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AB 368855

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-19

Wortprotokoll

Unter Cybermobbing versteht man die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung von Personen über digitale Kommunikationskanäle. Es ist ein relativ neues soziales Phänomen und hat mit dem Aufkommen von Smartphones in den letzten Jahren stark zugenommen. Es kann mit der Verbreitung von Falschinformationen, der Veröffentlichung von persönlichen Informationen wie Adressen oder Telefonnummern, der Manipulation von Bildern und Videos oder dem Identitätsdiebstahl auch eine wirtschaftliche Dimension entfalten.

Mobbing gab es natürlich schon immer, es hat aber mit der Digitalisierung eine neue Dimension mit einer viel breiteren Öffentlichkeitswirkung angenommen. Der Bundesrat, das Bundesamt für Justiz, die Konferenz der Staatsanwälte und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren halten alle fest, dass die geltende Rechtsgrundlage genügt, um sämtliche digitalen Angriffe bereits heute strafbar zu erklären und zu verfolgen. Es gibt keine denkbare Konstellation, die nicht durch das bisherige Strafrecht abgedeckt wäre. Ein neuer Straftatbestand bringt daher keinen Mehrwert.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat die parlamentarische Initiative Suter an zahlreichen Sitzungen beraten, zuletzt am 30.[NB]Oktober 2025. Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu[NB]10 Stimmen bei 1 Enthaltung, heute die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Die Abschreibung geht auf eine seriöse Arbeit des Parlamentes zurück. Heute ist die Rechtslage so, dass Mobbing bzw. Cybermobbing rechtstechnisch aus mehreren Einzelhandlungen besteht, die alle bereits strafbar sind: aus Ehrverletzungsdelikten, der Drohung, der Nötigung, dem Missbrauch einer Fernmeldeanlage usw. Nur Österreich hat einen speziellen Straftatbestand, er ist seit genau zehn Jahren in Kraft. In diesen zehn Jahren wurden jedes Jahr Hunderte Anzeigen eingereicht. In weniger als 5 Prozent der Fälle resultierte eine Verurteilung. So wurden in Österreich 2023 beispielsweise 458 Klagen wegen Cybermobbing nach Paragraf 107c des Strafgesetzbuches eingereicht, aber daraus resultierten nur zwanzig Schuldsprüche. Auch in Österreich, wie das in der Schweiz der Fall wäre, besteht das Problem der Beweislast.

Wir haben als Gesetzgeber die Verantwortung, etwas nicht zu regulieren, was nicht funktioniert. Wir müssen ehrlich sein und dürfen den Leuten keinen Sand in die Augen streuen. Das wäre bequemer Aktivismus, Symbolpolitik, ein blosses Zeichensetzen. Dazu ist aber das Strafgesetzbuch nicht da. Die Kommission für Rechtsfragen hat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen - das habe ich gesagt -, Ihnen heute die Abschreibung zu beantragen. Wir streuen der Bevölkerung keinen Sand in die Augen und regulieren nicht etwas, von dem wir wissen, dass es nicht funktioniert. Wir würden uns ein reines Gewissen verschaffen und den Leuten vorgaukeln, man habe jetzt endlich etwas gemacht. Die Erwartungen würden nicht erfüllt, das zeigen die Erfahrungen im Ausland.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen.