Kälin Irène · Nationalrat · 2026-03-04
Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2026-03-04
Wortprotokoll
Ich äussere mich hier zur Minderheit zur Massnahme 25, welche die Entschädigung an Einsatzbetriebe für Zivildienstleistende betrifft. Wir kommen hier nicht darum herum, die Massnahme 25 und die damit verbundene weitere Schwächung des Zivildienstes in einem etwas breiteren Kontext zu betrachten. Denn wir erinnern uns: Die beiden Räte haben Beschlüsse gefasst, die den Zivildienst massiv schwächen und unattraktiver machen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, und das Volk wird in den Abstimmungen im Juni das letzte Wort haben.
Das Entlastungspaket schlägt noch einmal in dieselbe Kerbe. Es ist jetzt also höchste Zeit, uns ernsthaft die Frage zu stellen, ob wir einen sehr geschätzten und etablierten Dienst wie den Zivildienst zugunsten unserer Gesellschaft noch weiter schwächen wollen. Die Massnahme 25 betrifft die Entschädigung von Einsätzen, die der Kulturgütererhaltung, dem Umwelt- und Naturschutz, der Landschaftspflege und dem Wald dienen.
Der Bund selbst hat in einer umfassenden Evaluation festgehalten, dass die Finanzhilfen für diese Zivildiensteinsätze hochgradig effektiv, effizient und zielführend sind. Sie fördern handarbeitsintensive Naturschutzprojekte, die ohne diese Unterstützung nicht realisierbar wären. Der Bund kam aufgrund dieser Evaluation also noch 2021 selber zum Schluss, dass diese Subvention direkt und messbar Vorteile für die Umwelt und das Gemeinwohl hat. Diese bewährte und sinnvolle Unterstützung soll nun mit dem EP 27 geopfert werden. Das widerspricht dem Prinzip evidenzbasierter Politik und setzt falsche Prioritäten.
Wer nun glaubt, diese Projekte könnten weiterhin umgesetzt werden, auch wenn die Finanzierung dafür nicht mehr sichergestellt ist, der irrt. Leider geht es bei diesen Einsätzen naturgemäss um Einsätze, die nicht gewinnbringend sind und nicht gewinnbringend erbracht werden können. So zeigen denn auch die Rückmeldungen derjenigen Einsatzbetriebe, die heute in diesem Bereich tätig sind, dass deren Einsätze nicht mehr durchgeführt werden könnten, wenn sie in Zukunft nicht mehr finanziert würden. Im Sinne des Zivildienstes, aber auch im Sinne der Umwelt und des Waldes bitte ich Sie, hier der Minderheit Kälin zu folgen und auf diese Massnahme zu verzichten.
Damit komme ich noch zur Minderheit bei der Massnahme 37: Diese Massnahme zielt auf eine Kürzung der Leistungen für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, Schutzbedürftige und Staatenlose, indem die finanzielle Abgeltung des Bundes für deren Betreuung und Sozialhilfe auf fünf Jahre begrenzt werden soll - die sogenannte Globalpauschale. [PAGE 114] Diese einseitige Veränderung gefährdet die föderale Aufgabenteilung im Asylbereich, widerspricht zentralen Prinzipien der Integrationsagenda Schweiz und verschiebt die finanziellen Risiken ohne echte Spareffekte auf die Kantone, Städte und Gemeinden. Kein Wunder, haben sich auch Gemeinden und Kantone mehrfach und vehement gegen diese Massnahme ausgesprochen.
Die Globalpauschale ist ein zentrales Instrument der heutigen Abgeltung im Asylwesen. Sie folgt einer bedarfsorientierten Logik, dient der Deckung von anfallenden Kosten in verschiedenen Bereichen - Sozialhilfe, Betreuungsunterkunft, Gesundheitswesen - und trägt zur Stabilisierung der Integrationsarbeit in den Kantonen bei. Bereits heute liegt der tatsächliche Deckungsgrad der Pauschale unter 100 Prozent. Die Kantone leisten einen wesentlichen Beitrag aus eigenen Mitteln. Eine Verkürzung der Abgeltungsdauer auf pauschal fünf Jahre bedeutet in der Realität, dass der Bund sich aus der Mitverantwortung für die Integration zurückzieht, noch bevor diese in vielen Fällen nachhaltig erfolgen konnte. Die Kantone und Gemeinden werden die Folgekosten tragen müssen.
Ebenso gravierend ist der damit verbundene Bruch mit der bestehenden Integrationsstrategie des Bundes. Die erst 2019 eingeführte Integrationsagenda Schweiz wurde in einem breit abgestützten Prozess gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden entwickelt. Sie basiert auf dem Leitbild einer raschen und nachhaltigen Integration und setzt gezielt auf die Kombination von Sprachförderung, Qualifizierung und Arbeitsmarktfähigkeit. Das Monitoring des SEM zeigt bereits erste Erfolge. Die Erwerbsbeteiligung steigt, die Zahl der Bildungsabschlüsse junger Geflüchteter nimmt zu, und die Abhängigkeit von der Sozialhilfe sinkt tendenziell.
Die berufliche Eingliederung braucht Zeit, um strukturelle Hindernisse wie Unterkunft, Spracherwerb, Anerkennung von Diplomen oder Zugang zu Betreuungsmöglichkeiten zu überwinden. Eine Verkürzung der Bezugsdauer birgt die Gefahr, dass eine kurzfristige Sichtweise der Eingliederung durchgesetzt wird und die mittel- und langfristigen Auswirkungen eines soliden Berufsprojektes vernachlässigt werden. Kurz, diese Massnahme ist weder wirtschaftlich sinnvoll - denn sie[NB]verlagert die Kosten einfach auf die Kantone und Gemeinden -, noch ist sie integrationspolitisch zu verantworten.
Ich bitte Sie, hier der Minderheit Kälin zu folgen.