Chiesa Marco · Ständerat · 2026-03-04
Chiesa Marco · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-04
Wortprotokoll
Die Motion greift dem Inhalt des Abkommens mit der Europäischen Union nicht vor, sie ist keine vorgezogene Abstimmung über die Hauptfrage, sie verschliesst keine Türen. Sie verlangt etwas sehr Einfaches, aber Grundlegendes: Das Schweizervolk soll zuerst über die Regeln entscheiden, erst danach über den Inhalt.
Die Kompass-Initiative stellt Grundsatzfragen: Hat ein Entscheid Verfassungscharakter, der dazu führt, dass die Schweiz ausländisches Recht automatisch übernehmen wird? Sollen weitreichende Entscheide, die dazu führen, dass die letztinstanzliche Auslegung von bei uns geltenden Normen einer externen Instanz übertragen wird, dem Ständemehr unterstellt werden? Das sind Fragen, die unsere Souveränität, die Gewaltenteilung, die Rolle der Kantone und vor allem unsere direkte Demokratie betreffen.
Wenn wir zuerst über das Vertragspaket abstimmen und erst danach über die Kompass-Initiative, riskieren wir einen institutionellen Kurzschluss. Wir könnten Abkommen gutheissen, die wenige Monate später durch eine Verfassungsänderung grundlegend infrage gestellt würden. Das stärkt weder die Rechtssicherheit noch unsere Verhandlungsposition noch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.
Die Motion verlangt lediglich eine logische und politische Reihenfolge: Zuerst entscheiden wir über den Kompass, der die Regeln festlegt, dann legen wir den Kurs fest. Der Bundesrat weist auf gesetzliche Fristen und eine gefestigte Praxis hin. Das ist richtig. Ebenso richtig ist jedoch, dass für Referenden im Gegensatz zu Volksinitiativen keine starren Fristen bestehen. Es gibt also einen politischen Spielraum bei der zeitlichen Koordination. Und in institutionell sensiblen Momenten ist die Koordination keine technische Nebensache, sondern Verantwortung.
Die Kompass-Initiative bricht nicht mit Europa, sie hebt die bestehenden Abkommen nicht auf, sie stellt die Bilateralen I und II nicht infrage. Sie verlangt jedoch, dass wesentliche Übertragungen gesetzgeberischer Kompetenzen dem obligatorischen Referendum unterstellt werden und dass eine dynamische Übernahme klar begrenzt wird. Mit anderen Worten: Zusammenarbeit ja, aber auf Augenhöhe; Offenheit ja, aber ohne passive Übernahme.
Die Schweiz ist stark, weil sie unabhängig, weltoffen und direkt-demokratisch ist. Unsere Wettbewerbsfähigkeit beruht auf unserer Fähigkeit, selbst zu entscheiden, nicht auf normativem Automatismus. Wenn wir an die demokratische Mitbestimmung glauben, dürfen wir eine vorgängige Klärung durch das Volk nicht fürchten. Im Gegenteil, ein klarer Volksentscheid würde auch Parlament und Bundesrat gegenüber Brüssel stärken. Zuerst der Grundsatzentscheid über die Regel, dann die operativen Entscheide: So stärken wir das Vertrauen in unsere Institutionen und die breite Akzeptanz von Volksentscheiden.
Aus diesen Gründen bitte auch ich Sie, die Motion zu unterstützen.