AB 367801
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat die Botschaft betreffend die Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe am 19.[NB]Februar 2025 verabschiedet. Sie geht zurück auf die Motion Caroni 20.4465, "Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe". Nachdem der Ständerat [PAGE 2371] am 2.[NB]Juni 2025 den Entwurf ohne inhaltliche Änderungen verabschiedet hat, hat der Nationalrat am 28.[NB]August 2025 die Vorlage beraten.
Der Bundesrat sieht eine erstmalige Überprüfung der Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe nach neu 17 statt 15 Jahren vor. Es bleibt nun noch eine Differenz zum Ständerat, der die Vorlage am 11.[NB]Dezember 2025 behandelt hat. Es geht dabei um die Übergangsbestimmungen und die Frage, ab wann die Reform gelten soll. Die Mehrheit des Ständerates hat mit 28 zu 12 Stimmen beschlossen, dass dieses Regime ab sofort, sprich ab Inkraftsetzung der Revision, in Kraft treten soll. Unsere Kommission für Rechtsfragen möchte am Beschluss vom August 2025 festhalten und dieses Regime somit erst für Leute in Kraft setzen, die ab Inkraftsetzung des Gesetzes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das würde bedeuten, dass das neue Regime nicht für Leute gelten würde, die heute bereits eine lebenslängliche Freiheitsstrafe absitzen. Die Voten sind in die Richtung gegangen, dass die Regeln nicht während des Spiels geändert werden sollten. Die Mehrheit ist sich durchaus bewusst, dass man auch die Stimmung in der Gesellschaft aufnehmen muss, die bei Tötungsdelikten schärfere Strafen verlangt. Auf der anderen Seite gebe es auch die Menschenrechte, die einzuhalten seien. Es sei in der Verantwortung der Politik, beide Aspekte bei Entscheidungen zu berücksichtigen.
Auch der Kommission ist klar, worüber wir sprechen. Es geht um keine unschuldigen Menschen. Das sind Leute, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe erhalten haben. Diese gibt es normalerweise für Mord. Als Mord gilt nicht jede Tötung, sondern nur eine besonders heimtückische Tötung. Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wird also nur in solchen extremen Fällen ausgesprochen.
Ziel des Strafvollzugs sollte sein, Täterinnen und Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Diese Resozialisierung wird schwieriger, je später sie erfolgt. Darum kann sich der Bundesrat dem Beschluss anschliessen, die Bestimmung nicht rückwirkend auf den Vollzug von Urteilen, die nach bisherigem Recht ergangen sind, anzuwenden. Personen, die sich durch eine gute Führung ausgezeichnet haben, werden sonst zusätzlich bestraft.
Den Einzelantrag Tuena, dem Ständerat zu folgen, konnten wir heute Morgen in der Kommission nicht besprechen, das war kein Thema.
Die Kommission beantragt also einstimmig, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Das heisst, es soll keine Rückwirkung geben.