Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-04
Wortprotokoll
Ich komme zu den wichtigsten Themen dieses Blocks. Bei den gewichtigen Entlastungsmassnahmen im Bereich Bildung schlägt Ihnen die Mehrheit Ihrer Finanzkommission jeweils vor, dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Das führt einerseits zu Abstrichen bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Entlastung und andererseits zum Verzicht auf diverse Gesetzesänderungen. Das trifft besonders folgende Themen: die Stärkung der Nutzerfinanzierung im ETH-Bereich und bei den kantonalen Hochschulen.
Der Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission wollen den Übergang im Jahr 2027 glätten, weshalb sie die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung um 67 Millionen auf 11 Millionen Franken reduzieren wollen. Ich bitte Sie hier, dem Antrag der Minderheit I (Stettler) zu folgen, dessen Begründung von Herrn Götte übernommen wurde, und diesen Abstrich an der Vorlage rückgängig zu machen. Der ETH-Rat hat verschiedene Wege, diese Kürzung aufzufangen. Er verfügt über Reserven von über 900 Millionen Franken, die nicht einfach verpflichtet sind. Diese Reserven können für die Abfederung der Kürzung eingesetzt werden. Zudem kann der ETH-Rat die Effizienz steigern, mehr Drittmittel einwerben, aber - Sie haben es gehört, Frau Bürgin hat darauf hingewiesen - auch eine moderate Erhöhung der Studiengebühren wäre gerechtfertigt.
Man muss ja, wenn man hier von Fairness und Chancengleichheit spricht, auch darüber sprechen, wer die höhere Berufsbildung bezahlt. Ich meine, wenn Sie vergleichen, was ein Abschluss an einer Universität kostet und wie viel jemand privat bezahlt, wenn er eine höhere Fachprüfung als Schreinermeister oder in einem anderen Bereich macht, dann sind das - ich habe im Ständerat darauf hingewiesen - 30[NB]000 bis 50[NB]000 Franken; das wird privat bezahlt. Man muss das nicht gegeneinander ausspielen, aber wenn man von Gerechtigkeit und Fairness spricht, muss man auch das ansprechen.
Es gilt aber auch zu beachten, dass der Bund für Bildung und Forschung pro Jahr 8,5 bis 8,7 Milliarden Franken ausgibt, und wir sprechen hier wirklich über eine moderate Kürzung im Wachstum, nachdem in diesem Bereich in den letzten Jahren das Wachstum immer um die 3 Prozent oder grösser war.
Ich komme zur Kürzung des Bundesbeitrags für den Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Hier hat der Ständerat die Entlastungsmassnahme auf jährlich rund 70 Millionen Franken halbiert. Dabei steht der SNF gut da, die Mittel des Nationalfonds haben seit vielen Jahren stark zugenommen. 2010 betrug der Bundesbeitrag 738 Millionen Franken, 2024 waren es bereits 1,2 Milliarden Franken, eine vorübergehende Senkung des Niveaus lässt sich daher vertreten. Der Nationalfonds ist zudem in einer privilegierten Situation gegenüber den meisten Subventionsempfängern. Er verfügt über Reserven von 150 Millionen Franken. Der Schweizerische Nationalfonds kann und soll diese Reserven jetzt einsetzen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit II (Stettler) und dem Bundesrat zu folgen und das Entlastungspotenzial von bis zu 139 Millionen Franken beizubehalten.
Zur Kürzung des Bundesbeitrags für die Innosuisse: Ich bitte Sie, auch beim Bundesbeitrag für die Innosuisse den Entscheid des Ständerates zu korrigieren. Die Innosuisse wächst seit ihrer Gründung im Jahr 2018 mit über 4 Prozent pro Jahr. Damals lag der Beitrag an die Innosuisse bei 230 Millionen Franken. Wird die Kürzung gemäss Bundesrat umgesetzt, stehen ab 2027 immer noch rund 300 Millionen Franken zur Verfügung.