Imark Christian · Nationalrat · 2026-03-09
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-09
Wortprotokoll
Die Schweiz ist Vorreiterin bei der Elektrifizierung schwerer Nutzfahrzeuge. 21 Prozent der Neuimmatrikulationen für Sachentransportfahrzeuge mit mehr als dreieinhalb Tonnen sind mit einem rein elektrischen Antrieb ausgerüstet, obwohl gleichzeitig wirtschaftliche Unsicherheiten den Gesamtmarkt um rund 16 Prozent schrumpfen liessen. Diese Erfolgsgeschichte war Folge der langfristigen Planbarkeit und Investitionssicherheit. Der Bundesrat hat nämlich versprochen, Elektroantriebe bis 2030 von der LSVA zu befreien. Aus diesem Grund haben Planzer, Galliker, Hugelshofer, Giezendanner, Dreier, Käppeli und wie sie alle heissen, Millionen von Franken - nicht 100[NB]000 Franken, Herr Roth - privater Investitionen nicht nur in Fahrzeuge, Herr Roth, sondern auch in Schnellladeparks, in PV-Anlagen und in Netzanschlüsse getätigt, um die gewünschte Transformation möglich zu machen. Die Einsparungen der LSVA funktionierten dabei als wesentliches Mitfinanzierungsinstrument.
Frau Nationalrätin Badran und Ihre linken Freundinnen und Freunde, wenn Sie von externen Kosten sprechen, dann müssen Sie bedenken, dass die Hebel in Sachen externe Kosten genau hier gestellt werden. Hier werden die Hebel gestellt, damit Investitionen auch getätigt werden. Die bisherigen Fahrzeugkäufer und Investoren waren [PAGE 258] Transportunternehmen, die auf solche Versprechen - unter anderem von Bundesrat Rösti - gebaut haben und Vertrauen in die politischen Entscheide hatten.
Mit der aktuellen Vorlage sollen die bisherigen Versprechen gebrochen werden, sodass die E-Lastwagen schon ab 2029 zur Kasse gebeten werden. Das wird unweigerlich Auswirkungen auf das Investitionsverhalten und auch auf das Vertrauen in die Politik haben. Der Entwurf des Bundesrates, wonach die LSVA nun bereits per 2029 zu erheben sei, bricht mit der Planungssicherheit und zerstört das private, eigenverantwortliche Investitionsklima. Gerade in Zeiten grosser globaler Unsicherheiten ist es wichtig, wenn die Schweiz eine zuverlässige Partnerin bleibt. Die Planungssicherheit für Unternehmen darf nicht über Bord geworfen werden, und die "Verlagerungskrise", um noch einmal die Terminologie von Herrn Nationalrat Roth zu bemühen, kann beseitigt werden, indem Versprechen eingehalten werden, die einmal getätigt wurden.
Werden die Weichen hier falsch gestellt, führt es dazu, dass noch viel länger weitere Dieselfahrzeuge in Verkehr gebracht werden, weil diese heute für den Unternehmer lohnender sind. Damit würden auch die Emissionsziele verfehlt. In Anbetracht der Unsicherheiten im Zusammenhang mit diesem Geschäft, die die Politik bisher selbst ausgelöst hat, kam es bereits zu Annullationen von Bestellungen von Elektrofahrzeugen. Wenn dadurch Reduktionsziele im Verkehrsbereich verfehlt werden, dann müssen die politisch ausgelösten Unsicherheiten auch adäquat berücksichtigt werden.
Nun noch einige Bemerkungen für die Detailberatung: Das Eintreten ist bekanntlich unbestritten, und ich werde nur einmal sprechen, wie die anderen auch. Bei Artikel 4 Absatz 2 - hier geht es um Ausnahmen und um LSVA-Befreiung im Personentransport - unterstützen wir die Minderheit I (Jauslin) respektive die Mehrheit. Die Anknüpfung an den sachlich notwendigen Zweck und eine Ankündigungsfrist von zwei Jahren sind im Sinne der Planbarkeit wichtig, auch für den Personentransport, der den kleineren Anteil im Schwerverkehr ausmacht. Es sind grosse Investitionen, für die es ebenfalls Planbarkeit braucht. Mit dem Antrag der Minderheit I (Jauslin) respektive mit dem Antrag der Mehrheit soll verhindert werden, dass die Teuerung quartalsweise oder jährlich erhoben wird und so unverhältnismässigen Aufwand generiert.
Bei Artikel 8b Absatz 1, bei der Frage, ob wir eine Muss- oder eine Kann-Formulierung bemühen wollen, unterstützen wir die Mehrheit respektive die Minderheit VI (Stadler).
In Artikel 8b Absatz 1 möchte sich der Bundesrat selbst den Spielraum geben, den LSVA-Rabatt nach Gutdünken und ohne die Einhaltung von Versprechen gewähren zu dürfen. Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat damit einen zu grossen Spielraum erhält. Das ist Gift für jede Planungssicherheit und wird Investitionen in neue Technologien behindern, gerade auch mit den negativen Erfahrungen, die bisher mit Versprechen der Politik gemacht wurden. Daher ist es wichtig, den Rabattsatz verbindlich und durch den Gesetzgeber festzulegen.
Bei Artikel 8b Absätze 1 bis 3 geht es um die reduzierten Tarife der LSVA. Die Unterstellung elektrischer Lastwagen unter die LSVA ab 2029 ist aus erwähnten Gründen schädlich. Die Politik droht hier wortbrüchig zu werden. Daher ist vorzusehen, dass die Steuerbelastung in den Jahren 2029 bis 2030 entlang der bisherigen Versprechen eingehalten wird und E-Antriebe erst ab 2031 unterstellt werden.
Die Minderheit I (Hurter Thomas) möchte alle CO2-neutralen Antriebe hinsichtlich der LSVA-Besteuerung mit elektrischen Antrieben gleichsetzen, weil auch hier keine Emissionen ausgestossen werden. Dies hat in der Kommission eine breite Diskussion über alle vorhandenen möglichen und unmöglichen Technologien ausgelöst. Die SVP-Fraktion unterstützt diesen Antrag. Es geht darum, technologieneutral zu politisieren und gegenüber allen Antrieben offen zu sein.
Bei Artikel 8b Absatz 4 geht es auch um die reduzierten Tarife für die LSVA. Da unterstützen wir die Minderheit VIII (Giezendanner). Die LSVA verfolgt die Zielsetzung der Güterverkehrsverlagerung entlang der saubersten Technologien. Da die Unterstellung der Nullemissionsfahrzeuge nun das Gefüge ins Wanken bringt, müssen gemäss der Logik der Unterstellung von E-Trucks auch Euro-7-Fahrzeuge vergünstigt werden, die ab 2029 in Verkehr gebracht werden. Die Investitionen in und der Umstieg auf diese Euro-7-Fahrzeuge sind im Vergleich zu Euro-6 teurer, und das muss beim LSVA-Tarif darum auch angemessen berücksichtigt werden.
Zu Artikel 8b Absatz 5: Auch in diesem Absatz geht es um die reduzierten Tarife der LSVA; da unterstützen wir die Mehrheit. Bei einer verbindlichen Regelung der Rabattierung über eine gewisse Frist darf nicht die Hintertür dafür offen gelassen werden, dass der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen die Rabatte später noch einmal streichen kann - daher unbedingt hier auch die Mehrheit unterstützen!
Ich bedanke mich für die Berücksichtigung unserer Anliegen, und wir beantragen Eintreten und unter Vorbehalt dieser Details Zustimmung zur Vorlage.