Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2003-09-25
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-25
Wortprotokoll
Wie meine Vorrednerin werde auch ich mich pragmatisch um Objektivität bemühen. Ich glaube, man hat es gestern in der Debatte gesehen: Es prallen hier in diesem Saal zwei Welten aufeinander. Es gäbe natürlich sehr viel zur Debatte zu sagen. Ich konzentriere mich auf vier Punkte.
1. Man muss zwischen Selbst- und Fremdgefährdung unterscheiden. Gerade die letzte Frage, aber auch die Debatte von gestern haben unterstrichen, wie wichtig das ist. Heute ist im Strafgesetz der reine Konsum von Cannabis bzw. von Drogen der einzige Tatbestand, der unter der Optik Selbstgefährdung strafbar ist. Bei einem Suizidversuch kommt ja nicht zuerst die Polizei, sondern es kommt der Arzt. Deshalb sind die Vergleiche - und gehen sie auch Tausende von Jahren zurück bis zu Hammurabi, wie gestern zitiert - mit dem Diebstahl falsch, mit der Geschwindigkeitsüberschreitung falsch, mit der Vergewaltigung, vorhin zitiert, falsch, denn [PAGE 1519] dort handelt es sich um Fremdgefährdung. Selbstverständlich empfehlen wir niemandem, zwei Flaschen schweren Alkohol zu konsumieren, aber wenn das jemand tut und sich ins Bett legt, dann ist dies nicht strafbar; es ist vielleicht ein Gesundheitsrisiko. Dieser Fremdkörper im Strafgesetz gehört nicht mehr dort hinein. Die Selbstschädigung ist in unserem Jahrhundert nicht primär strafbar. Alle Vergleiche, die mit Fremdgefährdung - Geschwindigkeitsexzesse, Diebstahl, Vergewaltigung - gezogen wurden, sind inadäquate Vergleiche.
2. Frau Ménétrey-Savary hat kurz darauf hingewiesen: der Mangel an Kohärenz. Wenn man in der Suchtpolitik in den letzten Jahren etwas gelernt hat, dann das: Es muss uns langsam, in einem schwierigen Prozess gelingen, sämtliche Substanzen, sämtliche Missbrauchsformen in einer möglichst kohärenten Art und Weise anzugehen. Es wurde in diesem Saal schon daran erinnert: Der Ständerat hat gestern ohne Diskussion das Absinthverbot aufgehoben - ein Signal an Jugendliche? Lesen Sie nach im Amtlichen Bulletin, wie man mit diesem Thema umgeht; es ist ausserordentlich faszinierend. Absinth wirkt durch Thujon auch bewusstseinsverändernd wie der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) des Cannabis. Laut dem Amtlichen Bulletin hat der Initiant der Aufhebung dieses Verbotes gestern - in einer schönen Sprache - gesagt: "Permettez-moi encore un dernier mot: Au Val-de-Travers, certains nostalgiques préféreraient maintenir l'interdiction. Ils pensent que l'illégalité fait largement partie de l'attractivité." Darauf, auch nachzulesen im Amtlichen Bulletin, sagte der Ratspräsident: "Herr Cornu, Sie dürfen beim Ständeratsausflug heute Nachmittag ein Muster abgeben." Im Amtlichen Bulletin steht dann in Klammern: "Heiterkeit".
Das sind unterschiedliche Arten, wie wir mit verschiedenen Suchtmitteln umgehen. Wir müssen versuchen, kohärenter damit umzugehen. Diese Vorlage schreibt sich ein in diesen Versuch, kohärenter damit umzugehen. Wenn wir das wollen, dann müssen wir - bei der hohen Suchtbelastung, die dieses Land hat - bei den legalen Substanzen, mit denen wir heute zu grosszügig, zu permissiv umgehen, etwas zurückhaltender werden, und wir müssen bei den illegalen nicht permissiver werden, wir müssen adäquate Modelle finden. Wir haben in den letzten zehn Jahren ein recht adäquates Modell für die harten Drogen gefunden, die klar medizinalisierte Abgabe für den Konsum in einem Therapiesetting. Die klassischen Beispiele sind die Substitutionstherapien. Bei den weicheren oder leichteren Drogen, wie immer der Begriff ist, muss ein reguliertes Konzept angegangen werden. Diesen Weg will diese pragmatische Vorlage gehen: ein reguliertes Konzept - auch gegen den massiven Widerstand von Gruppierungen, die in diesem Saal noch vor einem halben Jahr für Blutalkoholgrenzwerte von 0,8 Promille bis 1,0 Promille gekämpft haben und sich jetzt für ein verstärkt repressives Vorgehen einsetzen.
Sie müssen die Gesamtlast dieser Suchtmittel und die Gesamtpolitik, die kohärent sein muss, im Auge behalten. Diese pragmatische Vorlage versucht das.
3. Ein kurzes Wort zum Menschenbild: Es war gestern in diesem Saal sehr oft vom "respect de la personne" die Rede. Viele von uns, viele Parteien pflegen das liberale Menschenbild. Darf ich einfach kurz daran erinnern, dass der Ausgangspunkt für diese Vorlage die Mündigkeit ist: Selbstverständlich bleiben Verkauf an Minderjährige und Handel verboten; es geht hier um das Konsumverhalten von mündigen Menschen. Sie können noch darüber entscheiden, ob das 16 oder 18 Jahre sein sollen. Es steht also für die Mehrheit der Kommission das Menschenbild eines autonomen, selbstverantwortlichen Menschen, eines mündigen Menschen im Umgang mit seinem Konsum, dahinter. Das heisst "respect de la personne".
4. Trotz dem Versuch, sachlich und pragmatisch zu sein, wird es ein klein wenig schwierig, nicht emotional zu werden, wenn man gewisse Aussagen bedenkt. Wenn etwa davon gesprochen worden ist - Kollege Waber hat das gestern so gesagt -, dass wir hier daran seien, eine ganze Generation sozusagen zu vergiften, dann muss man dem einfach sehr nüchtern entgegenhalten, dass diejenigen, die hier eintreten wollen, diejenigen, die für die letzten Jahre der Suchtpolitik in der Schweiz verantwortlich zeichnen, für sich in Anspruch nehmen können, dass sie nicht Rhetorik betrieben haben. Wir hatten vielmehr noch nie so wenig Todesfälle im Suchtbereich wie heute; wir hatten noch nie so niedrige HIV- und Aidsraten bei Drogenabhängigen wie heute; die Hepatitis C, die Gelbsucht, ist rückläufig; es gibt keine offenen Szenen mehr; Erfolge in der Resozialisierung sind da. Das sind konkrete, nachweisliche Erfolge - Erfolge, die nachweislich Leben gerettet haben.
Die Kommission hat Ihnen Eintreten empfohlen. Ich möchte das noch einmal unterstreichen. Sie hat sich nicht mit den verschiedenen Rückweisungsanträgen auseinander gesetzt, deshalb kann ich mich hier auch nicht weiter dazu äussern. Sie hat sich aber klar mehrheitlich für Eintreten und für das Modell des Ständerates ausgesprochen. Sie hat klar festgehalten - auch das hat die Debatte gestern gezeigt -: Die Kritik, die hört man wohl, aber die Alternativen, die hat man gestern nicht gehört. Die Alternative des Status quo kann keine Alternative sein. Der massive Konsumanstieg in den letzten zehn, zwanzig Jahren, die unklare Situation im Handel, das ist der Status quo, das heutige Gesetz. Man muss neue Wege gehen. Mehr Repression - die ganze Geschichte der Prohibition zeigt, dass auch damit dem Problem nicht zu Leibe gerückt werden kann.
Ich möchte Sie also mit der Mehrheit der Kommission bitten, einzutreten und dem Weg des Ständerates zu folgen.