Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-03
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-03
Wortprotokoll
Je vous remercie, Monsieur le président, je m'entendais à peine moi-même.
Die Einnahmen des Bundes haben in der gleichen Zeitspanne nur um 2,5 Prozent pro Jahr zugenommen.
Ich komme zurück zum EP 27, zum Inhalt der Vorlage. Das EP 27, wie es der Bundesrat Ihnen vorgelegt hat, greift ab 2027 und bei voller Entfaltung ab 2028 mit einem Volumen von rund 3 Milliarden Franken. 90 Prozent des Pakets betreffen die Ausgabenseite. Die Schuldenbremse liesse natürlich auch die Erhöhung der Einnahmen zu. Der Bundesrat hat sich aber für eine primär ausgabenseitige Bereinigung entschieden, weil das Problem dort liegt, bei den stark wachsenden Ausgaben. Im Übrigen wurden in den letzten Jahren bereits namhafte Steuererhöhungen beschlossen. Ich denke beispielsweise an die OECD-Mindestbesteuerung, mit der die grossen und international tätigen Unternehmen in der Schweiz ab diesem Jahr zum Teil deutlich mehr Gewinnsteuern zahlen müssen, und an die bereits erfolgten Mehrwertsteuererhöhungen für die AHV.
Bei rund zwei Dritteln der Massnahmen beantragt der Bundesrat Gesetzesänderungen. Darunter fallen auch die einnahmenseitigen Massnahmen, die gemäss Antrag des Bundesrates 10 Prozent des Pakets oder rund 350 Millionen Franken ausmachen. Das betrifft insbesondere eine Angleichung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Vorsorge an die Besteuerung der Renten und die Versteigerung der Importkontingente für landwirtschaftliche Produkte. Für die entsprechenden ausgabenseitigen Massnahmen in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken sollen über dreissig Gesetze revidiert werden. Rund ein Drittel dieser Massnahmen, die 1 Milliarde Franken ausmachen, setzt bei den schwach gebundenen Ausgaben an. Die gewichtigsten Massnahmen sind hier in der Bildung und Forschung, in der Entwicklungszusammenarbeit und im Verkehr zu finden. Ich erlaube mir hier den Hinweis, dass es auch in diesen Bereichen primär darum geht, das bisher geplante Ausgabenwachstum zu bremsen und die Ausgaben vorerst mehr oder weniger auf dem heutigen Niveau zu belassen. Zudem sind es just diese Bereiche, die es zu spüren bekämen, wenn man jetzt bei den ungebundenen Ausgaben weiter ansetzen müsste.
Zu diesem Massnahmenkreis gehört auch der Eigenbereich. Hier will der Bundesrat die Ausgaben bis 2029 gegenüber [PAGE 50] der bisherigen Planung um 300 Millionen Franken reduzieren, davon knapp zwei Drittel im Personalbereich.
Das totale Entlastungsvolumen ist relativ bedeutend. Es führt allerdings nicht zu einer Kürzung der Gesamtausgaben des Bundes. Im Gegenteil: Die Bundesausgaben wachsen auch mit dem EP 27 stark weiter. Konkret steigen unter Berücksichtigung des gesamten Entlastungspakets die ordentlichen Ausgaben des Bundes von 80 Milliarden Franken im Jahr 2023 auf rund 92 Milliarden Franken im Jahr 2027. Ab 2029 gibt der Bund gemäss aktueller Planung, insbesondere wegen der Mehrausgaben für die Armee und die Sicherheit, dann über 100 Milliarden Franken aus.
Der Bundesrat erachtet das Paket insgesamt als ausgewogen. Es setzt bei allen Aufgabengebieten an, mit zwei Ausnahmen: Ausgenommen sind die Sozialversicherungen, also der soziale Teil, insbesondere die AHV, und die Bereiche Verteidigung und Sicherheit. Diese Ausnahmen sind sachlogisch, weil mit dem EP 27 ja gerade eine Repriorisierung zugunsten von Verteidigung und AHV ermöglicht werden soll. Konkret dürften die Ausgaben für die AHV allein von 2025 bis 2029 um 4,5 Milliarden auf 20,5 Milliarden Franken pro Jahr steigen und die jährlichen Ausgaben für die militärische Verteidigung um 4 Milliarden auf gut 10 Milliarden Franken.
Dem Bundesrat ist bewusst, dass es in diesem Paket einige Massnahmen gibt, die nicht einfach zu beschliessen sind. Er legt sie dem Parlament aber vor, weil sie nötig sind, um die verfassungsmässigen Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Stets nur bei den ungebundenen Ausgaben anzusetzen, ist eben keine gute Wahl. Diese Kürzungen sind aus Sicht des Bundesrates verkraftbar. Es geht hier also nicht um ein Prestigeprojekt des Bundesrates, sondern um die finanzpolitische Realität.
Der Ständerat hat die Botschaft in der Wintersession 2025 beraten und gewichtige Abstriche beschlossen. Die Kommissionssprechenden haben es bereits gesagt: Insgesamt soll gemäss den Beschlüssen des Ständerates rund ein Drittel des Entlastungsvolumens oder rund 1 Milliarde wegfallen. Einzelne Aufgabengebiete sollen dabei besonders geschont werden. Im Bereich der Landwirtschaft und in der Sportförderung will der Ständerat keine Massnahmen ergreifen. Beim Auslandangebot der SRG und bei der Presseförderung will der Ständerat keine Kürzungen. Grössere Abstriche macht er im Bildungsbereich, beim Bahninfrastrukturfonds und beim Gebäudeprogramm. Dann verzichtet er auch auf die Besteuerung von Kapitalbezügen oder auf zusätzliche Versteigerungen von Fleischkontingenten. Zudem verzichtet er auf die Massnahme im Finanzausgleich, den soziodemografischen Lastenausgleich. Weiter sollen gemäss den Beschlüssen des Ständerates in mehr als zehn Bereichen zwar die Ausgaben gekürzt werden, auf die Aufhebung der Gesetzesgrundlage für diese Subventionen will der Ständerat aber verzichten. Das bedeutet, dass diese Subventionen wieder aufleben können.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen auf der einen Seite, meistens dem Ständerat zu folgen, wobei sie von bestimmten Budgetkürzungen, insbesondere im Eidgenössischen Departement des Innern, beim regionalen Personenverkehr und bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich, absehen will. Auf der anderen Seite schlägt die Mehrheit der FK-N Ihnen bei den Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft Kompromisse zwischen den Fassungen des Bundesrates und des Ständerates vor. Zudem beantragt sie eine Erhöhung der Importzölle im Agrarbereich und eine frühere Einführung des Public Liquidity Backstops, notabene eine Vorlage, die seit Herbst 2023 im Ständerat hängig ist. Wenn Sie den Mehrheitsanträgen Ihrer Finanzkommission folgen, ergibt das Abstriche am Entlastungspaket von rund einem Drittel bzw. 1 Milliarde. Im Vergleich zum Ständerat steht der Bundeshaushalt damit aber um rund 100 bis 200 Millionen besser da.
Nun noch zur finanzpolitischen Grosswetterlage: Berücksichtigt man die Abstriche des Ständerates von rund einem Drittel, besteht, Stand heute, ein Loch von rund 400 Millionen Franken; mit den Anträgen Ihrer Kommission verbliebe ein Bereinigungsbedarf von 200 Millionen. Würde hingegen das EP 27 in einer allfälligen Referendumsabstimmung scheitern, müssten wir kurzfristig rund 1 Milliarde im Budget 2027 bereinigen. Der Grund, warum der Fehlbetrag in diesem Fall nicht sogar 2 Milliarden beträgt, liegt darin, dass der Ständerat und auch Ihre Kommission bei rund der Hälfte der Massnahmen keine Gesetzesänderungen vorsehen. Im Finanzplanjahr 2028 wäre gemäss den Beschlüssen des Ständerates dann nur ein Ausgleich zu erreichen, wenn man zugleich die Mehrwertsteuer für die Verteidigung und Sicherheit erhöhen würde. Ohne diese Erhöhung wäre im Jahr 2028 wieder mit einem strukturellen Defizit von 700 Millionen zu rechnen, das sich 2029 auf 1,8 Milliarden vergrössern würde.
Bestätigt Ihr Rat die Abstriche des Ständerates oder sollte er sogar noch weitere Abstriche machen, wird der Voranschlag 2027 eine Herausforderung. Es wurde schon gesagt: Wir müssten dann kurzfristig eine Nachmeldung zum Voranschlag 2027 machen und im ungebundenen Bereich weitere Abstriche vornehmen.
Ich äussere mich zum Schluss auch noch kurz zu den Minderheitsanträgen auf Nichteintreten sowie auf Rückweisung. Ich bitte Sie, wie erwähnt, diese Anträge abzulehnen. Wir müssen Ende Jahr ein schuldenbremsenkonformes Budget beschliessen können. Darum werden wir nicht herumkommen. Wenn man die ungebundenen Aufgabenbereiche nicht über Gebühr belasten will, braucht es dafür zwingend das EP[NB]27.
Verschiedene Rückweisungsanträge fordern die Einführung von einnahmenseitigen Massnahmen anstelle von Ausgabenkürzungen. Wie bereits eingangs gesagt, hat sich der Bundesrat bewusst weitgehend gegen einnahmenseitige Massnahmen entschieden, weil das Problem bei den zu stark steigenden Ausgaben und nicht bei den Einnahmen liegt.
Bezüglich Lenkungsabgaben kann ich Ihnen sagen, dass grössere solche Vorhaben bisher gescheitert sind. Lenkungsabgaben sind politisch schwierig umzusetzen. Wir können die Entlastung des Bundeshaushalts aber nicht auf die lange Bank schieben.
Weiter hat sich der Bundesrat bei der Ausgestaltung des EP 27 bewusst gegen eine Lockerung der Schuldenbremse entschieden. Erstens lässt die Verfassung nur wenig Spielraum für eine Lockerung zu, und zweitens würde das Grundproblem nicht gelöst, nämlich die zu stark wachsenden Ausgaben des Bundes.
Auch die Finanzierung der Armee über eine Sonderausschüttung der SNB lehnt der Bundesrat ab. Für eine Erhöhung der Betriebsausgaben der Armee braucht es eine dauerhafte Lösung, wie sie das EP 27 bietet, und nicht eine Finanzierung über eine einmalige Sonderausschüttung.
Zum Projekt "Entflechtung 27": Der Bericht für dieses Projekt ist auf Ende 2027 geplant. Die Umsetzung eines solchen Entflechtungspakets würde zu Beginn der 30er-Jahre starten. Ich muss Ihnen sagen, das ist kein Entlastungs- oder Sparprogramm. Dabei geht es darum, der Staatsebene, die am besten dafür geeignet ist, die jeweilige Aufgabe und die Finanzierung zuzuweisen. Man geht hier von einer neutralen Globalbilanz aus.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Einführung einer Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene, weil auch das gefordert wurde. Es gab ja verschiedene Medienberichte dazu, die die Faktenlage leider falsch wiedergegeben haben. Tatsache ist, dass die Expertengruppe Gaillard zum Schluss kam, "dass die Fehlbeträge beim Bund in erster Linie durch Minderausgaben beseitigt werden sollen". Die Expertengruppe schrieb in ihrem Bericht weiter, nur falls der politische Wille für Minderausgaben nicht genüge, schlage sie vor, "auf Steuervergünstigungen zu verzichten". Sie schlug dann drei Prioritäten vor. Die erste Priorität haben die Kapitalbezüge, die zweite Priorität hat die Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer, und als dritte Priorität könnte man eine Grundstückgewinnsteuer prüfen. Es wurde jetzt gesagt, die Expertengruppe habe geschrieben, weder eine direkte Bundessteuer noch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer seien dafür geeignet. Das war gar nie ein Thema im EP 27. Das wurde verzerrt wiedergegeben. Nachdem das VBS angekündigt hatte, dass es eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet, die eine Mehrwertsteuererhöhung enthält, wurde plötzlich quasi hinterher der Bericht Gaillard herangezogen, in dem steht, man [PAGE 51] könne diese drei Steuerfragen in erster, zweiter und dritter Priorität prüfen. Wenn man jetzt sagt, es wäre besser, für die Finanzierung der Armee eine Grundstückgewinnsteuer statt eine Mehrwertsteuererhöhung vorzusehen, ist das aus dem Kontext genommen. Das hat die Expertengruppe Gaillard nie gesagt. Sie hat immer gesagt, man solle ausgabenseitig sanieren.
Ich komme zum Schluss. Ich kann es nicht oft genug sagen: Man kann das Fell des Bären nicht waschen, ohne es nass zu machen. Es müssen alle Konzessionen machen, nur so kann es gelingen, dass wir am Schluss einen ausgeglichenen Haushalt haben. Jeder Abstrich am Paket, Frau Gredig hat es gesagt, kommt bei der Budgetberatung 2027 als Bumerang zurück, und es braucht früher oder später eine Kompensation, um die strukturellen Defizite zu beseitigen.
Der Bundesrat hat seine finanzpolitische Verantwortung wahrgenommen. Er legt Ihnen dieses Paket vor. Ich habe Ihren Fraktionsvoten zugehört, und wenn ich mich recht erinnere, habe ich nur von einer Sprecherin und einem Sprecher, von Frau Bürgin und Herrn Kaufmann, das Wort Verantwortung gehört. Ich danke ihnen dafür, denn sie sehen es richtig. Die Finanzhoheit liegt beim Parlament, und wir stehen gemeinsam in der Verantwortung. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie diese Verantwortung wahrzunehmen bereit sind.
Ich bitte Sie, auf dieses Paket einzutreten und ihm am Schluss zuzustimmen.