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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-29

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-29

Wortprotokoll

Ich erinnere Sie zuerst noch einmal daran, dass Ihr Rat in der ersten Lesung dem Bundesrat zugestimmt hat, der Lösung, die Ihnen die Minderheit Meyer Thérèse jetzt beantragt. Das war die Lösung, die wir mit den Kantonen nach langem Ringen vereinbart hatten und die eine so genannte funktionale Befristung enthält. Das heisst, sie ist eigentlich unbefristet, aber es gibt drei Elemente, die dazu führen würden, dass auch diese Lösung langsam entwertet würde: Erstens ist die Inflation zu nennen; zweitens hätte das Parlament gemäss Absatz 4 alle vier Jahre die Möglichkeit, die Übung, je nach Wirkungsbericht, abzubrechen; drittens verlöre ein Kanton, der zum eidgenössischen Mittel aufschliessen würde, nach Absatz 6 den Anspruch auf diesen Ausgleich und bekäme ihn nie mehr - auch nicht, wenn er wieder abrutschen würde.

Der Ständerat hat dann gesagt, er möchte das klarer begrenzen; dafür habe ich einiges Verständnis. Er hat dann - unter Beibehaltung der Absätze 4 und 6 - beschlossen, dass der Betrag vier Jahre fest bleiben und sich anschliessend jedes Jahr um 5 Prozent verringern soll. Das hätte einen Zeitraum von vier plus zwanzig Jahren, also 24 Jahre, gegeben. Nun ist Ihnen der Ständerat ja entgegengekommen, weil Sie bei der funktionalen Befristung geblieben sind, und hat die Frist, während der keine Änderung vorgenommen werden soll, um vier Jahre verlängert.

Die Mehrheit Ihrer Kommission macht jetzt einen interessanten Sprung; sie geht bei der Befristung nämlich hinter den ursprünglichen Beschluss des Ständerates zurück.

Ich möchte Ihnen empfehlen, hier der ständerätlichen Vermittlungslösung zuzustimmen. Sie führt zu einer Befristung, was ich eigentlich im Grunde für richtig halte, obschon ich an sich die Fassung des Bundesrates vertreten müsste - aber dann kommt man irgendeinmal zu einem Ende. Die Regelung dauert zwar theoretisch 28 Jahre, aber es ist erstens anzunehmen, dass doch einzelne Kantone im Laufe dieser Zeit ausscheiden werden; dann wird das ohnehin schon weniger. Zweitens ist es durchaus möglich, dass das Parlament nach 16 Jahren oder so findet, eigentlich sei das Ganze so stark verändert, dass man es auch abschaffen könne. So gesehen ist die Frage der Lebenserwartung doch schon eher eine theoretische Frage, wie das auch Herr Weyeneth gesagt hat.

Andererseits kommen Sie mit dieser Lösung den ressourcenschwächeren Kantonen doch um einiges entgegen. Sie sind vorher beim Kompromiss mit 80 Prozent eher in Richtung der reicheren Kantone gegangen; ich meine, es sei deshalb vertretbar, hier etwas weiter zu gehen und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, der von der Minderheit I (Lustenberger) unterstützt wird.

Ich bin in dieser Empfehlung auch dadurch bestärkt, dass die Kantone das Ganze nochmals angeschaut haben. Ich glaube, die Zustimmung von 17 Kantonen ist sehr wichtig. Ich bin nicht sicher, ob so viele Kantone noch zugestimmt hätten, wenn die gleichen Kantone - das wussten wir damals nicht - die Abbaulösung mit 10 Prozent gehabt hätten. Ich meine, weil die Kantone in dieser Frage doch unsere engen Partner sind, ist auch ihre Zustimmung ein Argument, das sicherlich dafür spricht, der ständerätlichen Vermittlungslösung zuzustimmen.

Ich glaube auch Folgendes, Herr Zuppiger: Wenn Sie das aus Ihrer Sicht anschauen und die ganzen Zeithorizonte, die Bremsen und alles, was dazwischen passieren kann, berücksichtigen, müsste das keine Lösung sein, die das Ganze für Sie derart unerträglich macht, vor allem weil es auch nicht auf Verfassungsstufe geregelt ist. Ich bin ja sehr froh, dass Sie es nicht noch auf Verfassungsstufe begrenzen wollen!

So gesehen meine ich, dass dieser Kompromiss valabel wäre. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit I (Lustenberger) und dem Ständerat zuzustimmen.