preparatory:AB 368427
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-17
Wortprotokoll
Es gibt keinen Zusatznutzen, aber es gibt einen Zusatzschaden. Der Zusatzschaden ist nämlich, dass man ein solches Fast-Track-Verfahren zum Beispiel verhindert, obwohl so sowohl in der Schweiz als auch in der EU entwickelte, besonders innovative Produkte viel schneller auf den Markt kommen können. Die Zulassungsverfahren in der Schweiz dauern in der Regel um die zehn Jahre, in der EU auch, und dann redet man von modern. Das ist eben nicht modern, denn in zehn Jahren - das wissen Sie als Lebensmittelingenieurin nur zu gut - kann in der technischen Entwicklung wahnsinnig viel passieren. Eine solche Zulassung wird also eigentlich verhindert. Deshalb ist das ein Innovationskiller und nicht, wie behauptet wird, ein Innovationssegen. Die Verordnung, die jetzt sehr sorgfältig erstellt wurde, beschleunigt die Verfahren und lässt eben Innovationen, echte Innovationen, viel einfacher zu. Es ist also eine Verschlechterung, nicht eine Verbesserung.