Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-17
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass ich hier Stellung nehmen kann. Ich bitte Sie - das ist einmal ein Seitenwechsel und einmal etwas anderes -, der Minderheit Herzog Eva zu folgen. Ja, man muss auch etwas flexibel sein. (Teilweise Heiterkeit)
Gut, auf jeden Fall möchte ich das etwas einordnen. Sie erinnern sich sicher, dass die Expertengruppe Gaillard vorgeschlagen hat, Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule stärker zu besteuern, weil Renten- im Vergleich zu Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule heute höher besteuert werden, was eigentlich nicht logisch ist. Daraus ist jedoch eine grössere Geschichte gemacht worden, die ich ein wenig zurechtrücken und wieder in die richtigen Proportionen einbetten möchte.
Man hat gesagt, das bewährte System der Vorsorge werde umgekrempelt. Es passiert aber gar nichts. Also, weder die Einzahlungen in die zweite Säule, die steuerlich privilegiert sind, werden verändert, noch wird die dritte Säule angetastet, die steuerlich privilegiert ist. Es wird einzig vorgeschlagen, dass der Steuertarif leicht erhöht wird. Während die Rentenbezüge also zusammen mit den übrigen Einkommen bei der direkten Bundessteuer einem Steuersatz von bis zu 11,5 Prozent unterliegen, werden Kapitalleistungen aus der Vorsorge gesondert vom übrigen Einkommen zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs mit maximal 2,3 Prozent besteuert. Das ist die Geschichte, es geht um diese Diskrepanz.
Der Bundesrat hat diese Massnahme dann nach der Vernehmlassung, nachdem sie ja maximal kritisiert wurde, noch einmal überarbeitet. Der vorgeschlagene Sondertarif führt nur bei hohen Kapitalbezügen zu einer höheren Besteuerung. Es geht also um Kapitalbezüge bis zu 100[NB]000 Franken, und das kann nicht jeder. Hier entsteht keine Mehrbelastung; damit resultieren bei typischen Säule-3a-Bezügen von[NB]Unselbstständigerwerbenden keine zusätzlichen Belastungen. Diese Guthaben werden ja meist gestaffelt [PAGE 1437] bezogen. Über 100[NB]000 Franken steigt der Steuertarif dann schrittweise an.
Die steuerlichen Anreize, also das Vorsorgesparen - ich möchte das noch einmal festhalten -, sind von dieser Massnahme nicht berührt. Ich weiss nicht, wie man zu diesen Aussagen kommen konnte. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube. Ich bin kein Fan von einnahmenseitigen Massnahmen, und der Bundesrat ist es ebenfalls nicht. Aber ich habe es beim Eintreten gesagt: Weil eine Mehrheit an den runden Tischen und in der Vernehmlassung auch einnahmenseitige Massnahmen verlangte, haben wir diese Massnahme herausgenommen. Es standen noch andere zur Diskussion, die Grundstückgewinnsteuer beispielsweise. Das war ja auch eine Massnahme im Bericht Gaillard, die für das Paket geprüft wurde. Wir haben sie verworfen, auch andere Steuern haben wir verworfen. Wir haben gedacht, dass diese Massnahme hier insofern vertretbar sei, als sie eine Erhöhung des Steuertarifes vorsieht.
Wenn man hier von Treu und Glauben spricht, ist das schon etwas überzogen, weil jeder Kanton jedes Jahr den Steuertarif festsetzt, wenn er das Budget berät. Das habe ich x Jahre auch erlebt. Manchmal geht der Steuerfuss rauf, manchmal geht er runter, und das könnte er auch hier. Das ist noch keine Frage von Treu und Glauben, dann könnten Sie auch die Mehrwertsteuer nie erhöhen. Sie könnten überhaupt nie Steuern erhöhen. Also, ich bin kein Fan von Steuererhöhungen, verstehen Sie mich bitte nicht falsch, aber ich finde, man muss hier bei den Fakten bleiben.
Ich möchte Sie bitten, hier dem Bundesrat und damit der Minderheit Herzog Eva zu folgen.