Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-15
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-15
Wortprotokoll
Die Schweiz und die EU haben die Schutzklausel im aufdatierten Freizügigkeitsabkommen (FZA) konkretisiert. Die Bedingungen, um schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Probleme nachzuweisen und somit die Schutzklausel zu aktivieren, regelt die Schweiz in der innerstaatlichen Umsetzung. Die Schweiz entscheidet eigenständig, wann sie das Schutzklauselverfahren aktivieren will. Bei Uneinigkeit im Gemischten Ausschuss entscheidet das Schiedsgericht, ob die Bedingungen für die Anrufung der Schutzklausel erfüllt sind, und nicht die EU. Die innerstaatliche Umsetzung sieht vor, dass die Aktivierung der Schutzklausel geprüft werden muss, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Arbeitslosigkeit bzw. ein starker Anstieg der Arbeitslosigkeit einer wirtschaftlichen Krise entsprechen könnte. Die Arbeitslosigkeit ist somit ein geeigneter Indikator, der auf schwerwiegende Probleme im Sinn der Schutzklausel hinweisen kann.
Im erläuternden Bericht wurde vorgeschlagen, dass bei einem Anstieg der Arbeitslosigkeit in einem Jahr um mehr als 30 Prozent die Prüfung der Schutzklausel erfolgen muss. Ein Schwellenwert nach Branche ist nicht vorgesehen. Wird der Schwellenwert überschritten, wird im Detail geprüft, ob tatsächlich schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Probleme vorliegen und ob diese in Zusammenhang mit der Anwendung des FZA stehen.