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De Ventura Linda · Nationalrat · 2025-12-16

De Ventura Linda · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-16

Wortprotokoll

Ende Mai dieses Jahres kam es in Geroldswil zu einem grösseren Polizeieinsatz, ausgelöst durch einen 15-Jährigen, der mit einer Waffe auf dem Weg in Richtung Schulhaus gesichtet wurde. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich nicht um eine echte Waffe handelte, sondern um eine Wasserpistole, die von einer echten Waffe nicht zu unterscheiden ist. Zum Glück wurde bei diesem Vorfall niemand verletzt. Er zeigt aber eindrücklich, welche Gefahr von Imitationswaffen im öffentlichen Raum ausgeht; dies reicht bis hin zu bewaffneten Polizeireaktionen und potenziell tragischen Folgen. Genau deshalb unterstehen solche Imitationswaffen in der Schweiz dem Waffengesetz. Das ist richtig und notwendig, und doch gibt es [PAGE 2380] Anpassungsbedarf. Das sieht nicht nur der Ständerat einstimmig so, sondern auch die Sicherheitspolitische Kommission empfiehlt Ihnen ohne Gegenstimme, der Motion zuzustimmen.

Wer Imitationswaffen kauft, wird heute strafrechtlich verfolgt und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, auch wenn die Wasserpistole ohne böse Absicht online bestellt und man nicht darauf hingewiesen wurde, dass diese in der Schweiz unter das Waffengesetz fällt. Wahrscheinlich hätte auch ein kleines Altstadtgeschäft, das Imitationswaffen verkauft, ziemlich schnell und zu Recht die Polizei im Haus.

Nicht in die Verantwortung genommen werden hingegen internationale Online-Plattformen wie Temu, Amazon oder Alibaba, die mit diesen Produkten riesige Umsätze machen. Genau dies möchte die Motion ändern, und sie will auch die internationalen Online-Plattformen in die Verantwortung nehmen. Diese Anbieter sollen zukünftig ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie Imitationswaffen an Schweizerinnen und Schweizer verkaufen. Ausserdem sollen sie künftig auf ihrer Angebotsseite klar und deutlich kennzeichnen müssen, dass ein Produkt in der Schweiz verboten ist. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen auf einen Blick erkennen können, dass sie mit einer Bestellung gegen Schweizer Recht verstossen. Damit soll verhindert werden, dass weiterhin Tausende Menschen ohne böse Absicht eine Wasserpistole für ihre Kinder oder Enkel bestellen und sie sich kurz darauf in einem Strafverfahren befinden und mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Sollte die Motion angenommen werden, diese Forderung aber trotzdem nicht umgesetzt werden können, verlangt die Motion als zweite Variante eine pragmatische Lösung. Bagatellfälle sollen beim Import solcher Gegenstände künftig mit einem einfachen Bussenentscheid erledigt werden können. Dies würde auch zu einer Entlastung der Strafverfolgungsbehörden führen.

Ihre Sicherheitspolitische Kommission ist einstimmig der Meinung, dass es richtig ist, mit dieser Motion diejenigen Akteure in die Verantwortung zu nehmen, die heute finanziell vom Verkauf von Imitationswaffen in der Schweiz profitieren, die Konsequenzen aber voll und ganz auf die Konsumentinnen und Konsumenten abwälzen. Der Ständerat hat diese Motion einstimmig angenommen, ebenso die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates. Das zeigt, dass es hier um eine kleine, aber notwendige und ausgewogene Korrektur geht.

Aus all diesen Gründen empfehlen wir Ihnen einstimmig, diese Motion ebenfalls anzunehmen, so wie es bereits der Ständerat ohne Gegenstimme getan hat.