Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-03
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-03
Wortprotokoll
In diesem Block äussere ich mich nicht zu jedem Minderheitsantrag, sondern nur zu den wichtigsten Themen; dafür bitte ich um Verständnis.
Zunächst spreche ich zu den Massnahmen in der Landwirtschaft. Der Bundesrat hat Kürzungen von rund 260 Millionen Franken beantragt. Um die Bauernfamilien nicht übermässig zu belasten, hat er den Schwerpunkt auf Massnahmen gelegt, die nicht direkt einkommenswirksam sind, sondern die Transparenz und Kostenwahrheit in der Branche verbessern sollen. Der Ständerat hat diese Massnahmen nahezu vollständig gestrichen. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, Massnahmen mit einem Entlastungspotenzial von rund 50 Millionen Franken umzusetzen. Grossmehrheitlich verzichtet sie jedoch, ebenso wie der Ständerat, auf die Gesetzesänderungen. Es geht hier also nicht mehr um Aufgabenverzichte, sondern um vorübergehende Kürzungen. Ich bitte Sie deshalb, der Linie des Bundesrates zu folgen und die entsprechenden Minderheiten zu unterstützen. Wenn Sie das nicht wollen, bitte ich Sie, den Kompromissvorschlägen Ihrer Kommission zuzustimmen.
Als Nächstes komme ich zur Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleiches und zur Schaffung eines temporären Härtefallausgleiches. Sowohl der Ständerat als auch Ihre Kommission wollen den Finanzausgleich nicht im Rahmen des EP 27 anpassen. Eine Motion der Finanzkommission beauftragt stattdessen den Bundesrat mit einer Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich. Damit anerkennt auch Ihre Kommission den Handlungsbedarf. Der Weg über die Motion dauert länger, als wenn wir im EP 27 einen ersten Schritt machen. Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass der Bund einseitig stärker belastet wird, als das 2020 bei der Reform vereinbart war und man annehmen konnte. Auf die Details möchte ich nicht weiter eingehen.
Nun komme ich zur höheren Besteuerung von Kapitalbezügen der zweiten und dritten Säule, die einiges Rauschen im Blätterwald verursacht hat. Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Wyss zuzustimmen. Heute sind Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule steuerlich stärker begünstigt als Rentenbezüge. Während Rentenbezüge mit bis zu 11,5 Prozent besteuert werden, werden Kapitalleistungen aus der Vorsorge nur mit maximal 2,3 Prozent besteuert. Gerade hohe Kapitalleistungen werden dadurch sehr grosszügig entlastet. Wichtig ist, dass der Bundesrat den Bedenken aus der Vernehmlassung Rechnung getragen und die Tarife bei tieferen Kapitalbezügen gesenkt hat. Für Kapitalbezüge bis 100[NB]000 Franken entsteht keine Mehrbelastung. Typische Säule-3a-Bezüge von Unselbstständigerwerbenden werden damit kaum zusätzlich belastet. Umgekehrt gilt auch, dass die steuerlichen Anreize zum Vorsorgesparen erhalten bleiben. Es ist mir wichtig, das klarzustellen, nachdem in der öffentlichen Berichterstattung Treu und Glauben erwähnt wurden. Es geht hier einzig um eine leichte Anpassung des Steuertarifs, wie sie auch in anderen Bereichen vorkommt. Das ist kein Verstoss gegen Treu und Glauben, da die steuerlichen Privilegien der zweiten und dritten Säule bestehen bleiben.
Weiter liegen verschiedene Anträge zur Erhöhung der Einnahmen vor, etwa höhere Agrarzölle. Damit sollen Mehreinnahmen von 175 Millionen Franken erzielt werden. Diese Entlastung des Haushaltes ist grundsätzlich zu begrüssen. Angesichts der internationalen Entwicklungen stellt sich jedoch die Frage, ob es jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um Zölle zu erhöhen oder neu einzuführen. Auch für die Bauern ergeben sich Risiken, deren Folgen schwer abzuschätzen sind. So könnte eine Erhöhung der Zölle auf Futtermittel die Kosten der Schweizer Tierhaltung zusätzlich verteuern. Auch die Konsumentinnen und Konsumenten würden durch die höheren Preise zusätzlich belastet.
Zur Erhöhung der Tabak- und der Alkoholsteuer: Mit diesen Massnahmen könnten Mehreinnahmen von 75 Millionen Franken generiert werden. Beide Steuererhöhungen bedingen jedoch eine Gesetzesänderung, und es gilt hier einfach zu beachten, dass zu diesen Massnahmen keine Vernehmlassung durchgeführt worden ist. Ich habe das auch in der Kommission gesagt.
Zum Public Liquidity Backstop: Aus Sicht des Bundesrates ist es im Interesse der Finanzstabilität, den PLB so rasch wie möglich einzuführen. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu bereits im September 2023 verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Der Antrag, der Ihnen nun vorliegt, orientiert sich an dem vom Bundesrat vorgelegten und zuvor auch vernehmlassten Gesetzentwurf. Die PLB-Vorlage wurde aber im Vergleich zum Gesetzentwurf des Bundesrates so weit gekürzt, dass der Ihnen vorliegende Text nur die Bestimmung erfasst, die das Instrument des PLB rechtssicher macht. Die Kürzung der Vorlage bedeutet, dass der Bundesrat viele Aspekte auf Verordnungsstufe regeln muss. Dies umfasst auch die finanziellen Aspekte des PLB, namentlich die finale Ausarbeitung und Umsetzung der Ex-ante-Pauschale. Der Antrag ermöglicht es hingegen, den PLB bereits ab 2027 in Kraft zu setzen statt, wie bisher angenommen, 2028 oder erst 2029. Dies führt 2027 zu Mehreinnahmen von schätzungsweise 140 Millionen Franken. Die effektive Höhe dieser Einnahme wird vom Geschäftsergebnis der betroffenen Banken und weiteren Faktoren abhängig sein.
Wenn die Einführung des PLB verzögert wird, heisst das übrigens nicht, dass er im Krisenfall nicht trotzdem zur Anwendung gelangen würde. Wir haben das im März 2023 gesehen, als wir auf dieses Instrument angewiesen waren, um die Stabilität des Finanzsystems sicherzustellen. Ihre Kommission ist auf die Vorlage gestossen, weil sie schon so lange in der WAK des Ständerates sistiert ist und weil damit Mehreinnahmen verbunden sein könnten. Es wurde jetzt nonchalant gesagt, der Bundesrat solle dann doch Notrecht anwenden. Ich finde das relativ kritisch, weil Sie den Bundesrat immer dafür kritisiert haben, wenn er Notrecht angewendet hat. Dass man hier vorwärtsmacht und Sie vielleicht mit diesem Antrag etwas Druck aufsetzen, ist sicher ein Gott wohlgefällig Werk. [PAGE 63] Es ist nämlich auch so, dass wir hier von einer faktischen Staatsgarantie sprechen. Dass sich die Banken gegen jede Abgeltung wehren, muss man dem Volk auch noch erklären - wenn nicht heute, dann zu einem späteren Zeitpunkt.
Frau Funiciello, ich habe es gehört, das ist eine Premiere. Sie müssen es zelebrieren, dass Swiss Banking und Frau Funiciello auf der gleichen Seite stehen. Sie haben den Minderheitsantrag I auf eine Abgeltung von 1 Milliarde Franken eingereicht. Hier haben Sie nicht die Unterstützung von Swiss Banking, aber immerhin beim Minderheitsantrag II auf Streichung dieser Massnahme. Man muss aber sagen, das ist schon etwas - ich erlaube mir, es direkt zu sagen - aus dem Tierbuch. Systemrelevante Banken haben andere Vorschriften. Die Eigenmittel, die Liquidität, die Abwicklungsfähigkeit, all das muss man dort auch berücksichtigen, und vor allem ist die zentrale Massnahme die Eigenkapitalausstattung. Wie Sie wissen, wird diese im Moment auf 26 Milliarden US-Dollar geschätzt, sollte der Entwurf des Bundesrates umgesetzt werden, was ich hoffe.
Verschiedene Minderheitsanträge, beispielsweise bei Schweiz Tourismus, Innotour, der Ressortforschung, verlangen einen Verzicht oder eine mildere Kürzung. Ich bitte Sie hier, die Vorlage des Bundesrates zu unterstützen. Wir werden im Voranschlag 2027 Kürzungen von mehreren hundert Millionen Franken umsetzen müssen und müssten dann ohnehin auf diese Bereiche zurückgreifen.