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Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-12-15

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-15

Wortprotokoll

"Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeits-Initiative)", so lautet der Titel der Volksinitiative, die ja schon zu eifrigen Diskussionen Anlass gegeben hat. Ziel der Initiative ist es, die Wohnbevölkerung in unserem Land bis zum Jahr 2050 auf 10 Millionen Personen zu beschränken. Nach 2050 würde das entsprechend der Entwicklung dann angepasst. Es geht also darum, dass man gewissermassen einen Deckel für die Wohnbevölkerung festlegt und dann festlegt, dass diese Grenze eigentlich nicht überschritten werden darf, respektive es werden, wenn sie überschritten wird, verschiedene Massnahmen zwingend zur Anwendung kommen. Diese Massnahmen bilden eine Art Automatismus. Beispielsweise ist die automatische Kündigung des Freizügigkeitsabkommens vorgesehen. Ich glaube, man kann sagen - bei aller Zurückhaltung, die man als Kommissionsberichterstatter haben muss -, dass es relativ drastische, sehr einschneidende Massnahmen sind. Entsprechend überrascht es auch nicht, dass der Nationalrat die Initiative mit 121 zu 64 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen hat, und das ohne Gegenvorschlag.

Ihre Staatspolitische Kommission hat die Initiative beraten. Sie beantragt Ihnen ebenfalls, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, dies aus folgenden Überlegungen: Es ist in der Kommission unbestritten geblieben, dass das Bevölkerungswachstum eine Herausforderung darstellt, dass es auf dem Sorgenbarometer unserer Bevölkerung einen relativ hohen Stellenwert einnimmt und dass wir uns deshalb dieser Diskussion nicht verweigern dürfen und uns auch damit auseinandersetzen müssen. Das Problem der Initiative ist, ich habe es schon angetönt: Sie geht in Bezug auf die Massnahmen sehr weit. Es sind sehr einschneidende Massnahmen. Es sind zum Teil Massnahmen, die mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes schwer oder nicht zu vereinbaren sind. So muss das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union zwingend aufgekündigt werden, wenn diese 10-Millionen-Grenze innerhalb der entsprechenden Frist überschritten wird.

Das Fragwürdige an dieser Konstruktion ist, dass zukünftige Generationen durch diese Initiative gewissermassen gebunden sind. Natürlich kann man auch eine Verfassungsbestimmung in Zukunft wieder ändern, aber grundsätzlich machen wir ja Verfassungsbestimmungen, um sie dann einzuhalten, und nicht, um sie nicht einzuhalten. Sie sehen: Das geht sehr weit, also mindestens bis 2050, das sind über 20 Jahre. Das betrifft also eine Generation, die dann im Jahre 2050 oder irgendwann um dieses Jahr herum von uns gezwungen würde, Massnahmen einzuführen, die natürlich in 10 oder 15 Jahren völlig aus der Zeit gefallen sein können. Das wissen wir ja nicht. Wir wissen ja nicht, was dann ist. Wir nehmen also uns und unseren Nachfolgerinnen und Nachfolgern gewissermassen den Handlungsspielraum weg und geben ihnen gezwungenermassen eine Vorgehensweise vor, wie sie dann bei einer bestimmten Zahl von Einwohnerinnen und Einwohnern in der Schweiz reagieren müssen.

Das zweite Problem und der zweite Grund, warum sich die Kommission nicht für die Initiative erwärmen konnte, ist, dass die Initiative sich nicht mit der Ursache der Situation auseinandersetzt. Es ist, wie ich gesagt habe, zweifellos eine Herausforderung für unser Land, dass die Bevölkerung wächst - insbesondere die ausländische Bevölkerung, denn die inländische nimmt aufgrund der tiefen Reproduktionsrate eher ab. Das ist eine Herausforderung in verschiedener Hinsicht: rein organisatorisch, baulich, aber auch mit Bezug auf Arbeitsplätze. Dann gibt es Migrations-Hotspots, die Schwierigkeiten bereiten. Es stellen sich kulturelle Fragen. Das ist alles richtig. Aber wenn Sie einfach den Deckel drauflegen, dann ist das wie bei einem Dampfkochtopf: Sie können schon unter dem Topf Feuer machen und den Deckel einfach schliessen, das können Sie schon machen, aber irgendwann explodiert das Ganze, denn den Druck haben Sie ja immer noch.

Wie würde man beispielsweise mit der Situation umgehen, wenn sich ein ähnliches Drama ereignen würde wie in der Ukraine vor drei Jahren? Würde man einfach sagen: "Das ist jetzt dumm, denn wir haben die Grenze von 10 Millionen erreicht, Ukraine hin oder her, das kümmert uns nicht"?

Die Frage ist auch die, woher die Migration kommt. Einerseits haben Sie den ganzen Asyl- und Flüchtlingsbereich. Dabei handelt es sich ja nicht um Leute, die freiwillig hierherkommen, sondern sie fliehen unter Umständen aus dramatischen Situationen. Andererseits haben Sie die ganze Migration. Die Leute, insbesondere diejenigen aus der Europäischen Union, kommen ja auch nicht einfach deshalb zu uns, weil sie gerade Lust haben, sondern vor allem, weil unsere Wirtschaft Fachkräfte und Arbeitskräfte braucht. Da müssen wir also darüber diskutieren, ob wir Wohlstand wollen oder nicht. Es ist eine einfache Rechnung: Wenn wir auf der einen Seite Wohlstand haben und eine Wirtschaft, die glücklicherweise Arbeitsplätze produziert, wir aber auf der anderen Seite eine Reproduktionsrate von, so glaube ich, 1,3 haben, dann ist es logisch, dass man der Wirtschaft die Arbeitsplätze nur zur Verfügung stellen kann, wenn die entsprechenden Fachkräfte aus dem Ausland kommen.

Im Übrigen - einfach, um es richtig einzuordnen -: Wir oder eher viele von uns betrachten die Zuwanderung von Fachkräften aus der Europäischen Union als "Problem". In Deutschland ist das Thema ein anderes, da fragt man sich: Warum bilden wir in Deutschland Ärzte und Fachkräfte aus, wenn die dann in der Schweiz arbeiten gehen? Das Problem erweist sich auf der anderen Seite als mindestens gleich gross.

Dies sind die Überlegungen, die die Kommission dazu bewogen haben, die Initiative, das kann man sagen, relativ klar [PAGE 1342] abzulehnen. Eine Zustimmung zur Initiative war im Wesentlichen kein Thema. Die Minderheit wird sich natürlich noch dazu äussern, was für die Initiative spricht, aber ich glaube, die Mehrheitsverhältnisse sind klar, zumindest in der Kommission. Die Frage in der Kommission lautete weniger "Initiative - ja oder nein?", sondern vielmehr "Nein, aber wie: Nein mit Gegenvorschlag, Nein ohne Gegenvorschlag?".

Sie sehen, es gibt drei Minderheiten mit drei verschiedenen Gegenvorschlägen. Dem entnehmen Sie zunächst einmal, dass die Kommission sich dazu entschieden hat, die Initiative, wie man so schön sagt, nackt zur Abstimmung zu bringen, also ohne Gegenvorschlag. Die Gegenvorschläge werden dann natürlich von den drei Minderheitsführerinnen und -führern noch vorgestellt. Deshalb nur ganz kurz: Es gibt die beiden Gegenvorschläge gemäss den Anträgen der Minderheit I (Gössi) und der Minderheit II (Fässler Daniel). Diese orientieren sich grundsätzlich an der Initiative. Sie haben den gleichen Meccano wie die Initiative, suchen aber eine Umsetzung ohne Verletzung des Völkerrechts. Vielleicht hier noch zu den Unterschieden: Frau Gössi orientiert sich primär am Wachstum und sieht Massnahmen gemäss der Initiative vor, dies aber eben, wie erwähnt, ohne Verletzung des Völkerrechts bzw. unter Einhaltung desselben, insbesondere des Freizügigkeitsabkommens. Die Stossrichtung von Herrn[NB]Fässler ist identisch mit derjenigen der Initiative. Er hält ebenfalls das Völkerrecht ein respektive sieht vor, dass die Bevölkerung sich zu gegebenem Zeitpunkt, also wenn wir an diese Grenze kommen, zur Kündigung des[NB]Freizügigkeitsabkommens[NB]äussern muss. Die Minderheit II versucht, den Handlungsspielraum der Stimmbevölkerung aufrechtzuerhalten, damit uns nicht quasi die Hände gebunden sind.

Beide Anträge auf einen Gegenvorschlag sind in der Kommission gescheitert, jener der jetzigen Minderheit I mit 4 zu 9 Stimmen und jener der jetzigen Minderheit II mit 5 zu 8 Stimmen. Der Grund liegt im Wesentlichen darin, dass sie die gleiche Stossrichtung, die gleiche Philosophie wie die Initiative haben. Sie scheitern beide am gleichen Problem, auch wenn sie milder sind und die Personenfreizügigkeit nicht beeinträchtigen möchten. Aber von der Grundstossrichtung und von der Grundkritik her ändern sie nichts gegenüber der Initiative.

Die Minderheit III (Z'graggen) sieht ein ganz anderes Konzept vor. Sie sieht eine Zuwanderungsabgabe vor; die Zuwanderung wird gewissermassen besteuert. Das mag die Finanzministerin freuen, geht aber am Grundgedanken der Initiative vorbei und wird von der Mehrheit der Kommission, nämlich mit 8 zu 5 Stimmen, aus der Überlegung heraus abgelehnt, dass das ebenfalls kein taugliches Konzept ist, um es der Initiative entgegenzustellen.

Nun, warum will die Kommission grundsätzlich keinen Gegenvorschlag machen? Man hätte auch einen anderen Gegenvorschlag wählen können. Das Problem am Gegenvorschlag ist wie erwähnt, dass man mit einem Gegenvorschlag zeigt, dass man grundsätzlich in die Richtung der Initiative gehen, aber andere Nuancen setzen oder gewisse Korrekturen vornehmen möchte. Wie ich Ihnen gesagt habe: Das Konzept der Initiative, einen Deckel auf die Bevölkerungszahl zu legen und zu sagen, es müssen Massnahmen ergriffen werden, wenn man an diese Grenze kommt, ist nicht das Konzept, das die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission verfolgen möchte, weil es nicht ursachenorientiert ist. Das Thema aufnehmen, ja, aber eben lösungsorientiert in dem Sinne, dass wir uns mit den grundsätzlichen Fragen, die mit der Migration, mit der Zuwanderung zu tun haben, beschäftigen. Das ist der Grund, warum wir einen Gegenvorschlag grundsätzlich ablehnen.

Es gibt Überlegungen taktischer Natur. Ist es einfacher, eine Initiative mit oder ohne Gegenvorschlag zu bekämpfen? Aber wir haben in der SPK klar gesagt, dass wir uns nicht auf taktische Spielchen einlassen wollen. Es ist legitim, eine Volksinitiative zur Abstimmung zu bringen. Die Bevölkerung entscheidet, nicht wir. Wir müssen hier mit offenen Karten spielen und mit offenem Visier kämpfen. Wir sind der Meinung, dass das Konzept der Initiative falsch ist, deshalb bekämpfen wir die Initiative mit den Argumenten, die wir haben. Wir haben gute Argumente, und die Stimmbevölkerung muss dann entscheiden.