des Bundesrates im Entwurf vorliegt. Ich verstehe nicht, weshalb dieser Entwurf der Kommission nicht zur Verfügung gestellt wird, damit man die Details klären kann.
Ich beginne beim Opportunitätsprinzip. Die Juristen hier im Saal wissen es: Bereits heute wird dieses Prinzip im Bereich Strafrecht, im Bereich Kriminalisierung angewendet. Es macht uns grosse Schwierigkeiten. Es hat keine klaren Parameter: Wann wird bestraft? Von Kanton zu Kanton gibt es verschiedene Grenzen. Es gibt Kantone, die Kleinkonsumenten bestrafen; es gibt Kantone, die darüber hinwegschauen. Neu will uns die Kommission auch wieder dieses Opportunitätsprinzip beliebt machen. Für mich ist das kein griffiges Mittel; ich möchte, dass man in der Verordnung mindestens definiert, was denn die Ansätze sind, welche Produktion und welcher Handel strafbar bleiben und welcher nicht. Wir laufen sonst Gefahr, eine unterschiedliche Handhabung durch unterschiedliche Richter zu haben. Gerade für die Bauernschaft, die im Anbau in den letzten Jahren Überraschungen und Verurteilungen erlebt hat, ist es wichtig, die Grenze der Strafbarkeit zu kennen, und deshalb muss die Kommission mit Bezug auf das Opportunitätsprinzip nochmals über die Bücher und uns klarere Definitionen vorschlagen.
Die Kommission hat ja neu entgegen dem ständerätlichen Beschluss in Artikel 28b eine Lenkungsabgabe für Cannabis vorgeschlagen. Man überlässt aber auch hier sehr vieles der Verordnung. Man sagt: Der Bund muss Ausnahmen kreieren. Und der Bund ist im Bereich Cannabis auch zuständig für Rückvergütungen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das in der Praxis ablaufen soll. Ich kann somit weder Ja noch Nein sagen zu einer solchen Abgabe, weil sehr viele Details fehlen. So können wir hier in diesem Saal nicht seriös legiferieren.
Einig sind wir uns wohl alle: Der Jugendschutz und die Prävention sind in diesem Bereich wichtig. Und gerade die CVP setzt sich hier seit Jahren ein. Aber auch dazu finden sich in diesem Gesetz nur allgemeine Hinweise: Der Bund soll Programme durchführen. Auch hier fehlt: Was für Massnahmen sollen das konkret sein? Wenn wir auf der Ebene der Erwachsenen liberalisieren, wie schützen wir unsere Jugend? Das sind Fragen, die zu klären sind.
Deshalb bitte ich Sie, die Vorlage zurückzuweisen. Die Kommission soll uns zusammen mit dem Bundesrat vermehrt Auskünfte geben. Dann, glaube ich, können wir sachlich, mit weniger Emotionen die schwierigen Fragen, auch diejenigen gesellschaftspolitischer Natur, klären und wie der Ständerat eine sachliche, gute Diskussion führen.
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