preparatory:AB 37076
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-30
Wortprotokoll
Ein wichtiges Element in dieser Reform - das haben wir bereits in verschiedenen Verfahrensabläufen gesehen - ist die Verkürzung des Fristenlaufs für die Beschwerden. Hier soll die Beschwerdefrist von 24 Stunden, was nicht völkerrechtskonform ist, auf fünf Tage erhöht werden. Ein Minderheitsantrag verlangt jetzt zehn Tage, was gemäss Kommissionsmehrheit überrissen ist und die Zahl der missbräuchlichen Beschwerden nur erhöhen würde.
Stimmen Sie bitte der Kommissionsmehrheit zu!