Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-17
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17
Wortprotokoll
Die An- und Abflugsicherung auf Regionalflugplätzen wird heute von Skyguide gemacht und vom Bund mitfinanziert. Der Bundesrat hat beschlossen, dass das in Zukunft nicht mehr so sein soll und dass die Nutzerinnen und Nutzer diese Kosten zahlen sollen. Einzig für die Sicherstellung von Bundesinteressen - das sind die Leistungen in Grenchen für die Ausbildung und in Bern für die Staatsflüge - würden 5 Millionen Franken ins Budget aufgenommen. Diese Massnahme würde eine Entlastung von 25 Millionen Franken bringen.
Die Finanzkommission stellt fest, dass der Entwurf des Bundesrates die Existenz von vielen Regionalflugplätzen bedrohen würde, weil der Kostendeckungsgrad heute offensichtlich sehr tief ist. Bei sechs Regionalflugplätzen muss der Bund über 90 Prozent der Kosten übernehmen. Am extremsten ist es in La Chaux-de-Fonds, wo der Bund 96 Prozent der Kosten übernimmt. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt Ihnen, diese Bestimmung, die der Bundesrat unterbreitet, zu streichen. Sie hat sich mit Alternativen befasst, und sie hat auch einen Brief an die KVF des Ständerates verfasst, in dem sie anregt, dass die Flugsicherungen in Zukunft ausgeschrieben werden und nicht mehr unbedingt von Skyguide betrieben werden sollen. Man erhofft sich hier Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe. Zudem schlägt die Kommission vor, Konzessionsabgaben für die Landesflughäfen in Zürich und Genf ins Luftfahrtgesetz aufzunehmen. Das Luftfahrtgesetz wird soeben revidiert, und mit diesen Konzessionsabgaben könnte man die Kosten der Flugsicherung abgelten. Das sind einfach die Überlegungen der Mehrheit. Sie sieht mittelfristig Massnahmen vor, beantragt aber, die kurzfristigen Massnahmen im Finanzplan zu streichen.
Es gibt eine Minderheit. Diese argumentiert eigentlich mit der Mehrheit, möchte aber einen gewissen Kostendruck aufrechterhalten und den Beitrag des Bundes auf 50 Prozent der anrechenbaren Kosten der Flugsicherung begrenzen. Das würde eine Entlastung des Bundes um 10 Millionen Franken statt um 25 Millionen Franken, wie sie der Bundesrat beantragt, ausmachen.