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Bürgin Yvonne · Nationalrat · 2025-12-17

Bürgin Yvonne · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-17

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Interpellation und für die vorgenommenen Klarstellungen. Positiv hervorzuheben ist zunächst, dass die Senkung der amerikanischen Zusatzzölle auf 15 Prozent, rückwirkend per 14.[NB]November, für viele Schweizer Branchen eine spürbare Entlastung darstellt. Ebenfalls ist festzuhalten, dass die Aussenpolitischen Kommissionen wie auch unsere Delegationen dem Verhandlungsmandat zugestimmt haben, auch unter der Prämisse, dass ungewöhnliche Herausforderungen ungewöhnliche Massnahmen erfordern. Dies zeigt, dass pragmatische Lösungen möglich sind - eine Erfahrung, die man sich in gewissen Kreisen auch für das EU-Schweiz-Dossier wünschen würde.

Gleichzeitig bleiben jedoch zentrale Fragen offen. Trotz der wiederholten Betonung der Unverbindlichkeit des sogenannten Joint Statement hat dieses international und innenpolitisch den Eindruck eines bereits weit fortgeschrittenen Deals erzeugt. Wie es zu dieser Wahrnehmung kommen konnte und welche Lehren der Bundesrat daraus für die künftige Kommunikation zieht, bleibt unbeantwortet.

Bei der Rolle einzelner Unternehmer bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Selbst wenn es sich formell um eine private Initiative gehandelt hat, entfalten Treffen auf höchster politischer Ebene faktisch aussenwirtschaftliche Wirkung. Hier braucht es künftig klarere Leitplanken, um Transparenz, Zuständigkeiten und die Glaubwürdigkeit der offiziellen Verhandlungsführung zu sichern.

Aus Sicht der Mitte bleiben insbesondere folgende Punkte offen und klärungsbedürftig:

1.[NB]Investitionssicherheit: Die der US-amerikanischen Seite in Aussicht gestellten Investitionen der Privatwirtschaft in der Höhe von rund 200 Milliarden Franken dürfen keinerlei Verpflichtungen oder Haftungsrisiken für die Schweiz nach sich ziehen, falls Investitionen ganz oder teilweise nicht realisiert werden.

2.[NB]Steuer- und Sanktionshoheit: Die Schweiz muss ihre Steuerhoheit, insbesondere im digitalen Bereich, sowie ihre eigenständige Sanktionshoheit uneingeschränkt behalten. Jede Einschränkung dieser Kompetenzen würde die nationale Handlungsfähigkeit schwächen.

3.[NB]Digitale Selbstbestimmung: Datenschutz, Sicherheit und digitale Souveränität dürfen bei der Umsetzung allfälliger Vereinbarungen nicht kompromittiert werden. Diese Prinzipien sind konsequent zu wahren, auch wenn die USA andere Prioritäten setzen.

4.[NB]Parlamentarische Mitwirkung: Sollte es zu einer Ausweitung oder substanziellen Anpassung des Verhandlungsmandats kommen, muss das Parlament nicht nur informiert, sondern aktiv konsultiert werden. Nur so sind demokratische Kontrolle und Legitimität gewährleistet.

Schliesslich bleiben auch im Agrarbereich politische Sensibilitäten bestehen. Der Hinweis auf WTO-Konformität ersetzt keine sorgfältige politische Folgenabschätzung für betroffene Produzentinnen und Produzenten und mögliche Begleitmassnahmen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Antworten des Bundesrates schaffen punktuell Klarheit, lassen jedoch zentrale Bedenken bestehen bleiben. Für das Parlament ist entscheidend, dass Transparenz nicht nur zugesichert, sondern gelebt wird, dass die parlamentarische Mitsprache tatsächlich gewährleistet bleibt und dass die Interessen des Wirtschafts- und Produktionsstandorts Schweiz in den weiteren Schritten nicht relativiert oder stillschweigend preisgegeben werden. Gerade angesichts der aussenpolitischen Tragweite ist hier höchste Sorgfalt geboten.

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