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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-12-17

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-17

Wortprotokoll

Wenn Sie die Botschaft des Bundesrates lesen, sehen Sie auf Seite 62 die Ausführungen, wonach der Bundesrat auch flankierende Massnahmen zur Entlastung des Asylsystems vertiefen möchte, Massnahmen, welche auf eine weitere Beschleunigung des Asylprozesses abzielen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Botschaft zur Initiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!", die wir am Montag diskutiert haben. Kapitel 5 dieser Botschaft zeigt auch Massnahmen auf, die man im Asylbereich treffen möchte.

Ihre Finanzkommission und insbesondere die zuständige Subkommission haben sich sehr intensiv mit dem SEM ausgetauscht und sich auch die Frage gestellt, ob wir jetzt, da das Asylgesetz offen ist, nicht konkret werden und das umsetzen könnten, anstatt es nur zu vertiefen. Der Präsident der Kommission hat es gesagt: Man kann die Effekte natürlich nicht monetarisieren, man kann nicht sagen, das bringe soundso viel Entlastung, aber es gibt natürlich einen Entlastungseffekt. Wir haben gesehen, dass wir mit grosso modo 20[NB]000 Fällen nach wie vor sehr hohe Pendenzenstände haben. Sie haben sich zwar vom SEM zum Bundesverwaltungsgericht verschoben, aber für die Kantone und Gemeinden sind es nach wie vor Pendenzen, die zu verschiedenen Unterbringungsherausforderungen und zu Herausforderungen im Bildungs- und Gesundheitsbereich führen. Es ist unbestritten, dass man beschleunigen und die Pendenzen reduzieren sollte; die Finanzkommission hat das einstimmig angenommen. Das sind konkrete Massnahmen, die auch Effizienzsteigerungen bringen können.

Konkret sehen Sie bei Artikel 111b Absatz 1 des Asylgesetzes, dass wir bei den Wiedererwägungsgesuchen eine Karenzfrist einbauen. Das heisst, dass es innerhalb von sechs Monaten ab Rechtskraft des Asyl- und Wegweisungsentscheides oder der rechtskräftigen Ablehnung eines Wiedererwägungs- oder Mehrfachgesuchs eine formlose Abschreibung gibt, ausser es liegen neue erhebliche Tatsachen oder [PAGE 1411] Beweismittel vor, was völkerrechtlich geschuldet ist. Im geltenden Recht ist es so, dass die Einreichung eines Wiedererwägungsgesuchs den Vollzug nicht hemmt, das ist noch wichtig, das steht in Artikel 111b Absatz[NB]3.

Damit Sie eine Vorstellung bekommen: Wir waren überrascht, dass das SEM in diesem Jahr bis Ende Oktober 1100 Wiedererwägungsgesuche bekommen hat. Das ist also nicht eine Randproblematik, sondern effektiv ein Problem. Bei den allermeisten dieser 1100 Wiedererwägungsgesuche war völlig klar, dass sie abzulehnen sind. Das ist der Teil Wiedererwägungsgesuch, ansatzweise finden Sie das eben auch in der Botschaft.

Bei den Mehrfachgesuchen wollen wir die gleiche Logik umsetzen, also auch eine Karenzfrist von sechs Monaten festlegen. Artikel 111c Absatz 3, dem zufolge die Einreichung eines Mehrfachgesuchs den Vollzug nicht hemmen soll, ist einzufügen. Das ist sehr wichtig, das übernehmen wir im Prinzip aus der Systematik, die bei den Wiedererwägungsgesuchen gilt; das zu diesem Punkt.

Weiter haben wir mit Artikel 64abis Absatz 5bis AIG eine dritte Massnahme entwickelt. Dort geht es um die Erhebung eines Kostenvorschusses. Wir haben festgestellt, dass sehr viele Verfahren allein dadurch verzögert werden, dass über den Kostenvorschuss gestritten wird. Das macht wenig Sinn, vor allem wenn am Schluss ohnehin die öffentliche Hand zahlen muss. Deshalb soll darauf verzichtet werden, ausser eine Beschwerde ist von vornherein aussichtslos.

Das sind die Elemente, die wir in der Kommission mit 13 zu 0 Stimmen als flankierende Massnahmen, wie es der Bundesrat sagt, etablieren wollen. Sie sollen quasi als Sofortmassnahmen eine gewisse Entlastungswirkung für das System generieren.

Weitere Massnahmen wird der Bundesrat im Rahmen der Gesamtstrategie Asyl zusammen mit Kantonen und Gemeinden evaluieren. Im Kontext mit der Motion 24.4271 der FK-S, "Beschleunigungspaket für das Asylwesen", wird er weiter dem Rat eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Ich persönlich sage, das soll so rasch wie möglich geschehen. Die Finanzkommission hat so rasch wie möglich gearbeitet, indem sie Ihnen hier konkret und in Abstimmung mit der Verwaltung Massnahmen unterbreitet, die zu einem echten Effekt führen und flankierend zur Anpassung bei der Globalpauschale eine gewisse Entlastung generieren werden.