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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2026-03-04

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-04

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zur Fassung, die Ihnen die Kommission für Rechtsfragen vorlegt. Es ist ein Zeichen der Solidarität für die Opfer und die Angehörigen dieser schrecklichen Katastrophe, die unser ganzes Land am 1.[NB]Januar und darüber hinaus zutiefst erschüttert hat.

Es gibt Situationen, Ereignisse, Tragödien, da ist es mit Worten allein nicht getan. Unser Präsident, es wurde mehrfach erwähnt, hat im Gedenkmoment sehr schön in Worte gefasst, was diese Tragödie für unser Land und für die Opfer bedeutet. Er sagte: "Wir tragen die Verantwortung dafür, aus solchen Tragödien zu lernen und im föderalen Zusammenwirken mit dem Kanton Wallis und der Gemeinde Crans-Montana Solidarität gegenüber Opfern und Familien zu beweisen." Das ist der Grund, weshalb auch ich das Wort ergreife.

Es gibt einen Aspekt, den wir bis jetzt noch nicht besprochen haben. Diese Vorlage ist ein Zeichen der Solidarität, wie sie auch in unserer Bundesverfassung eindrücklich festgehalten ist. Die Bundesverfassung sagt in Artikel 44 über die Grundsätze des Zusammenwirkens zwischen Bund und Kantonen: "Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen. Sie schulden einander Rücksicht und Beistand."

Bund und Kantone schulden einander Rücksicht und Beistand! Diese Vorlage betrifft Artikel 44 der Bundesverfassung. Die Vorlage, wir haben es gehört, sieht vor: für die Opfer einen einmaligen Solidaritätsbeitrag; für die Kantone [PAGE 65] einen Beitrag für ausserordentliche Aufwendungen im Rahmen des Opferhilfegesetzes, wie es das Opferhilfegesetz ja auch ausdrücklich vorsieht; und im Grundsatz die Einrichtung eines runden Tisches.

Mit dem Grundsatz der Einrichtung des runden Tisches wird der Wille der Eidgenossenschaft aufgezeigt, dass allenfalls anstehende überlange, belastende Verfahren möglichst mit Vergleichslösungen unter der Leitung des Bundes gelöst werden sollen. Folgendes sind wir den Opfern schuldig: einerseits die Verhinderung der Belastung durch überlange Rechtsverfahren, möglichst mit Vergleichslösungen, andererseits die Verhinderung der Überlastung des Rechtssystems - vor allem aber die Entlastung der Opfer und der Angehörigen auf dem sehr schwierigen und noch langen Weg, den sie zu gehen haben. Schliesslich ist es auch ein internationales Zeichen der Schweiz dafür, dass wir schnell und unbürokratisch Solidarität zeigen und unterstützen.

Ich beantrage Ihnen Eintreten auf die Vorlage.