Lexipedia

Pfister Theophil · Nationalrat · 2003-09-25

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-25

Wortprotokoll

Die Stiftung Pro Helvetia ist als öffentlich-rechtliche Stiftung einer der Hauptträger der Kulturförderung in der Schweiz. Aber daneben betreiben auch andere Einrichtungen auf Bundesebene eine aktive Kulturförderung, nicht zuletzt die Deza, das BAK, Präsenz Schweiz und die Sektion Kultur und Unesco. Ich möchte zu Beginn anerkennend erwähnen, dass wir in der Kommission gute Unterlagen und Auskünfte zur Arbeit der Stiftung erhalten haben. Die Kulturförderung entspricht einem Verfassungsauftrag, und es ist unbestritten, dass sie unser Land bereichert.

Wie fast alle Bereiche in unserem Land hat auch die Stiftung Pro Helvetia eine Kosten treibende Entwicklung hinter sich. Dies bereitete dem Parlament bereits in der letzten Periode, bei der Vorlage des Rahmenkredites für die Jahre 1999 bis 2003, Sorgen. Es wurden damals schon Vorbehalte und Auflagen ausgesprochen. Die Stiftung hat in der Zwischenzeit eine interne Reform durchgeführt. Trotzdem hat es weitere Misstöne gegeben, und zu einer klärenden Evaluation durch externe Experten ist es nicht gekommen. Ich muss aufgrund der Fakten annehmen, dass eine solche Evaluation zu den Ergebnissen führen würde, dass die Kulturförderung der Stiftung Pro Helvetia immer noch unter einer Zersplitterung der Kräfte und unter Doppelspurigkeiten, verbunden mit Kompetenzgerangel und Ineffizienz, leidet. Speziell umstritten ist, ob die ausländischen Zentren der Stiftung in einem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen können.

Der dritte Punkt ist die Frage, wieweit die Stiftung Pro Helvetia selbst Kultur produzieren muss. Die Stiftung hat im Laufe der Entwicklung zusätzliche Probleme erhalten, diese vorab bei den Gesuchsabklärungen, wo die Entscheide heute rekursfähig vorliegen müssen, was einen grossen zusätzlichen Aufwand auslöst. Es ist aber auch die starke Ausrichtung auf internationale Tätigkeiten, die heute mehr als 50 Prozent des Budgets ausmachen. Ich möchte hier nicht unerwähnt lassen, dass es in unseren Reihen erfahrene Exponenten aus der Volkskultur gibt, die die starke und einseitige Ausrichtung der Stiftung auf vielschichtige, möglicherweise zu breit gestreute internationale Projekte auf Kosten des traditionellen Schaffens nicht verstehen können.

Ich beantrage Ihnen namens der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion, den Rahmenkredit für die Stiftung Pro Helvetia auf 121 Millionen Franken festzusetzen. Dieser Minderheitsantrag stützt sich erstens auf die allgemeine Situation bei den Bundesfinanzen, zweitens auf den vom Volk angenommenen Auftrag der Schuldenbremse und drittens auf die Höhe der Beiträge, die für die Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 1998 bis 2001 gesprochen wurden. Mit dem Beitrag von 121 Millionen Franken lässt sich der verfassungsmässige und gesetzliche Auftrag erfüllen, wie dies der Botschaft entnommen werden kann. Nicht mehr enthalten sind hier die Schwerpunktprogramme, wie sie noch in der Botschaft aufgeführt sind. Der Bundesrat schlägt in der Botschaft eine Erhöhung des Rahmenkredites um lediglich 1 Million Franken vor, von 120 auf 121 Millionen, zuzüglich der Mittel für drei Schwerpunktprogramme im Umfang von 16 Millionen Franken. Sie wissen, dass jede Aufgabe, die heute eine Erhöhung verlangt, besonders kritisch hinterfragt wird, hinterfragt werden muss. Dies muss auch hier der Fall sein.

Wenn wir die Entwicklung der Beiträge an die Pro Helvetia betrachten, dann sehen wir, dass diese bis zum Jahr 2001 einen kontinuierlichen Verlauf genommen haben. Die Pro Helvetia hat in den Jahren 1998 bis 2001 über einen jährlichen Bundesbeitrag im Bereich von 30 Millionen Franken verfügen können. Danach brach in der Stiftung offenbar eine grosse Wachstumshektik aus. Internet, Film, Tanz, neue Auslandsvertretungen und neue Aufgaben weckten neue Bedürfnisse. Die Stiftung Pro Helvetia selbst verlangte vom Bund sogar eine Erhöhung des Beitrages um 40 Prozent auf fast 180 Millionen Franken für die nächste Vierjahresperiode. Diese Forderung zeigt, wie wenig sensibel - und damit wie wenig seriös - gewisse Empfänger von Subventionen heute agieren. Während der Bund nicht mehr in der Lage ist, die Schuldenbremse und den vom Volk damit ausgesprochenen Auftrag in die Tat umzusetzen, ist es offenbar nicht möglich, ein lediglich stabilisiertes Rahmenbudget für die Stiftung zu erstellen - weder von der Stiftung her noch vonseiten des Bundes.

Die Einsicht, dass sich alle in diesem Lande nach den finanziellen Möglichkeiten zu richten haben, hat sich noch längst nicht durchgesetzt. Es ist tragisch, wenn gerade die Kulturförderung diese Notwendigkeit nicht erkennt. Hier haben wir als Parlament unsere Verantwortung wahrzunehmen. Wir sind diejenigen, welche die Prioritäten setzen müssen. Wir müssen der Stiftung, die auch aus anderen Gründen in den Schlagzeilen gewesen ist, die Vorgaben geben, die ein ausgewogenes Handeln ermöglichen. Dazu gehört auch, dass die internen Kosten der Pro Helvetia, die Betriebskosten, erheblich gesenkt werden müssen. 35 Prozent Betriebskosten bei der Pro Helvetia bedeuten, dass von den bewilligten 120 Millionen Franken letztlich nur noch 78 Millionen Franken für die Förderung an der Front zur Verfügung stehen. Dies ist eindeutig zu wenig.

Ich meine, dass wir der Pro Helvetia wie in der vergangenen Periode den Grundbeitrag von 120, neu jetzt 121 Millionen Franken zur Verfügung stellen können. Hingegen haben die Overheads, die 16 Millionen Franken für zusätzliche Programme, zu entfallen. Wenn es der Stiftung gelingt, aus den heute 35 Prozent Verwaltungs- und Beratungskosten schrittweise mehr für die externen Leistungen zu generieren, so wird diese Leistung zu einem zusätzlichen Erfolg für die Arbeit. Damit kann sich die Stiftung bei der Budgetberatung, die uns in diesem Winter noch bevorsteht, auch aus der Schusslinie nehmen.

Ich beantrage Ihnen, dem bewährten Kostenrahmen von 121 Millionen Franken für die Stiftung Pro Helvetia gemäss Minderheitsantrag - der von der SVP-Fraktion grösstenteils unterstützt wird - zuzustimmen. Sie erreichen damit die Stabilisierung der Aufgaben, Sie erfüllen gemäss Botschaft den gesetzlichen Auftrag, und Sie leisten einen Beitrag an eine effizientere finanzielle Führung dieser Stiftung.

Pfister Theophil · Nationalrat · 2003-09-25 | Lexipedia | Lexipedia