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Roth Franziska · Ständerat · 2026-03-05

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-05

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat gesagt, es bestünden Lücken. Tatsächlich, die Lücken sind so gross, dass Erwachsene vielleicht noch aufgefangen werden, Kinder aber durchfallen. Kinder und Jugendliche sind nicht einfach kleine Erwachsene. Das gilt bei Diagnosen und Therapien in der Medizin genauso wie bei der Umsetzung und Kontrolle respektive Verbesserung ihrer Rechte.

Als wir hier in der ersten Runde über diese Motion debattierten, wurde der Sinn der Motion kaum bestritten. Man war sich einig, dass es unbefriedigend ist, dass keine solide Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte besteht. Infrage gestellt wurde und wird auch jetzt mit dem Antrag der Kommission auf Ablehnung die Kompetenz des Bundes, eine nationale Statistik zu führen.

Wenn man nun als Begründung für eine Ablehnung angibt, die Kantone könnten ja auch ohne diese Motion die nötigen Daten beim Bund bestellen und daraus die nötigen Massnahmen ableiten, dann blendet man aus oder vergisst tatsächlich, dass der Bund die Daten zuerst haben muss. Wenn man keine einheitlichen Daten erhoben hat, dann kann man auch keine Statistik bestellen. Genau deshalb wollen Ihre Kantone diese Motion. Die Vorstände der SODK und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz sprechen sich explizit dafür aus und ebenso die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen.

Eine nationale Statistik ist die Grundlage für seriöse Arbeit. Sie ist das zentrale Mittel, um Rechte durchzusetzen, zu kontrollieren und zu verbessern. So sind die Daten wie in der Medizin einheitlich und standardisiert und damit auch vergleichbar. Wenn sie das nicht sind, wenn sie nicht[NB]einheitlich[NB]sind,[NB]wenn[NB]sie[NB]nur kantonal erhoben werden und nicht standardisiert sind, dann sind sie auch nicht vergleichbar.

Stellen Sie sich vor, wir würden in der Medizin die Daten in den Kantonen fragmentiert und uneinheitlich erheben. Wir würden wohl die Erreichung des Bundeszieles einer evidenzbasierten, effizienteren Gesundheitspolitik basierend auf wissenschaftlich fundierten Entscheidungsgrundlagen schlicht verunmöglichen. Genau deshalb wird vom Kinderrechtsausschuss auch gefordert, ein integriertes, umfassendes und standardisiertes Datenerhebungs- und -verwaltungssystem zu den Kinderrechten zu schaffen und insbesondere Daten zu Gewalt gegen Kinder zu erheben.

Die Machbarkeit dazu wurde lange infrage gestellt, und es wurde darauf verwiesen, auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung von ausserfamiliär untergebrachten Kindern und Jugendlichen in der Schweiz - so werden sie betitelt - zu warten. Diese ist inzwischen gemäss Öffentlichkeitsprinzip zugänglich. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme zur vorliegenden Motion Müller-Altermatt auf eben diese Machbarkeitsstudie.

Auch im Bericht in Erfüllung des Postulates Feri Yvonne 19.3119 mit dem Titel "Analyse der Möglichkeit einer gesamtschweizerischen Zusammenführung von Daten zur Prävalenz und zu Ausprägungsformen von Gewalt an Kindern" schrieb man bereits: "Die vom BJ in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur gesamtschweizerischen Erhebung von Minderjährigen, die ausserfamiliär untergebracht werden, wird aufzeigen, ob zumindest zu dieser Zielgruppe die Schaffung einer Statistik auf nationaler Ebene möglich ist. Selbst bei dieser vermeintlich gut eingrenzbaren Zielgruppe und unter Teilzuständigkeit des Bundes, der einen Teil der Angebote subventioniert, ist die politische und fachliche Machbarkeit einer gesamtschweizerischen Statistik noch völlig offen." Das heisst, es gibt noch nichts.

Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass und wie eine nationale Statistik dazu möglich ist. Interkantonale und nationale Schlüsselpersonen halten eine solche Statistik zwar für komplex und aufwendig, erachten sie aber mehrheitlich als wünschenswert und überfällig. Noch fehlt allerdings eine Gesetzesgrundlage. Die Daten zu den von Kinderschutzbehörden angeordneten Kindesschutzmassnahmen werden derzeit in der Statistik der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz erfasst.

Da diese Situation auch aus Sicht des Bundesrates nicht ideal ist, hat er im Rahmen der Botschaft zur Änderung des ZGB im Bereich des Erwachsenenschutzrechts vorgeschlagen, im Bundesrecht die gesetzliche Grundlage für eine schweizweite Statistik der Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes zu schaffen. So sollen in Zukunft sämtliche massgebenden Akteure aller Kantone eingebunden und die Aussagekraft der gesammelten Informationen verbessert werden. Der Bundesrat hat diese entsprechende Botschaft [PAGE 108] am[NB]5.[NB]Dezember letzten Jahres zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

Kindeswohlgefährdung kennt keine Kantonsgrenzen, und die Auswirkungen sind für Betroffene schweizweit schlimm. Laut den Artikeln 11, 41 und 67 der Bundesverfassung ist klar, dass der Kinder- und Jugendschutz eine Verbundaufgabe aller föderalen Ebenen ist. In der Antwort des Bundesrates zu dieser Motion werden diverse Berichte aufgezählt. Insgesamt lässt sich sagen, dass es, nachdem wir jahrelang abgeklärt und Berichte verfasst hatten, und zwar so lange, bis wir vom UN-Kinderrechtsausschuss für die Lücken kritisiert wurden, jetzt wohl an der Zeit wäre, neben dem Berichteverfassen auch konkret etwas zu tun.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Annahme dieser Motion, damit wir Lücken, in die Kinder fallen, schliessen können. Die Kinder, die Eltern, Ihre Kantone und die Fachpersonen werden es uns danken.