Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-16
Wortprotokoll
Sie haben ja zwei ausserordentliche Sessionsblöcke. Ich werde in beiden Blöcken die Vorstösse des WBF und des EFD vertreten.
Nachdem die Motion Friedli Esther 25.4154 mit einem Ordnungsantrag der zuständigen Kommission zugewiesen wurde, komme ich zur Motion Germann 25.4263. Hier teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die hohen Gesundheitskosten und die damit einhergehenden hohen Krankenkassenprämien natürlich eine grosse finanzielle Belastung für Bürgerinnen und Bürger sein können. 2022 traten aber weder der Ständerat noch der Nationalrat auf eine Vorlage ein, welche zumindest eine Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer vorsah. Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass ein vollumfänglicher Abzug der Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer nicht geeignet ist, um eine wirksame Entlastung angesichts von stetig steigenden Gesundheitskosten und auch hohen Krankenkassenprämien herbeizuführen. Auch würden Personen mit tiefen und mittleren Einkommen kaum oder nur geringfügig entlastet werden. Wir sprechen hier von der direkten Bundessteuer, und die Frage ist, wer überhaupt die direkte Bundessteuer entrichtet; Herr Ständerat Maillard hat darauf hingewiesen. Man würde also am Schluss vielleicht Personen entlasten, die nicht derart stark darauf angewiesen sind. Zielführender erscheinen die beschlossenen Massnahmen ausserhalb des Steuerbereichs, das Kostendämpfungspaket und andere Massnahmen, die Sie in der entsprechenden Kommission beraten.
Dann zur Motion Schwander 25.4190: Der Bundesrat bittet Sie, auch diese abzulehnen. Der Bundesrat kann nachvollziehen, dass man die Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Referenzalters erhöhen will. Deswegen das Einkommen dieser Personen von der Steuer zu befreien, erachtet er aber als nicht sinnvoll. Erstens dürfte der finanzielle Anreiz in vielen Fällen gering oder inexistent sein, da die verlangte Befreiung nur die direkte Bundessteuer betrifft. Zweitens hätte eine steuerliche Entlastung nur für Personen im Referenzalter eine Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen Erwerbstätigen zur Folge. Eine solche Ungleichbehandlung bräuchte eine neue Verfassungsgrundlage; Herr Ständerat Schwander hat darauf hingewiesen.
Ja, es ist natürlich so, man wird nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert, und wenn man plötzlich sagt, dass eine Personengruppe hiervon ausgenommen ist, dann [PAGE 1387] ist das eine Ungleichbehandlung. Man könnte ja zum Beispiel sagen, Herr Ständerat Ettlin, dass Familien ausgenommen werden. Für eine längere Erwerbstätigkeit bestehen seit der Reform der AHV 21 zudem nichtsteuerliche Anreize, namentlich die flexiblen Pensionierungsmodelle. Weiter hat der Bundesrat die Stossrichtung der nächsten AHV-Reform, der AHV 2030, festgelegt und in Aussicht gestellt, die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Referenzalters mit weiteren Massnahmen zu fördern.
Ich komme noch zur Motion Stark, die im Zuständigkeitsbereich des WBF liegt. Hier kann ich Folgendes sagen: Es ist dem Bundesrat wichtig, dass wir gerade im Hinblick auf die KMU unsere Hausaufgaben machen. Es ist so, dass viele Unternehmen, vor allem auch kleinere und mittlere Unternehmen, mit der Belastung durch die Bürokratie des Staates oder auch anderer Organisationen zu kämpfen haben. Der Bundesrat hat deshalb am 26.[NB]November ein Paket mit Massnahmen beschlossen, die die Unternehmen von unnötigen regulatorischen Belastungen entlasten sollen. Im vergangenen Jahr ist zudem das Unternehmensentlastungsgesetz in Kraft getreten, das dem Bundesrat und dem Parlament die notwendigen Instrumente in die Hand gibt. Entscheidend ist hier eine konsequente Anwendung.
Die hier vorliegende Motion Stark verlangt darüber hinaus die Einführung einer Regulierungskostenbremse für KMU. Die Forderung entspricht inhaltlich nahezu eins zu eins der Vorlage zur Einführung einer Regulierungsbremse, die der Bundesrat dem Parlament in Erfüllung der Motion 16.3360 der FDP-Liberalen Fraktion vorgelegt hatte. Vor gut zwei Jahren traten weder der Ständerat noch der Nationalrat auf diese Vorlage ein. Der Bundesrat hatte sich damals im Wesentlichen aus drei Gründen gegen die Einführung einer solchen Regulierungskostenbremse ausgesprochen, und diese Gründe sind auch heute noch aktuell:
1.[NB]Der Bundesrat erachtet den institutionellen Eingriff einer solchen Bremse als problematisch; Sie haben das erwähnt, Herr Ständerat Stark, es steht auch in der Begründung. Es ist nicht klar, warum hier für eine Abstimmung eine höhere Hürde bestehen soll als bei einem anderen Adressatenkreis; das ist nicht unbedingt nachvollziehbar.
2.[NB]Die Anwendung einer solchen Regulierungskostenbremse hätte auch praktische Schwierigkeiten zur Folge. Die dafür notwendigen Schätzungen der Regulierungskosten sind in der Regel mit grossen Unsicherheiten behaftet oder auch gar nicht möglich.
3.[NB]Es stellt sich natürlich schon die Frage, was der reale Nutzen einer solchen Bremse ist. Wahrscheinlich ist er relativ gering.
Ich würde beim alten Grundsatz bleiben, dass man kein Gesetz macht, wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen. Das ist immer noch die beste Regulierungsbremse. Man soll sich jedes Mal eben auch immer wieder fragen, ob es tatsächlich notwendig ist, derart detailliert und filigran zu regulieren. Man soll sich zudem fragen - nicht nur in Bezug auf die Unternehmen, sondern auch in Bezug auf die Bevölkerung und die verschiedenen Anspruchsgruppen -, welche Auswirkungen gewisse Regelungen haben.
Fazit: Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung aller drei Motionen.