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preparatory:AB 369260

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-02

Wortprotokoll

Die Medien haben es schwer: Die Abonnentenzahlen gehen zurück, und die Werbeeinnahmen schwinden. 2024 hat die Presse 75 Prozent weniger Werbeumsatz gemacht als noch vor zwanzig Jahren. Gleichzeitig sind die Schweizer Medien für eine funktionierende Demokratie immer wichtiger. Auch die Schweiz ist von allgemeinen, auf westliche Staaten abzielenden Beeinflussungsaktivitäten betroffen. Umso wichtiger sind deshalb seriöse Schweizer Medien, denen die Bevölkerung vertrauen kann. Diese Erkenntnis teilen, glaube ich, alle.

Leider kommen wir auch heute nicht einen Schritt weiter, um das Problem zu lösen. Die vorliegende Vorlage - darin sind sich alle einig - hätte das Problem alleine nicht gelöst. Für das Anzeigen von kurzen Medieninhalten, sogenannten Snippets, sollen grosse Anbieter von Online-Diensten den Medienunternehmen eine Vergütung bezahlen; das wäre der Vorschlag gewesen. Diese Entschädigung ist aus Sicht des Bundesrates eine Frage der Fairness. Die grossen Anbieter von Online-Diensten lehnen eine Vergütung mit der Begründung ab, dass sie den Medienunternehmen im Gegenzug Reichweite verschaffen. Das hilft den Medienunternehmen allerdings wenig, denn dieselben Anbieter konkurrenzieren sie gleichzeitig bei der Verwertung dieser Reichweite, und zwar so erfolgreich, dass der Weiterbestand des Schweizer Medienplatzes schlicht und einfach gefährdet ist. Damit ist klar, dass die Entschädigung in einer anderen Form als in derjenigen der Reichweite zu erfolgen hat.

Der Bundesrat hat Ihnen deshalb vorgeschlagen, einen Vergütungsanspruch zugunsten der Medienunternehmen einzuführen. Die Lösung bringt folgende Vorteile:

1.[NB]Weil ein Vergütungsanspruch und kein Verbotsrecht vorgesehen ist, bleibt die Informationsfreiheit gewahrt.

2.[NB]Innovative Start-ups müssen keine Vergütung bezahlen und werden somit nicht behindert; nur die grossen Anbieter von Online-Diensten müssen bezahlen.

3.[NB]Die grossen Anbieter vergüten die Medienunternehmen dafür, dass sie deren Inhalte für ihr eigenes konkurrierendes Geschäftsmodell nutzen.

4.[NB]Diese kollektive Abrechnung über einen Tarif der Verwertungsgesellschaften bietet den geringsten Verwaltungsaufwand.

Ihre Kommission stellt Ihnen verschiedene Anträge. Die Mehrheit beantragt eine Rückweisung mit dem Auftrag, die Vorlage in die Umsetzung der Motion Gössi 24.4596, "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch", zu integrieren. Eine Minderheit beantragt die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, alternative Möglichkeiten zur Medienförderung zu prüfen. Eine weitere Minderheit beantragt die Ablehnung der Rückweisung.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die vorliegende Vorlage eine sinnvolle und praxisgerechte Lösung darstellt. Er sieht zudem eine gewisse zeitliche Dringlichkeit. Er teilt daher grundsätzlich die Haltung der Kommissionsminderheit, welche aufgrund des Handlungsdrucks die Rückweisung ablehnt. Dennoch kann ich der Kommissionsmehrheit folgen, die eine Rückweisung und Integration der Vorlage in die Umsetzung der Motion Gössi beantragt. 2023 erachtete eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden nämlich eine Regulierung der urheberrechtlichen Aspekte von künstlicher Intelligenz noch als verfrüht. Seither sind fast drei Jahre vergangen, und die technische Entwicklung ist rasant weitergeschritten. Die verschiedenen Angebote nähern sich inhaltlich zunehmend an. Auch Suchmaschinen werden heute mit KI betrieben. Eine Integration der Vorlage in die Umsetzung der Motion Gössi erscheint deshalb sinnvoll, auch wenn dies leider einmal mehr zu einer Verzögerung der Problemlösung führt. Eine Rückweisung und eine Integration des Leistungsschutzrechts in die Umsetzung der Motion Gössi bedeutet im Übrigen nicht, dass nicht auch andere Möglichkeiten zur Förderung der Medienqualität, der Medienvielfalt gesucht werden. Diese werden mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit nicht ausgeschlossen. [PAGE 18]