Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-30
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-30
Wortprotokoll
Ich werde die Massnahmen im Asylbereich etwas ins gesamte Paket einbetten und politisch [PAGE 1597] würdigen; meine Kollegin Ruth Metzler wird dann näher auf die asyltechnischen Details eingehen.
Ich möchte zuerst sagen, dass es bei einem grossen, finanziell so schwergewichtigen Gebiet wie dem Asylwesen nicht möglich ist, es aus dem Sparprogramm auszuklammern. Wir mussten deshalb nach einem Weg suchen, im Asylbereich Einsparungen zu machen, die aber unserer Vorgabe, die Kantone nicht mehr zu belasten, gerecht werden. Der einfachste Weg wäre gewesen, einfach eine Kürzung der Fürsorgepauschalen des Bundes an die Kantone zu beschliessen. Dadurch würden die Kantone aber sehr direkt betroffen; sie müssten die fehlenden Mittel aufbringen, und deshalb ist der Bundesrat darauf nicht eingetreten.
Wir haben eine andere Lösung gesucht, und es hat sich dann gezeigt, dass nur mit einer gezielten Massnahme, die im weitesten Sinn die Attraktivität der Schweiz für Asylbewerber etwas dämpft, Einsparungen vorgenommen werden können, die die Kantone nicht treffen. Der Bundesrat hat sich dann gesagt: Weil wir ja ein humanitäres Asylrecht beibehalten wollen, fokussieren wir die Massnahme auf Personen, die offensichtlich unbegründete Asylgesuche stellen oder sich missbräuchlich verhalten und auf deren Gesuche deshalb gar nicht eingetreten wird. Das sind Menschen, bei denen offensichtlich und eindeutig kein Anspruch und keine Chance auf Asyl besteht und die deshalb des Schutzes dieses Landes auch gar nicht bedürfen.
Sie haben von den Berichterstattern schon gehört, wie das funktionieren soll: Personen mit offensichtlich unbegründetem Gesuch oder mit missbräuchlichem Verhalten werden nicht mehr ins Asylfürsorgesystem aufgenommen werden, sondern die Schweiz soll hier unattraktiver werden. Diese Personen sollen also nicht mehr von diesem Fürsorgesystem profitieren können und unser Land selbstständig wieder verlassen.
Ich will jetzt nicht auf die Details eingehen, sondern noch etwas zu den Differenzen sagen, die entstanden sind. Aber vielleicht vorher noch etwas anderes: Wir haben zusätzlich einen neuen Nichteintretenstatbestand vorgeschlagen, nämlich für Personen, die in der EU schon einen ablehnenden Entscheid bekommen haben. Dies in der Meinung, dass das, was in den EU-Ländern passiert, von der moralischen Qualität und vom humanitären Gehalt her in etwa der Situation in der Schweiz entsprechen dürfte, denn das sind ja alles auch Staaten mit einer humanitären Asyltradition. Das ist deshalb wichtig: Sollte "Dublin" kommen und sollten wir nicht dabei sein, so würde die Schweiz als Zweitasylbewerbungsland sehr attraktiv, und deshalb ist das eine sehr wichtige vorsorgliche Massnahme.
Wenn Sie beide Massnahmen zusammen betrachten, stellen Sie fest, dass die Schweiz für Leute, denen kein Asyl gewährt werden kann, als Asylland eine Spur unattraktiver wird. Das ist deshalb nötig, weil wir feststellen, dass in ganz Europa eine Art "Attraktivitätswettbewerb nach unten" stattfindet. Wenn wir hier relativ wieder attraktiver werden, wird es das kleine Land Schweiz schwer haben, die Folgen zu bewältigen.
Wir stellen heute schon fest, dass die Asylgesuche europaweit zurückgegangen sind, aber sie gingen im Mittel in unseren Nachbarländern stärker zurück als in der Schweiz. Das heisst, wir haben wahrscheinlich an relativer Attraktivität etwas gewonnen. Deshalb meinen wir, wir sollten das hier korrigieren.
Jetzt komme ich noch zu diesem "Gestürm" in der Kommission. Ich erinnere mich gut daran. Ich habe auch bei diesen Diskussionen festgestellt, dass Herr Zuppiger - die Kommissionsmehrheit -, Herr Blocher und auch wir eigentlich dasselbe wollen. Das sollte eigentlich die Möglichkeit eröffnen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Wir sind der Meinung, dass man so, wie die Lösung der Mehrheit dann interpretiert worden ist - nämlich dass es wieder eine Tagespauschale gebe -, die Befürchtung haben muss, dass der Spareffekt zunichte gemacht wird und dass die weggewiesenen Personen gar kein Interesse mehr hätten, ihre Identität bekannt zu geben, weil sie dann die Sozialhilfe verlieren würden und gegenüber jenen Personen, die ihre Identität bekannt gäben, besser gestellt würden. Der Kanton wiederum hätte auch kein Interesse, bei der Identitätsfeststellung mitzuhelfen, was er muss, weil der Bund zahlt und er sonst keine Gelder mehr erhalten würde.
Wir streiten also nicht über das Prinzip, wir streiten über die verschiedenen Anreizsysteme. Auch wir sind der Meinung, dass die Kantone nicht belastet werden sollten. Deshalb schlagen wir das Monitoring vor. Wir glauben, dass unser System an sich von den Anreizen her hieb- und stichfest ist. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dem Bundesrat zuzustimmen. Sollte eine Differenz entstehen, dann kann man sich noch einmal zusammensetzen und das einander erklären oder schauen, ob man irgendwo einen Akzent anders setzen will. Aber ich stehe dafür ein, dass das von uns vorgeschlagene System an sich wasserdicht ist, um es einmal so zu sagen. Wir sind deshalb ganz klar der Meinung, man solle nicht Nichteintreten beschliessen, weil sonst ein wesentlicher Bereich des Programmes herausgekippt würde. Es würde etwas herausgekippt, was wir auch ohne Entlastungsprogramm hätten machen müssen.
Vielleicht noch zur Berechnung: Das sind natürlich Schätzungen. Aber es wurde so geschätzt, dass man einmal den Ausschluss aus der Fürsorge berechnet hat. Das ergibt die Bruttoersparnis. Davon zieht man den Beitrag des Bundes an die Nothilfe und die neue Vollzugspauschale ab. Wenn wir das zusammennehmen - hier ist nicht einberechnet, dass das Land als Ganzes weniger attraktiv wird -, dann ergibt das im Jahr 2004 rund 15 Millionen, 2005 sind es 45 Millionen Nettoersparnis, und 2006 sind es 77 Millionen Franken. Das ergibt kumuliert die Summe von 137 Millionen Franken.