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Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-12-11

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-11

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es bereits ausgeführt, aber ich möchte es doch betonen: Es geht hier um Schwerstverbrecher. Es ist meine persönliche Meinung, dass wir den Rechtsstaat nicht noch überstrapazieren und von Härtefällen sprechen dürfen, wenn es um Schwerstverbrecher geht. Härtefälle gibt es auf der Opferseite, nicht auf der Täterseite, das müssen wir hier berücksichtigen.

Und ein letzter Punkt: Die Überprüfung auf bedingte Entlassung ist nicht ein wohlerworbenes Recht. Das stimmt einfach nicht. Wenn es ein wohlerworbenes Recht wäre, dann käme ich wahrscheinlich auch zum Schluss, dass eine Rückwirkung in Bezug auf diese Überprüfung aus rechtsstaatlichen Gründen abzulehnen ist. Es ist aber kein wohlerworbenes Recht. Schwerstverbrecher dürfen nicht davon ausgehen, dass sie bedingt entlassen werden oder dass überprüft wird, ob sie Anrecht auf eine bedingte Entlassung haben. Wir müssen uns also auf die Seite der Opfer stellen, dort gibt es Härtefälle und nicht bei diesen Schwerstverbrechern. [GZ]

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

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