preparatory:AB 370599
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-03-09
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, zuerst zu meinen zwei Minderheiten und dann für die Grünliberale Fraktion zu sprechen. Ich möchte noch meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin im Vorstand von Swiss E-Mobility und vertrete hier auch die Elektrofahrzeuge.
Zu meiner Minderheit bei Artikel 4 Absatz 2: Hier geht es um die Frage der Teuerung. Man muss unterscheiden; die Vorlage macht zwei Teuerungsvorgaben, einmal für den personentragenden Verkehr und einmal für den Güterverkehr. Das sollte man nicht vermischen, und das hat zur Folge, dass es in zwei Artikeln geregelt wurde. Ich habe in meiner Minderheit sauber aufgeführt, dass der Bundesrat in einem regelmässigen Abstand die Höhe der Abgabe prüfen und sachlich begründen soll, warum er ein Ziel und vor allem den Betrag anpasst. Zusätzlich soll er ebenfalls berücksichtigen, ob die entsprechenden Fonds genügend gefüllt sind.
Die zweite Minderheit betrifft Artikel 8b Absatz[NB]1. Dort bin ich der Ansicht, dass man sich auch daran halten sollte, wenn man 2031 als Start der LSVA-Belastung in die bundesrätliche Vorlage zur Vernehmlassung schreibt und die Transportunternehmen für die LSVA für elektrische Fahrzeuge auch von 2031 ausgehen. Darum habe ich dort eben nicht 2029, sondern 2031 mit der entsprechenden prozentualen Abstufung bis 2035 aufgeführt. Das ist meine zweite Minderheit.
Ich erlaube mir hier auch noch, darauf hinzuweisen, dass eigentlich auch der Gütertransport der Teuerung unterliegt, die ich bei Artikel 4 erwähnt habe. Das hat der Bundesrat in Artikel 8a eingefügt. Er führt dort versiert aus, dass er die LSVA der Teuerung anpassen und das auch entsprechend kontrollieren kann.
Ich komme zur Einschätzung der Grünliberalen Fraktion: Die LSVA ist aus unserer Sicht ein zentrales Instrument der Schweizer Güterverkehrspolitik. Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs. Die LSVA sorgt für eine gerechte Kostenverteilung, indem sie vom Schwerverkehr verursachte Infrastrukturkosten und auch die externen Kosten wie Umwelt- und Gesundheitsschäden anteilig übernimmt. Sie ist ein lenkendes Instrument der Schweizer Verkehrspolitik, hilft bei der Verlagerung des Schwerverkehrs auf umweltfreundlichere Transportmittel und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.
Aktuell sind alle elektrisch betriebenen Lastkraftfahrzeuge von der LSVA befreit. Mit dieser Ausnahme verfolgt der Bund das Ziel, den Markthochlauf emissionsarmer Technologien zu beschleunigen. Nun plant der Bundesrat, diese Befreiung aufzuheben. Die GLP anerkennt die Notwendigkeit, das[NB]LSVA-System auch auf elektrische Lastkraftwagen auszudehnen, um die Infrastrukturkosten auch in Zukunft tragen zu können. Das Geschäft ist aber eine Gratwanderung zwischen einem CO2-freien Schwerverkehr auf der Strasse, der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und den Mindereinnahmen im Bahninfrastrukturfonds. Die GLP gewichtet die einmalige Chance hoch, die Elektrifizierung des Schwerverkehrs in der Schweiz jetzt und heute voranzubringen. Denn es zeigt sich, dass der Ausstieg aus fossilen Antriebsarten kein Selbstläufer ist.
Es geht dabei eben nicht nur um den Transitverkehr über die Alpen, sondern auch um den vielfältigen Gütertransport in den Regionen. Eine Verlagerung auf die Schiene ist in der Feinverteilung und im Baustellenverkehr schlicht und einfach nicht möglich. Doch genau dort ist die Elektrifizierung von schweren Fahrzeugen ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz. Damit das in der Praxis funktioniert, muss die Branche in den eigenen Werkhöfen entsprechende Installationen für Ladestationen tätigen. Nicht selten belaufen sich solche netzseitigen Ausbauten auf über 200[NB]000 Franken pro Fahrzeug. Um das zu stemmen, braucht die Transportbranche verlässliche Rahmenbedingungen. Nur so motivieren wir auch kleinere und mittlere Transportunternehmen, in teure Ladeinfrastrukturen zu investieren und ihre Flotte schrittweise umzurüsten.
Trotz guter Entwicklung bei Neuzulassungen - derzeit sind wir bei knapp 19 Prozent - machen die elektrischen Fahrzeuge im gesamten Bestand heute erst rund 3,5 Prozent aus. Die Anzahl der LKW wächst nicht wie erwartet; damit fallen die prognostizierten Mindereinnahmen wegen Verzichts auf die LSVA bei Elektro-LKW nicht so hoch aus, wie vom Bundesrat behauptet wird.
Selbstverständlich begrüssen wir, dass die elektrisch angetriebenen schweren Motorfahrzeuge in die LSVA einbezogen werden. Im Gegensatz zum Bundesrat erachten wir es aber als fairer, wenn diese Abgabe erst ab 2031 wirkt und danach degressiv ansteigt, so wie es in der Vernehmlassung vom Bundesrat aufgeführt war. Die vorgesehene Festlegung der Rabatte bis 2035 dient der Planungssicherheit der Branche, um langfristige Investitionen treffen zu können. Die Rabattierung schafft in der Anfangsphase nach der Ausweitung der LSVA auch eine gewünschte und notwendige Kostendifferenz zu den fossilen Treibstoffen und für den grenzüberschreitenden Verkehr einen Anreiz zur Verwendung elektrisch angetriebener Lastkraftfahrzeuge.
Wir bedauern als Grünliberale Fraktion, dass weitere erneuerbare Treibstoffe nicht konkret aufgeführt werden, können aber die Bedenken der Verwaltung nachvollziehen. Der Bundesrat ist aufgefordert, bei diesen Technologien eine aktivere Rolle zu übernehmen und bei Marktreife die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Zudem sollte die LSVA in der Ausgestaltung regelmässig an die Teuerung angepasst werden. Die Grünliberale Fraktion erwartet vom Bundesrat klare Massnahmen, wie er sie in Artikel 8a seines Entwurfes aufgeführt hat und wie sie auch vorgesehen sind. Diese Aspekte hat der Bundesrat in der Vergangenheit ungenügend bewirtschaftet.
Die aktuelle Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes erachten wir als richtig. Wir weisen aber darauf hin, dass ein verkehrsträgerübergreifendes Mobility-Pricing nicht nur die Kosten der Mobilität gerechter auf alle Nutzer verteilen, sondern auch effiziente und nachhaltige Verkehrsentscheidungen fördern würde. Ein solches System trägt wesentlich zu einer umweltfreundlicheren und effizienteren Nutzung der Verkehrsinfrastruktur bei, sowohl beim Güterverkehr als auch beim Personenverkehr. Langfristig sind solche Lösungen zu wählen.
In diesem Geschäft gibt es nun drei Fragen zu beantworten:
1.[NB]Ab wann soll die LSVA auch für E-LKW greifen?
2.[NB]Welche Rabattierungen sollen gelten?
3.[NB]Mit welchem Meccano passt der Bundesrat die Tarife der Teuerung an?
Die Grünliberale Fraktion unterstützt eine LSVA-Belastung für LKW ab 2031, unterstützt eine Muss-Formulierung, unterstützt die Mindestrabattierung und folgt betreffend die [PAGE 250] Teuerungsfrage im Personentransport der Minderheit I (Jauslin) bzw. im Gütertransport dem Bundesrat.