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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-03

Wortprotokoll

Sie wissen, wie es zum EP 27 kam. Der Bundeshaushalt ist seit einigen Jahren strukturell nicht mehr im Gleichgewicht, und das, obwohl wir einnahmenseitig seit Jahren ein komfortables Wachstum verzeichnen. Allein seit 2019 sind die Einnahmen des Bundes von 75 auf 86 Milliarden Franken gestiegen. Das Problem ist, dass die Ausgaben noch stärker wachsen als die Einnahmen.

Bundesrat und Parlament mussten darum bereits in den Voranschlägen 2024 und 2025 Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 2 Milliarden Franken beschliessen. Davon konnten wir nun eine Zeit lang zehren. Ab 2027 zeichnen sich aber insbesondere wegen der stark steigenden Ausgaben der Armee und der AHV wieder strukturelle Defizite in Milliardenhöhe ab. Die Verfassung verlangt, dass wir diese [PAGE 49] Defizite bereinigen. Nach den letzten Bereinigungsrunden zeigt sich jedoch, dass es nicht sinnvoll ist, diese Bereinigungen einfach Jahr für Jahr in der Budgetberatung vorzunehmen, weil es so immer die gleichen Ausgaben trifft, nämlich die ungebundenen. Dazu gehören bekanntermassen Bereiche wie die Entwicklungszusammenarbeit, Bildung und Forschung, die Landwirtschaft oder auch der regionale Personenverkehr. Ausgenommen wurde einzig die Armee. Die Ausgaben der Armee sind auch ungebunden.

Das führte dann unter anderem zum Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat, auch die gebundenen Ausgaben umfassend zu prüfen. Der Bundesrat hat das im Jahr 2024 getan, und das Resultat ist das EP 27, das jetzt vor Ihnen liegt. Dass die Staatsrechnung 2025 etwas besser abgeschlossen hat als budgetiert, ändert nichts an der Notwendigkeit einer Bereinigung des Bundeshaushaltes ab 2027. Die Verbesserung der Rechnung ist primär eine Folge des Sondereffekts in Genf. Sie wissen: 2025 haben wir 1,5 Milliarden Franken mehr eingenommen. Im November erreichte uns ja die Nachricht, dass nebst den Mehreinnahmen, mit denen wir schon kalkuliert hatten, gleichzeitig noch einmal 1,2 Milliarden Franken zu verzeichnen sind.

Die aktualisierte Finanzplanung des Bundes zeigt Mitte Februar, dass es das EP 27 ab 2027 weiterhin braucht. Wir rechnen aktuell für 2027 mit einem strukturellen Defizit von 400 Millionen Franken. Darin ist das EP 27 allerdings gemäss Beschluss des Ständerates bereits berücksichtigt. Oder anders gesagt: Ohne das EP 27 würde im Voranschlag 2027 ein Loch von 2 Milliarden Franken klaffen, das wir kurzfristig vollumfänglich wieder mit Kürzungen im ungebundenen Bereich ausfüllen müssten.

Mit dem EP 27 können Sie hingegen für einen Ausgleich sorgen, indem auch gebundene Ausgabenbereiche einen Beitrag an die Bereinigung des Bundeshaushaltes leisten. Das EP 27 bleibt übrigens auch bei einer allfälligen Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der Verteidigung und Sicherheit nötig, zu der das VBS bis Ende Monat eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten wird. Es ist vorgesehen, dass ein Teil der Einnahmen aus einer solchen befristeten Mehrwertsteuererhöhung ab 2028 nicht nur für zusätzliche Rüstungsausgaben, sondern teilweise auch zur Finanzierung des bereits beschlossenen Wachstums der Armeeausgaben - 1 Prozent bis 2032 - dienen soll. In der Finanzplanung verbleiben aber selbst dann strukturelle Defizite. Auch diese möglichen Mehreinnahmen ändern damit nichts an der Notwendigkeit einer ausgabenseitigen Bereinigung.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.

Bevor ich auf den Inhalt zu sprechen komme, möchte ich kurz auf allgemeine Aspekte des EP 27 eingehen. Im Frühjahr 2024 hat der Bundesrat die unabhängige Expertengruppe Gaillard mit einer umfassenden Aufgaben- und Subventionsüberprüfung beauftragt. Ihr Bericht liegt seit Herbst 2024 vor. Der Bundesrat hat die Resultate in einem ersten Schritt an runden Tischen mit den Parteien, den Kantonen und den Sozialpartnern gespiegelt. Anschliessend hat er, unter Berücksichtigung dieser Rückmeldungen, aufgrund einer ersten politischen Beurteilung im Januar 2025 ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung gegeben.

Die Kriterien, nach denen die Massnahmen vorgeschlagen wurden, sind bekannt: Erhöhung der Effizienz, Stärkung des Verursacherprinzips inklusive Beseitigung von Mitnahmeeffekten, Schärfung der Aufgabenteilung mit den Kantonen und Eindämmung von Ausgabenbindungen. Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat nochmals verschiedene Anpassungen und Abstriche vorgenommen. Er hat bei all seinen Entscheidungen jeweils insbesondere auf die Anliegen der Kantone sowie auf jüngere Volksentscheide Rücksicht genommen.

Bei dieser Gelegenheit ein Wort zu den Kantonen: Natürlich sind - ich habe es schon im Ständerat gesagt - auch die Kantone vom EP 27 betroffen. Das ist unvermeidlich, und das wäre bei jedem Entlastungsprogramm der Fall, weil rund 30 Prozent der Bundesausgaben direkt an die Kantone fliessen. Der Bundesrat hat die Kantone darum frühzeitig über seine Pläne und die jeweiligen Schritte informiert. Er hat sie an einem runden Tisch angehört und sich trotz der hohen Dringlichkeit bewusst für eine ordentliche dreimonatige Vernehmlassung entschieden, um ihnen genügend Zeit zu lassen, das Paket zu prüfen und gegebenenfalls Alternativen vorschlagen zu können. Der Bundesrat hat denn auch etliche Vorbehalte der Kantone gegenüber den Vorschlägen der Expertengruppe in seiner Vorlage berücksichtigt, insbesondere mit Blick auf das Projekt "Entflechtung 27". Insgesamt enthält der Entwurf des Bundesrates jetzt Massnahmen in einer Grössenordnung von rund 1 Milliarde Franken, die sich auf die Kantone auswirken können. Allerdings belastet auch davon nur ein Teil die Kantone unmittelbar. Bei vielen Massnahmen besteht für sie ein Handlungsspielraum. Teilweise können sie sich[NB]sogar[NB]selbst entlasten, wenn sie die Massnahmen unterstützen.

Was manchmal vergessen geht: Die Kantone erhalten über den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer und über den Finanzausgleich jedes Jahr mehr Geld vom Bund. Seit 2019 sind bei der direkten Bundessteuer die Zahlungen an die Kantone im Schnitt jährlich um 9 Prozent gestiegen, in absoluten Zahlen: von rund 4 Milliarden Franken im Jahr 2019 auf 6,8 Milliarden Franken im letzten Jahr. Beim Finanzausgleich stiegen die Zahlungen immerhin um jährlich 3,4 Prozent.