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Wyss Sarah · Nationalrat · 2025-12-19

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-19

Wortprotokoll

Mein Vorredner hat die relevanten Punkte bereits erwähnt. Ich möchte trotzdem noch kurz darauf eingehen, weshalb ich Sie im Namen der Minderheit bitte, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben.

In Umsetzung der parlamentarischen Initiative Hurni verabschiedete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates am 16.[NB]Januar 2025 einen Vorentwurf zur Änderung des Heilmittelgesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Offenlegung. Damals, und das ist noch kein Jahr her, war das Eintreten auf dieses Geschäft in der SGK-N unbestritten. Eine Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass die heutigen Integritäts- und Transparenzpflichten im Heilmittelgesetz nicht genügen, um Interessenkonflikte wirksam zu unterbinden.

Ja, es gab Differenzen. Die Differenzen betrafen aber vor allem die Umsetzung der Vorgabe für Transparenz. Deshalb gab es zum Vorentwurf auch Minderheiten. Vor allem die Art der Offenlegung sorgte für Diskussionen. In der Vernehmlassung befürworteten mit Ausnahme von drei Kantonen [PAGE 2486] alle Kantone eine Umsetzungsvariante, also eine Minderheit oder die Mehrheit. Dennoch änderte die Mehrheit Ihrer Kommission ihre Meinung fundamental, und das bedauern wir sehr, denn Transparenz kann verhindern, dass finanzielle Abhängigkeiten respektive Verpflichtungen zu anderen medizinischen Empfehlungen führen.

Somit tun wir mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative etwas für die Qualität und gegen die Kosten. Es gibt einen Nutzen - anders, als die Mehrheit sagt. Der Nutzen liegt bei den Patientinnen und Patienten. Der Nutzen liegt in der Qualität. Und der Nutzen liegt auch bei uns allen, nämlich bei den Prämienzahlenden. Es ist klar, dass die Offenlegung natürlich von gewissen Kreisen nicht unbedingt forciert wird, weil man das nicht möchte, aber wir sind der Allgemeinheit verpflichtet.

Dann möchte ich schon noch etwas zum bürokratischen Aufwand sagen. Ich bin auch der Meinung, dass der Aufwand für die Bürokratie so gering wie möglich gehalten werden muss, aber wenn Sie den bürokratischen Aufwand nicht unbedingt erhöhen möchten, dann schiessen Sie doch vielleicht die Bagatellgebühr respektive die Notfallgebühr ab. Hier geht es um einen wirklichen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, für die Transparenz und auch für die Unabhängigkeit der Leistungserbringenden.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, dieses Geschäft heute nicht abzuschreiben.

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