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Herzog Eva · Ständerat · 2025-12-16

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Motion in der geänderten Form anzunehmen. Am ursprünglichen Text wurden wesentliche Veränderungen vorgenommen. Ich glaube, wir alle, inklusive der Motionär, waren erstaunt, dass die Motion in der ersten Fassung durchgekommen war. Nun wurde sie abgeändert, und zwar, der Berichterstatter hat es gesagt, in zwei Bereichen. Erstens geht es nur um die systemrelevanten Banken, und zweitens wird nicht ein fester Betrag genannt, sondern es soll sichergestellt werden, dass keine falschen Anreize gesetzt werden. Damit ist mehr Handlungsspielraum gegeben, wie Kompensationen ausgestaltet werden sollen. Bei der ersten Variante störte, dass es keinen Handlungsspielraum gab, sondern eine feste Limite. Jetzt sagt man, es stört, dass nicht klar ist, was mit falschen Anreizen gemeint ist - das ist etwas schwierig.

Ich denke, es ist klar, was mit falschen Anreizen gemeint ist. Es gibt heute Bonussysteme, bei denen man zum Beispiel mehr Boni erhält, je weniger Eigenkapital eine Bank hat, wo der Return on Equity also an das Bonussystem gebunden ist. Das ist sicher ein falscher Anreiz. Die Risikofähigkeit ist dann nicht einbezogen. Die Frage ist also: Wie risikoreich ist ein Verhalten? Und das gehört in ein Bonussystem. Ich glaube nicht, dass jemand ernsthaft behaupten würde, es sei richtig, dass man mehr Boni erhält, wenn man möglichst viel Risiko auf sich nimmt, im Sinne von: Mal sehen, wie es dann herauskommt.

In der Motion steht auch, dass man keine Erfolgsprämien erhalten soll, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt. Eigentlich ist das einfach eine normale Leseweise. Für uns alle ist das eigentlich das Normalste der Welt. Ich kann nicht verstehen, was man gegen den abgeänderten Text haben kann. Eigentlich ist es gesunder Menschenverstand, was der Motionär fordert.

Falsche Anreize - es müsste dann noch definiert werden, was das genau heisst; so genau ist das nicht ausformuliert. Das ist der Handlungsspielraum, der besteht, das ist richtig so. Aber die Motion bringt zum Ausdruck, dass Vergütungssysteme heute nicht nur gute Anreize setzen. Dass nur die systemrelevanten Banken von der Motion betroffen sind, ist sicher richtig. Sie stellen ein Risiko für uns alle dar, weil man als Steuerzahlerin oder Steuerzahler dort allenfalls zur Kasse gebeten würde. Darum kann man es als Staatsaufgabe bezeichnen, dieses Risiko einzugrenzen. Ich denke also, den Argumenten, die dagegen ins Feld geführt werden, kann man genauso gute Argumente entgegenhalten.

Ich bitte Sie, die Motion in geänderter Form anzunehmen. Sie lässt einerseits genügend Handlungsspielraum für die genaue Ausgestaltung, und andererseits bringt sie den Willen zum Ausdruck, dass die Auswüchse, die es in den vergangenen Jahren bei der Ausrichtung und vor allem bei der Berechnung von Boni durchaus gab, in Zukunft nicht mehr vorkommen sollen; die Boni sollen nicht mehr so ausgestaltet werden können. Aufgrund der Definition könnte die Finma dann auch tatsächlich eingreifen, wenn die Systeme anders gestaltet sind.